Kostet es was wenn man von der Polizei nach Hause gefahren wird?

Ich bin gestern von der Polizei aufgeschnappt worden, dann musste ich einen Alkohol Test machen 1.6 Promille. Dann wurde ich ins Auto gesetzt und nach Hause gefahren. Ich habe den Polizisten gefragt ob noch irgendwas passiert. Er meinte nichts. Aber ich bin mir sehr unsicher ob noch etwas kommt oder nicht

Ich nehme an, dass Sie als Fussgänger (und nicht am Steuer eines Fahrzeuges) aufgegriffen worden sind. Wenn nicht irgendwelche Reinigungsarbeiten im Polizeifahrzeug nötig geworden sind, handelt es sich wohl um einen nicht selbstverständlichen Dienst des „Freund und Helfers“, ohne weitere finanziellen Folgen. Ein nachträgliches „Dankeschön“ an die Polizeistreife wäre nicht unangebracht…

Hallo Legend,

ich kann mir nicht vorstellen, dass die Geschichte, die Sie mir schildern, genau so passiert ist. Vielleicht wollen Sie eine Geschichte überprüfen, die ein Bekannter Ihnen erzählt hat.
Wieso ich darauf komme?
Bei einem Alcotestwert von 1,6 Promille wird immer eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt.
Dazu sind die Polizeibeamten gesetzlich verpflichtet. Andernfalls würden sie eine Begünstigung oder Strafvereitelung im Amte begehen und schwer bestraft werden.
Bei einer Verurteilung wegen 1,6 Promille würde der Führerschein eingezogen und eine Führerscheinsperre von mindestens einem Jahr ausgesprochen. Den Führerschein würden Sie danach aber nicht einfach wieder bekommen, sondern bei diesem Alkoholwert müssten Sie vorher zum Medizinisch-Psychologischen Test, dem sogenannten Idiotentest.

Sie sehen, einfach nach Hause bringen und nichts passiert, geht nicht.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Kommt auf mehrere Faktoren an, warum nach Hause gefahren, aus Freundlichkeit oder konntest Du Deinen Weg nicht mehr allein finden. Wie alt bist Du, Kinder und Jugendliche werden selbstverst. kostenlos nach Hause gefahren.
In welchem Bundesland wohnst Du, auch hier ist es unterschiedlich. Aber wenn die Beamten schon gesagt haben, dass nichts mehr passiert, dann kommt auch nichts mehr. Sonst hätten sie angekündigt, dass sie noch einen Kostenbericht schreiben.

ich bin 16 jahre alt und wohne in Baden würtemberg bei einem Kumepl von mir war es genauso und da kam auch nix

Hallo, es passiert nichts. Wenn es sich um einen Einzelfall handelt und es nicht immer der stadtbekannte Säufer ist, der irgendwo aufgelesen wird, geht die Polizei, sofern sie Zeit hat, einen für sie bequemeren Weg: anstatt die Person z.B. zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam zu nehmen, fährt sie ihn lieber nach Hause in die Obhut von Angehörigen oder Bekannten.

MfG w.g.

Hallo Fragesteller,

Grundsätzlich ist das Verbringen einer Person (wie es im Amtsdeutsch heißt) eine Maßnahme, die als minderschwerer Eingriff gegenüber einer möglichen Gewahrsamnahme durchgeführt wird.
Es handelt sich hier um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Ich gehe mal davon aus, dass die Beamten davon ausgegangen sind, dass Sie aufgrund des Trunkenheitsgrades nicht mehr in der Lage waren, alleine nach Hause zu kommen, bzw. sich vermutlich selbst gefährdet hatten.
Hierbei hatten die Beamten die rechtliche Möglichkeit, eine Gewahrsamnahme durchzuführen und Sie zu Ihrem Schutz in die „Ausnüchterungszelle“ zu bringen.
Zur Vermeidung dieser freiheitsentziehenden Maßnahme haben die Beamten Sie nach Hause gefahren.
Da Sie die Gefahr selbst verursacht haben und im Gefahrenabwehrrecht das Verursacherprinzip gilt, kann man Ihnen auch die Kosten der polizeilichen Maßnahme auferlegen. (Würde sich hier nach gefahrenen Kilometern und angefangenen Stunden und Anzahl der eingesetzten Beamten berechnen.)

