Kraftfahrer -Arbeitszeit ab Zuhause?

Hallo

Zur Situation .

Habe eine Arbeitsstelle die von meine Wohnort 80km entfehrt ist also morgens 1std Fahrweg abens ca.1,5std.
Kann oder wird die BAG o.andereBehörde dieses als Arbeitszeit im sinne vom AZG anrechnen somit das ich mit Strafe zurechen habe.
Der Arbeitsort ist nicht Freiwillig gehwählt.
Gruss

Hallo HomleFussel!

Der Weg zur Arbeitsstelle zählt nicht zur Arbeitszeit hinzu.
(Falls ich Arbeitgeber wäre und den Weg als Arbeitszeit bezahlen müsste, würde ich dann logischerweise nur Mitarbeiter einstellen, die neben meinem Betriebssitz wohnen würden…)
ACHTUNG:
Du darfst allerdings die Arbeitszeit nicht mit der Lenkzeit verwechseln:
Solltest Du als LKW-Fahrer tätig sein und den Weg von und zur Arbeit mit dem Dir zur Verfügung gestellten LKW zurücklegen, zählen diese Fahrten selbstverständlich zu Deiner täglichen Lenkzeit hinzu!

Ich hoffe, ich habe Dir etwas weiterhelfen können…

(Ein einstündiger Arbeitsweg ist im Übrigen nicht unüblich, das brauche ich auch und ich habe mehrere Kollegen, die wesentlich länger unterwegs sind!!!)

Hallo

Tut mir leid, mit Fahrpersonalrecht kenne ich mich nicht aus.

Der Wanderer

Hallo
danke aber das beantwortete meine Frage nicht,
es geht um durch die schon gehfahrene Zeit rechnet mann es mir An im sinne vom AZG. also Strafe wegen Arbeitszeitüberschreitung.

gruss

Hallo HomlesFussel,

ich sehe die Sache so:
fährst Du die Strecke mit dem PKW:

  • keine Arbeitszeit und auch keine Lenkzeit;
    fährst Du mit dem kontrolLgerätepflichtigen LKW:
  • keine Arbeitszeit, aber Lenkzeit.

Wende Dich mit Deiner Frage an das für Dich zuständige Gewerbeaufsichtsamt, dort kann man Dir sicher weiterhelfen.

Gruss