Kostet ein Heil- und Kostenplan auch Geld wenn

… dieser Auftrag durchgeführt wird.
Ich habe folgende Frage.
Ich habe mir beim Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. In diesem waren auch die Kosten für diese Erstellung aufgelistet. Das ich diesen berechnet bekomme wenn ich dem Zahnazrt den Auftrag nicht gebe ist mir klar. Aber wie ist es, wenn ich den Auftrag vom Zahnarzt durchführen lasse???
Darf er mir ihn dann auch berechnen?

LG Sabs

Hallo Sabrina,

sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, dafür bin ich schon zu lange aus meinem Job draussen - mittlerweile haben sich so viele Bestimmungen geändert…
Liebe Grüße
Caro

Ja auch bei Durchführung wird dieser berechnet, dass ist ja auch nur eine kleine Kostenposition und wird grundsätzlich abgerechnet.

Hallo,

der Kostenvoranschlag ist eine Leistung die Zeit, diagnostische Planung und Beratung des Zahnarztes abdeckt. Die Kosten dafür liegen zwischen 15,- und 30,- €
Es liegt im Ermessen des ZA wie hoch er den KoVo berechnet.
Wenn du den KoVo angefordert hast, also er auf Verlangen ausgestellt wurde, dann kann der ZA es in Rg. stellen, egal ob die Arbeit gemacht wird oder nicht.
Meistens läuft es so:

  • wenn die Arbeit nicht gemacht wird, kommt auch keine Rg. für den KoVo
  • wenn die Arbeit gemacht wird, wird der KoVo berechnet.

Weisst du, manche Leute lassen sich jedes Jahr 4 bis 6 unterschiedliche KoVos erstellen, lassen dann aber nichts machen.
So eine Planung kostet aber viel Zeit und Aufwand.
Es sollte daher wenigstens honoriert werden wenn die Arbeit gemacht wird.

Der Za könnte theoretisch diese 30,- sich auf einem anderen Weg holen wenn er wollte, ohne dass du es merkst. Er tut es aber nicht, das heißt, er ist korrekt dir gegenüber.
Er will dass der Patient genau weiss für was er die Rg. bekommt. Das finde ich eine ethische Entscheidung.

Ein anderer würde evtl. den Steigerungssatz erhöhen und dann hättest du evtl. noch mehr Kosten als für den KoVo.

Ich kann nicht hellsehen und ich weiss nicht welcher ZA wie denkt und handelt.

Achte auf deine Gefühle, was sagt dir dein Kopf und was der Bauch?
Hast du Vertrauen zu deinem Za?
Wenn ja, dann begebe dich voller Vertauen in seine Hände, sei dankbar für diese wunderbare und liebevolle Behandlung und bezahle das was er verdient.

Die WERTSCHÄTZUNG ist hier der springende Punkt.

Ist dir die Arbeti die er und seine Zahnarzthelferinnen leisten - dieses Geld nicht Wert, dann gehe nicht mehr zu ihm. Suche dir einen anderen.

Es lohnt sich nicht um jeden Euro zu kämpfen, es lohnt sich das Geld fließen zu lassen, denn wenn du es fließen lässt - kommt es auch wieder zu dir zurük.

Das ist alles was ich zu deiner Frage aus meinem Gefühl heraus denke.

Und du weisst ganz genau in deinem Herzen, wenn dich jemand über den Tisch ziehen möchte. Dann hast du immer eine Wahl und kannst darauf reagieren.
Öffne dein Herz und entscheide ganz für dich allein, dann hast du das richtige getan.

Ich wünsche dir alles gute und Liebe

Anna

bei Privatpatienten ist das gesetzlich so vorgeschrieben, ja eine Berechnung ist üblich.

Das Erstellen eines HKP ist eine Leistung genau wie eine Behandlung und kann dies berechnen unabhängig davon, ob es zu einer Behandlung kommt oder nicht. Für eine aufwändige Planung sitzt ein Zahnarzt schonmal eine gute Stunde am Schreibtisch und macht sich Gedanken. Das kostet auch Geld, auch wenn er keine Behandlung vornimmt. Der Zahnarzt bekommt nebenbei bemerkt keinen Auftrag (ist ja kein Handwerker), sondern Ihr vereinbart eine medizinische Behandlung.

Gruß,

MM