Kraftausdrücke im Strassenverkehr

Moin Moin,
Ich wollte fragen, in wieweit man sich im Strassenverkehr aufregen darf? Ich meine z.B. wenn man meinetwegen auf einer 50-iger Strecke 60ig fährt, dennoch überholt wird und der vorbeifahrenden Person den Mittelfinger zeigt? Könnte man da z.B. Probleme kriegen?
Gruss
Jan

Probleme kriegen?

Moin,

wieso kriegen? Wer sowas macht, hat schon welche…

Gruß,

Florian

vorbeifahrenden Person den Mittelfinger zeigt? Könnte man da
z.B. Probleme kriegen?

Ja, das ist ne Beleidigung. Egal ob im Straßenverkehr oder nicht.

Hi!

Kümmere Dich um Deinen eigenen Kram, dann kannst Du auch die Hände am Lenkrad lassen, wo sie hingehören.

Ferner gibt es wirklich Leute, die andere wegen solcher Beleidigungen anzeigen. Ich wäre da vorsichtig, zumindest in Deutschland.

Grüße,

Mathias

vorbeifahrenden Person den Mittelfinger zeigt? Könnte man da
z.B. Probleme kriegen?

Ja, das wird teuer. Auch der gezeigte Vogel ist teuer. Ich hab jetzt keine Quellen zur Hand, habe aber mal was von höheren dreistelligen Beträgen gelesen. Sicher nicht nur eine Verwarnung von 15 EUR. Machst Du das bei nem Polizisten wirds sicher noch teurer.

Etwas mehr Gelassenheit im Straßenverkehr würde allen besser tun!

Und das Phänomen, das immer weiter um sich greift, dass Leute dafür beschimpft werden, dass sie sich an die StVO halten, ist unglaublich und leider sehr oft zu beobachten.

Gruß,
-Efchen

vorbeifahrenden Person den Mittelfinger zeigt? Könnte man da
z.B. Probleme kriegen?

Ja, das wird teuer. Auch der gezeigte Vogel ist teuer. Ich hab
jetzt keine Quellen zur Hand, habe aber mal was von höheren
dreistelligen Beträgen gelesen. Sicher nicht nur eine
Verwarnung von 15 EUR. Machst Du das bei nem Polizisten wirds
sicher noch teurer.

Etwas mehr Gelassenheit im Straßenverkehr würde allen besser
tun!

Und das Phänomen, das immer weiter um sich greift, dass Leute
dafür beschimpft werden, dass sie sich an die StVO halten, ist
unglaublich und leider sehr oft zu beobachten.

Sehe ich genauso. Ich halte mich auch immer dran. Aber was wenn man z.B. mit 70 überholt würde obwohl nur 50 erlaubt ist? Würde die anklagende Person dann nicht schon alleine zugeben, eine Straftat begangen zu haben?

Gruß,
-Efchen

Hi!

vorbeifahrenden Person den Mittelfinger zeigt? Könnte man da
z.B. Probleme kriegen?

Ja, das wird teuer. Auch der gezeigte Vogel ist teuer. Ich hab
jetzt keine Quellen zur Hand, habe aber mal was von höheren
dreistelligen Beträgen gelesen. Sicher nicht nur eine
Verwarnung von 15 EUR. Machst Du das bei nem Polizisten wirds
sicher noch teurer.

Etwas mehr Gelassenheit im Straßenverkehr würde allen besser
tun!

Und das Phänomen, das immer weiter um sich greift, dass Leute
dafür beschimpft werden, dass sie sich an die StVO halten, ist
unglaublich und leider sehr oft zu beobachten.

Sehe ich genauso. Ich halte mich auch immer dran. Aber was
wenn man z.B. mit 70 überholt würde obwohl nur 50 erlaubt ist?
Würde die anklagende Person dann nicht schon alleine zugeben,
eine Straftat begangen zu haben?

Nein, wieso?
Die Geschw. Übertretung und der Mittelfinger sind zwei Paar Schuhe.
Der Anzeige-Erstatter könnte ja trotzdem behaupten, korrekt gefahren zu sien und gar nicht zu verstehen, was der Mittelfinger-Zeiger von ihm wollte…

Was soll das also?
Hände ans Lenkrad!

Grüße,

Mathias

Hallo,

alles richtig, man sollte noch bedenken, dass das schnelle Fahren „nur“ eine OWi ist und Beleidigung eine Straftat. Logischerweise darf man jemanden nicht ungestraft beleidigen, weil er sich gerade daneben benommen hat.

