Hallo,
angenommen A. hatte einen Unfall, der von der gegnerischen Versicherung reguliert wird. Schaden vorn rechts Kotflügel und das untere Teil am Radlauf. Laut Gutachten sollte der Kotflügel ersetzt werden und der Rest lackiert werden.
A. stellte nun nach der Reparatur fest, dass der Kotflügel nicht ersetzt wurde, sondern instandgesetzt.
Im Reparaturauftrag als A. das KFZ also zur Reparatur abgab, stand „Reparatur nach Vorgabe Gutachten“.
- Hat das irgendwelche Nachteile für A. (Garantie auf Spachtel&Lackierung?, was wenn bspw der Lack auf der Spachtelmasse irgendwann nicht mehr richtig hält oder in Bezug auf späteren Verkauf oder sonstige Nachteile?)
- A. hat eine Rechnungskopie. Kann A. jetzt im Nachgang reklamieren? Und vor allem, wenn die Versicherung evtl bereits gezahlt hat?
- Am Türaussengriff war kein Schaden, der mit dem Crash in Verbindung steht, der Türaussengriff wurde aber ein-/ausgebaut und lackiert!?? Ebenso wurde in der Rechnung die Kosten für Autowäsche angegeben. Und andere kleine Bagatellen. Kann die Versicherung solche Positionen ablehnen, wenn es nicht zum Crash gehört? Und müsste A. diese nicht von der Versicherung regulierten Rechnungspositionen dann selbst zahlen? A. hat eine Sicherungsabtretung beiM Autohaus unterschrieben.
Danke