Hallo,
Hallo,
angenommen, bei deinen “zerkleinerten Pflanzenteilen“ handelt es sich um getrocknete Handelsdrogen. Diese haben einen Wassergehalt von 5 bis 15 %.
Zur Qualitätssicherung der getrockneten Handelsdrogen solltest du deren Trocknungsverlust als Eingangskontrolle bestimmen.
Üblicherweise wird der Trocknungsverlust durch Trocknen bei 105 °C bestimmt. Enthalten die zu untersuchenden Drogen flüchtige Inhaltsstoffe (äther. Öle), so wird in der PhEur die Destillationsmethode vorgeschrieben (das Wasser wird mit Hilfe von Xylol als azeotropes Gemisch destilliert und scheidet sich nach der Kondensation als untere Phase wieder ab; z.B. Thymian PhEur).
Das in der eingesetzten Droge vorhandene Wasser wird neben den gewünschten Inhaltsstoffen mit extrahiert und verdünnt den eingesetzten 96 Vol. % igen Alkohol.
Du schreibst: „Dass sich pflanzliche Bestandteile im Alkohol gelöst haben, ist offensichtlich, denn der Alkohol hat sich deutlich verfärbt.“
Das Verdünnungswasser solltest du in der fertigen Tinkur ebenfalls bestimmen, also die Vol. % Alkohol im Fertigprodukt als Standardisierungsmaßnahme.
Die von dir vorgeschlagene Methode:
„Die Pflanzenteile werden bis auf mehrere Nachkommastellen gewogen, ebenso das trockene Filterpapier. Nachdem die Lösung durch das Filterpapier gegossen wurde, liegen die ungelösten Pflanzenteile als Belag auf dem Filterpapier. Filterpapier samt Belag werden getrocknet und danach gewogen. Die Differenz aus dieser Wägung und den Wägungen der ursprünglichen Pflanzenteile und des Filterpapiers kann nur in der Alkohollösung geblieben sein.“
würde ich nicht anwenden, denn wie gesagt, das Wasser der „Pflanzenteile“ befindet sich als großer Anteil am Schluß in deinem Produkt. Das Wasser würdest du mit obigem Verfahren als Inhaltsstoff mitbestimmen, es interessiert aber eigentlich nicht.
Ich würde Teile des Filtrats wiegen, schonend in dünner Schicht einengen und bei 105 °C bis auf Gewichtskonstanz trocknen.
Je nach Genauigkeit der Analysenwaage kommst du mit niedrigen Volumina Tinktur aus.
Die Flüchtigkeit der extrahierten und gewünschten Inhaltsstoffe solltest du kennen. Falls es sich um Bitterstoffe handelt, werden die bei 105 °C wenig flüchtig sein.
Falls es sich um Temperatur empfindliche Stoffe handeln sollte, aber um keine äther. Öle, kannst du den Trocknungsverlust der Tinktur bei niedrigeren Temperaturen im Vakuum bestimmen.
dass die gelösten Extrakte irgendeinen Grenzwert nicht
überschreiten, ab dem das Produkt unter die Vorschriften für
Arzeimittel fiele.
Zu diesem Punkt suchst du bei google unter „define: arzneimittel“ und informierst dich, was überhaupt als ‚Arzneimittel‘ gilt.
Wie du schreibst benutzen dich andere Leute als Sklave zur Problemlösung. Dieses eventuelle Problem, der Anmeldung einer Tinktur als Arzneimittel, werden deine „Sklaventreiber“ sicher selber übernehmen 
Gruß
watergolf