Ein Aspekt sollte hier aber noch genannt werden: Wenn man von einem „Schlaumeier“ angezeigt wird, ist es oft „gang und gäbe“, zu schauen, was der alles so auf dem Kerbholz hat und eine Gegenanzeige zu machen. (Da wundere sich noch einer, dass unsere Justiz überlastet ist…)

Natürlich führt die Gegenanzeige nicht automatisch dazu, dass die Straftat dadurch weniger schlimm ist, aber viele denken, dass sie dadurch im besseren Licht stehen und/oder es dem anderen „Blödmann“ mal so richtig zeigen können.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Sondertarif für Polizisten?
Hallo,

Ja, das wird teuer. Auch der gezeigte Vogel ist teuer. Ich hab
jetzt keine Quellen zur Hand, habe aber mal was von höheren
dreistelligen Beträgen gelesen. Sicher nicht nur eine
Verwarnung von 15 EUR. Machst Du das bei nem Polizisten wirds
sicher noch teurer.

werden Polizisten vom Gesetz anders behandelt? Ich denke nicht. Insofern möchte ich deine Aussage, dass es „bei nem Polizisten“ teurer wird, anzweifeln. Welche Grundlage siehst Du hierfür?

Gruß

S.J.

Hallo!

alles richtig, man sollte noch bedenken, dass das schnelle
Fahren „nur“ eine OWi ist und Beleidigung eine Straftat.
Logischerweise darf man jemanden nicht ungestraft beleidigen,
weil er sich gerade daneben benommen hat.

So ist es.
Es wäre schön, wenn sich die dt. Fahrer dies auf die Fahne schreiben würden…

Ein Aspekt sollte hier aber noch genannt werden: Wenn man von
einem „Schlaumeier“ angezeigt wird, ist es oft „gang und
gäbe“, zu schauen, was der alles so auf dem Kerbholz hat und
eine Gegenanzeige zu machen. (Da wundere sich noch einer, dass
unsere Justiz überlastet ist…)

Leider ist dies die einzige Chance, überhaupt aus so einer Sache herauszukommen. Ich habe durch Erfahrung gelernt, dass man, wenn man keine Gegenanzeige stellt, als weniger glaubwürdig gilt.
Dass dies wiederum nicht für jeden Verkehrsrichter gelten muss, ist mir auch bewusst. Mir geht es lediglich um den Trend.

Natürlich führt die Gegenanzeige nicht automatisch dazu, dass
die Straftat dadurch weniger schlimm ist, aber viele denken,
dass sie dadurch im besseren Licht stehen und/oder es dem
anderen „Blödmann“ mal so richtig zeigen können.

Ersteres stimm eben auch häufig, letzteres kann auch funktionieren.

Wer andere wegen Lappalien im Straßenverkehr anzeigt, sollte sich m.E. ohnehin erst einmal an die eigene Nase fassen. Ich halte nichts von dieser Rechthaberei und den Versuchen gelangweilter Rentner, Leuten, die noch arbeiten müssen, den Führerschein entziehen zu lassen, nur damit sie weiterhin ungestraft mit 102 Km/h die linke Spur blockieren können. Um sich gegen ebensolche Leute wehren zu können, ist eine Gegenanzeige oftmals unabdingbar.

Noch besser wäre es, gleich eine eigene Anzeige zu erstatten, bevor der andere es tut. Wer zuerst anzeigt, steht vor Gericht oft noch besser da.
Wenn man also den Eindruck hat, dass der „Gegner“ sehr sicher eine Anzeige gegen einen selbst erstatten wird, sollte man proaktiv handeln.
Anzeichen für einen „böswilligen Gegner“: Auffälliges Photographieren, Notizen Erstellen. Bei Beamten, v.a. Polizisten in privater Mission, beliebt: die Verfolgungsjagd. Er setzt sich hinter Dich und bleibt auf Teufel komm raus dran, so dass er später mit seiner (als Beamter ja hochwertigeren) Aussage belegen kann, dass im verfolgten Wagen kein Fahrerwechsel stattgefunden hat, wenn ein Streifenwagen, welchen er per Handy herbeigerufen hat, den Verfolgten stoppt.

Was viele Beamte jedoch offenbar nicht wissen ist, dass auch bei der selbständigen Indienstsetzung der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gilt. Hier muss man dann sofort und ohne Diskussion eine Anzeige aufgeben, noch bevor der Beamte überhaupt aus dem Auto steigen kann.

Auch dies eine Erkenntnis aus langjährigen Feldstudien und einigen Erfolgen vor Gericht, ohne jemals selbst eine Anzeige gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer ursächlich initiiert zu haben.

Es hört sich für Euch unrealistisch an, wie Kleinkrieg im öffentlichen Straßenverkehr?
Ich habe es erlebt.

