hallo
da kann ich dir ganz genau helfen
dir stehen genau 6,00 € spesen zu ein tag hat 24 stunden von 0.00uhr bis 24.00uhrwenn du min 8h weg bist werden 6euro gerechnet bei nachtlinien hat der gesetzgeber eine ausnahmereglung eingerichtet sonst würden nachtfahrer ja gar keine spesen bekommen da zählt die gesammt zeit ohne die 0-24uhr reglung wenn dein arbeitgeber keine spesen zahlt (muss er nicht) kannst du die spesen am jahresende beim finanzamt mit einkommenssteuererklärung geltend machen mein tip ganz genaue aufzeichnung schriftlich vom chef gegenzeichnen lassen nachtzuschläge sind jedoch lohnzahlungen die du nicht über die einkommenssteuer geltent machen
Da mein Chef keine Nachtzuschläge zahlt, kann ich diese sehr wohl beim Finanzamt geltend machen. Jedenfalls für die Einkommensteuer 2009 haben die dies akzeptiert.
Ganz einfach die Nachtarbeitszeit, hier von 20-6 Uhr ausrechnen, und entsprechenden Normallohn dafür vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen.
Waren für 2009 immerhin über 2600 Euro die ich mit Hilfe des Steurberaters absetzen konnte.
Hey Micha - soweit ich weiss, bekommst du erst ab 24 Std. Abwesenheit Fernverkehrsspesen,- und im Nahverkehr halt weniger,- leider. Es gibt aber eine Tabelle, die bei Deinem Chef ausliegen muss…Ist gesetzlich geregelt, also irgendwo einzusehen.Hatte früher in der Ferne 48,-D-Mark, - sind heute 24,-Euro täglich…hier ein link: http://www.fernfahrer.de/spesen.htm - hoffe, es hilft dir weiter ! Allzeit gute und unfallfreie Fahrt für Dich !!! Wolfgang
Hallo Michael,
Du erhältst nur die ganz normalen Spesen, dabei ist es egal ob Du Tag’s oder Nacht’s fährst.
Nachlesen kannst Du auch bei der Fernfahrer-Zeitschrift „Trucker“.
Halt’ die Räder auf der Straße,
Gruß Dirk