ich weiß nicht, ob die Frage hierher gehört (oder eher eine allgemeine Rechtsfrage ist…) und hoffe, dass Ihr ein paar Tipps für mich habt.
Der 17jährige Sohn meines Mannes hat jetzt eine Ausbildung begonnen, bei der er netto ca. 400 Euro verdient. Seine Mutter (bei der er wohnt) will ihm jetzt monatlich 300 Euro Kostgeld „abknöpfen“!!! Wir finden, dass das absoluter Wucher ist, zumal sie ja auch noch anteilig Unterhalt von meinem Mann (also ihrem Exmann ) für den Jungen bekommt. Der Unterhaltsanspruch hat sich jetzt zwar natürlich wegen der Ausbildung reduziert, aber sie kann sich doch nicht einfach den Unterhalt (der ja sowieso nicht für sie, sondern für das Kind ist) von ihrem Sohn wiederholen…Oder doch???
Gibt es irgendwelche Richtlinien, wie hoch das Kostgeld maximal sein darf bzw. wieviel Mindesteinkommen ihm bleiben muss?? Wir sind für jeden Tipp dankbar
Seine Mutter (bei der er wohnt) will ihm jetzt monatlich 300 Euro Kostgeld „abknöpfen“!!!
juristisch ist das völlig in Ordung, sie kocht und wäscht für ihn, bezahlt wohl auch Miete, Strom und Heizung sowie seine Kleidung. Ansonsten finde ich 100 Euro Taschengeld zwar knapp, aber immer noch nicht tragisch, wenn er keine weiteren Kosten hat. Meines Wissens gibt es eine gesetzliche Regelung, wieviel Taschengeld jemand haben soll, nur für Hausfrauen, nicht für Lehrlinge.
ich persönlich finde 300,-- Euro im Monat während der Ausbildung schon relativ viel. Ich würde einmal die gesamten „Einnahmen“ aus Kostgeld, Kindergeld und Unterhalt zusammen rechnen und dann maximal (!) die Sachbezugswerte (siehe hier: http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?lohn3.htm) dagegen rechnen. Vielleicht ist das dann eine Diskussionsgrundlage. Und ab Volljährigkeit wechselt der „Naturalunterhalt“ der Eltern in einen „Barunterhalt“. Ab dann muss (theoretisch) die Ex-Frau auch einen Barunterhalt leisten. Auch hier wäre dann wieder Diskussionsstoff.
Viel Erfolg
Karin
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