Grüße,

Mathias

Hi!

Ja, das wird teuer. Auch der gezeigte Vogel ist teuer. Ich hab
jetzt keine Quellen zur Hand, habe aber mal was von höheren
dreistelligen Beträgen gelesen. Sicher nicht nur eine
Verwarnung von 15 EUR. Machst Du das bei nem Polizisten wirds
sicher noch teurer.

werden Polizisten vom Gesetz anders behandelt? Ich denke
nicht. Insofern möchte ich deine Aussage, dass es „bei nem
Polizisten“ teurer wird, anzweifeln. Welche Grundlage siehst
Du hierfür?

Es gibt zwar keine „Beamtenbeliedigung“, aber einen Sonderstatus von Beamten vor vielen deutschen Gerichten zu leugnen, wäre schlichtweg unrealistisch.

Grüße,

Mathias

Hallo,
ich meine mich an ein Urteil eines höheren Gerichts erinnern zu können, das eine besondere Fürsorgepflicht des Staates für den Schutz auch der Ehre der Beamten bejaht hat. Ich kann mich aber nicht mehr genau dran erinnern, ist schon ein paar Jahre her.
Gruß
loderunner

Moin auch,

was ich immer wieder schön finde: Da fährt jemand nach seinen eigenen Regeln: anstatt erlaubter 50 selbsterlaubte 60.
Und dann kommt so ein „Verkehrssünder“, der sich selbst gar 70 erlaubt.
Wenn der also noch frecher ist als ich, muss ich ihm das zeigen (ihn also auf meine Regeln erziehen: hei, 60, mehr nicht: ich bin die Norm!), mich aufregen, und dann auch noch andere fragen, welche Beleidigungen erlaubt sind.

Wunderschön!!

sagt
der Vieux

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt zwar keine „Beamtenbeliedigung“, aber einen
Sonderstatus von Beamten vor vielen deutschen Gerichten zu
leugnen, wäre schlichtweg unrealistisch.

Also doch nur „Bauchgefühl“. Sollte im Einzelfall ein Richter einen Beamten besonders behandeln, verstößt er damit gegen Recht und Gesetz. Du hingegen machst daraus dann wieder übliches und legitimes Handeln.

Gruß

S.J.

Moin auch,

was ich immer wieder schön finde: Da fährt jemand nach seinen
eigenen Regeln: anstatt erlaubter 50 selbsterlaubte 60.
Und dann kommt so ein „Verkehrssünder“, der sich selbst gar 70
erlaubt.
Wenn der also noch frecher ist als ich, muss ich ihm das
zeigen (ihn also auf meine Regeln erziehen: hei, 60, mehr
nicht: ich bin die Norm!), mich aufregen, und dann auch noch
andere fragen, welche Beleidigungen erlaubt sind.

Wunderschön!!

sagt
der Vieux

Also,
Auf deinen Nicknamen geh ich mal garnicht ein, der ist ja schon sehr aussagekräftig. Mir ging es nur darum dass ich es nicht angemessen finde waghalsige Überholmanöver zu fahren obwohl so oder so schon schneller als erlaubt ist gefahren wird. Das und nichts anderes war mein anliegen.
Bevor das hier zu einem privaten Streit oder ähnlichem ausartet, möchte ich es an dieser Stelle einfach schliessen.
Stony

Moin Moin,
Ich wollte fragen, in wieweit man sich im Strassenverkehr
aufregen darf? Ich meine z.B. wenn man meinetwegen auf einer
50-iger Strecke 60ig fährt, dennoch überholt wird und der
vorbeifahrenden Person den Mittelfinger zeigt? Könnte man da
z.B. Probleme kriegen?
Gruss
Jan

der Vertraunesvorschus für Bullizisten ist doch gang ung gebe, m. e. durchaus fragwürdig aber bei den Richtern nicht wegzukriegen…„warum sollte der Polizist denn lügen…“

…und ich habe als Referendar bei der StA - so als eines der ersten Verfahren - ein verfahren gegen 2 Grüne wegen uneidlicher Falschaussage erlebt…die wollten unbedingt jemanden hinter Gittern bringen…

Hi!

Es gibt zwar keine „Beamtenbeliedigung“, aber einen
Sonderstatus von Beamten vor vielen deutschen Gerichten zu
leugnen, wäre schlichtweg unrealistisch.

Also doch nur „Bauchgefühl“. Sollte im Einzelfall ein Richter
einen Beamten besonders behandeln, verstößt er damit gegen
Recht und Gesetz.

…was niemals nachvollziehbar ist, es gibt ja den berühmten Ermessensspielraum.