Soweit die Theorie.
Wenn der Beamte Ihnen gesagt hat, das die Sache damit erledigt sei, glauben Sie es einfach!
Es gibt mehr freundliche Polizisten als man denkt!

Ich hoffe die Auskunft hat geholfen!

mfg

Carsten

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Hallo!

Nein, so etwas kostet ganz sicher nichts. Das ist bei Krankenwagen vielleicht so, nicht aber bei der Polizei. Das war einfach nur guter Service und sie können sich bei der Polizei bedanken.
Normalerweise rufen die Ihnen ein Taxi, das können sie dann bezahlen.
Da kommt sicher nichts mehr!

Dann brauchst Du Dir auch keine Sorgen zu machen. Aber bitte sauf nicht mehr so viel, da sterben zu viele Gehirnzellen ab, verschieb das auf später, wenn alles ausgewachsen ist.
Außerdem ist es doch blöd, wenn man nicht mehr Herr seiner Sinne ist.
Gruß
Dr.Mauschel

Nein, dass kosten nichts.
Die Polizei ist kein Taxiunternehmen und wenn sie so nett sind und Dich nach Hause fahen, sind sie selber schuld.

kommt danach irgendein Schreiben oder nicht?

zu fuß aufgeschnappt worden? :wink:
ne da passiert nix in der hinsicht dass du die nachhausefahrt bezahlen musst

Da die Polizei kein Fuhrbetrieb für Trunkenbolde ist (dafür gibt es Taxen, kann es dir durchaus passieren, dass dir noch eine Rechnung ins Haus flattert. Die genaue Summe kann ich dir nicht sagen, dürfte sich aber auf ca. 60,-e belaufen.

Hallo!!

Das Nach-Hause-Fahren in solchen Fällen, kostet eigentlich nichts. Mal ungeachtet der haftungsrechtlichen Seite (ich brauchen einen Grund, um jemanden in einem Streifenwagen mitzunehmen) verstehe ich diese Nach-Hause-Fahren eher als kleinen „Service“.

Anderes ist es bei einer Ingewahrsamnahme (zB. zuviel getrunken und nicht mehr wegefähig). Da kommt es von Bundesland zu Bundesland schon mal vor, dass man eine solche Fahrt berechnen kann. Diese Gebühren ergeben sich aus der Gefahrenverordnung/Verwaltungsrecht und der damit bestehenden Möglichkeit Leistungen zu berechnen.

T.

Hallo P_Legend!

Die Heimfahrt wird nichts kosten, es kommen ja im Rahmen des Verfahrens noch genug Kosten auf Sie zu.

MfG

André Glowniak

Hallo,

es ist so, du bist nach Hause gefahren worden, weil du stark alkoholisiert warst und es möglichereise nicht allein geschafft hättest.Das entscheiden die Beamten vor Ort. Was das „Bezahlen der Fahrt“ betrifft mach dir keine Sorgen, es gehört zur Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben.

Andererseits wenn du alkoholisiert warst und dein Zustand in Verbindung mit einer Straftat steht oder Ähnlichem wird man dich dahingehend ja belehrt haben dh. wenn du nur betrunken warst und aufgelesen wurdest des Zustands wegen und auf der Wache keinen „Aufstand“ gemacht hast, ist der Fall erledigt.

Für die Blutentnahme wird in der Regel ein Arzt hinzugezogen, es „kann“ allerhöchstens sein, dass du diese Kosten selbst tragen musst
so teuer ist das dann aber auch nicht. Nicht nachfragen, solange nichts schriftliches kommt oder keiner anruft ist der Fall für dich erledigt mfg

Was hast du denn angestellt?
Vielleicht hast du wirklich Glück und die Polizei hat einfach nur Taxi gespielt!

Kann ich mir jetzt nicht Vorstellen.
Haben die überhaupt deine Personalien festgestellt?

Das ist ein kostenloser Service der Polizei. :smile:

Ich gehe davon aus, dass Sie als Fussgänger angesprochen wurden und älter als 18 sind. Dann kommt auch keine Anzeige o. ä. nach.

hallo,

wenn du ggf. Judendlicher aufgegriffen worden bist und so einen Alkoholwert in der Atemluft hattest, dann hat man eine Garantenstellung. Man kann deine Eltern kontaktieren oder dich selber nach Hause bringen. Die Fahrt ist dann auch begründet und versichert. Du brauchst nichts bezahlen.