Ich habe eine Frage:wenn man in einem möblierten Zimmer mit Frühstück und Abendbrot wohnt,worüber kein Mietvertrag,sondern nur Vertrag gemacht wird ,dass man jeden 1.das Kostgeld für den ganzen kommenden Monat voraus überweisen muss und wenn man z.B.am 7.des Monats auszieht,hätte man ein Anspruch an Kostgeldrückzahlung?
Danke für die Antwort.
Ich habe eine Frage:wenn man in einem möblierten Zimmer mit
Frühstück und Abendbrot wohnt,worüber kein Mietvertrag,sondern
nur Vertrag gemacht wird ,dass man jeden 1.das Kostgeld für
den ganzen kommenden Monat voraus überweisen muss und wenn man
z.B.am 7.des Monats auszieht,hätte man ein Anspruch an
Kostgeldrückzahlung?
Wenn das „gesamte Mietgeld“ in einer Summe vereinbart wurde vermutlich ja, es sei denn es wurde z.B. wie folgt vereinbart:
Miete xx €, Kostgeld xx ; in diesem Fall könnte dann anteilig das Kostgeld verrechnet werden,.
Danke für die Antwort.