Du hingegen machst daraus dann wieder
übliches und legitimes Handeln.

Bitte?
Wenn jemand diese unsägliche Praxis für illegitim hält, bin ich das. Sei Dir dessen versichert…

Mathias

Hallo,

sicher gibt es „Sonderbehandlungen“, die auch nicht nachvollziehbar sind. Durch die Betonung dessen und die daraus resultierende Warnung wird der gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz aber ad absurdum geführt. Denn ob es nun tatsächlich gesetzlich geregelt ist oder nur so gehandhabt wird, ist egal. Der Bürger scheißt sich gleichermaßen ein. Insofern halte ich nichts davon solche Themen groß aufzuhängen. Sonst könnte man auch behaupten, für ausländische Mitbürger würde ein verschärftes Strafrecht existieren, da diese in Einzelfällen eher und zu härteren Strafen verurteilt werden. Da gäbe es noch eine Vielzahl anderer Beispiele, die aber sicher den Rahmen sprengen würden.

Grundsätzlich sollte man sich jede Form von Beleidigung sparen. Und die Grün-Weißen haben eh keinen leichten Job, da sollte man sich das noch eher verkneifen.

Gruß

S.J.

Es gibt zwar keine „Beamtenbeliedigung“, aber einen
Sonderstatus von Beamten vor vielen deutschen Gerichten zu
leugnen, wäre schlichtweg unrealistisch.

Also doch nur „Bauchgefühl“. Sollte im Einzelfall ein Richter
einen Beamten besonders behandeln, verstößt er damit gegen
Recht und Gesetz.

…was niemals nachvollziehbar ist, es gibt ja den berühmten
Ermessensspielraum.

Du hingegen machst daraus dann wieder
übliches und legitimes Handeln.

Bitte?
Wenn jemand diese unsägliche Praxis für illegitim hält, bin
ich das. Sei Dir dessen versichert…

Mathias

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Moin,

Grundsätzlich sollte man sich jede Form von Beleidigung
sparen. Und die Grün-Weißen haben eh keinen leichten Job, da
sollte man sich das noch eher verkneifen.

Dem ist wirklich nichts hinzuzufügen.

Gruss Jakob

Hallo!

sicher gibt es „Sonderbehandlungen“, die auch nicht
nachvollziehbar sind. Durch die Betonung dessen und die daraus
resultierende Warnung wird der gesetzliche
Gleichbehandlungsgrundsatz aber ad absurdum geführt. Denn ob
es nun tatsächlich gesetzlich geregelt ist oder nur so
gehandhabt wird, ist egal. Der Bürger scheißt sich
gleichermaßen ein. Insofern halte ich nichts davon solche
Themen groß aufzuhängen. Sonst könnte man auch behaupten, für
ausländische Mitbürger würde ein verschärftes Strafrecht
existieren, da diese in Einzelfällen eher und zu härteren
Strafen verurteilt werden.

Wenn dem so wäre, müsste man dies ebenfalls thematisieren.
Ich halte es, auf unser Beispiel bezogen, für ausgesprochen wichtig zu wissen, dass eine vollkommen legitime Anzeige gewaltig nach hinten losgehen kann, wenn der Angezeigte ein Beamter ist und eine entsprechende Gegenanzeige lanciert.

Ein wünschenswerter Nebeneffekt aus diesem Fakt könnte sein, dass die Anzeigerei wegen Lappalien auf deutschen Straßen abnimmt, allerdings fürchte ich, dass bei unserer Flut an Beamten es eher auch diese sind, welche die meisten Anzeigen „aufgeben“. Dies natürlich auch mit dem Wissen, dass sie im Vorteil sind.
Aber das ist natürlich nur eine kühne Vermutung meinerseits

Da gäbe es noch eine Vielzahl
anderer Beispiele, die aber sicher den Rahmen sprengen würden.

Ich kenne diese Beispiele nicht, es würde mcih jedoch schon interessieren.

Grundsätzlich sollte man sich jede Form von Beleidigung
sparen. Und die Grün-Weißen haben eh keinen leichten Job, da
sollte man sich das noch eher verkneifen.

Das ist natürlich klar.

Nur geht es mir nicht darum, dass man sich selbstverständlich generell anständig benehmen sollte, sondern darum was pßassiert, wenn diese Regel eben missachtet wird oder eben jemand behauptet, sie wäre missachtet worden.

Somit hilft uns dieser Allgemeinplatz nicht wirklich weiter.

Mir geht es v.a. darum, dass es in D ausgesprochen schwer ist, außer Kontrolle geratene Beamte einzubremsen. Vor allem im Straßenverkehr.

Grüße,
Mathias