KPI ( Key Performance Indicator)

Hallo an alle,

ich habe eine Frage bzgl. etwas, das ich mal versuche hier zu beschreiben. Eine enge Freundin von mir (nein, nicht ich!) ist die persönliche Assistenz des Gründers und Geschäftsführers eines Start-up Unternehmens in Berlin mit mehr als 200 Mitarbeitern.

Ihr Chef hatte ihr gesagt, sie solle von 10 externen Geschäftspartnern / Geschäftskontakten eine sehr gute Bewertung für sie selbst, im Rahmen ihres KPI´s ( Key Performance Indicator) erhalten. Also schrieb sie per E-mail entsprechend Personen, mit denen sie z.B. Termine oder Veranstaltungen zusammen geplant hatte an und bat um eine entsprechende Bewertung ihrer Arbeit mit der Person.

Ich persönlich empfinde solche Art von „Aufgaben“ des Vorgesetzten für fragwürdig und ich wüsste ehrlich gesagt nicht was ich tun sollte, falls mein Vorgesetzter sowas von mir verlangen würde (wahrscheinlich schnell einen neuen Arbeitsplatz suchen). Sie meinte, es mache ihr nichts aus, so etwas wäre „normal“ in einem Start-up.

Nun zu meiner Frage. Wäre solch eine „Aufgabe“ bzw. Art von Bewertung des Angestellten arbeitsrechtlich überhaupt in Ordnung? Falls sie sich weigern würde solche Bewertungen von externen Personen zu erfragen, oder falls sie negative Bewertungen bekäme – würde dies einen Grund einer arbeitsrechtlichen Konsequenz darstellen?

Edit: Ich möchte noch hinzufügen, dass niemals vorher oder auch jetzt nicht in irgendeiner Form Kritik an ihrer Person oder Arbeit geäußert wurde

Danke schonmal!
LG Jasmin

Vorab möchte ich feststellen, dass der Arbeitgeber keine Ahnung hat, was ein KPI ist (oder er möchte ein Pseudorecht aufbauen und „missbraucht“ den Begriff). KPIs sind immer klar nachvollziehbar. Es stecken also exakte Messungen und eine Rechenformel dahinter. Eine subjektive Bewertung kann also per Definition kein KPI sein.

Grundsätzlich ist die Abfrage, wie zufrieden der Geschäftskontakt war, legitim. Die rechtlich „interessante“ Frage ist eher, für welchen Zweck der Arbeitgeber sowas nutzen darf.

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Naja, wenn 10 Personen gefragt werden … 9 sagen toll , einer sagt schlecht, dann ist es wirgendwie doch messbar.
Der AG zählt diese „Umfrage“ zur Einschätztung der Leistungen (so oder so ähnlich wurde es wohl erklärt). Wie gesagt, ich empfinde dies als fragwürdig und kann es arbeitsrechtlich nicht einschätzen.

LG Jasmin

Ich habe „Exakte“ nicht versehentlich geschrieben. Eine subjektive Wahrnehmung ist nicht „exakt“. Zufriedenheit lässt sich nicht mit einem KPI darstellen.

… aber das ist bzgl. der Fragestellung nur Beiwerk. Zu KPIs gibt es zahlreiche Beschreibung im WWW. Daher ist das für mich hier EOT.