Kraftfahrerspesen

Hallo.

Ich bin LKW Fahrer in Düsseldorf und muss erstmals ab morgen auf Nachtschicht fahren.

D.h. ich fahre um 18:30 Uhr zu Hause weg und bin am nächsten morgen etwa um 05:30 Uhr wieder zu Hause, davon von 19 - 5 Uhr im LKW auf Tour.

Wie verhält sich die Spesenregelung hier?

Nachtzuschläge erhalte ich KEINE, diese mache ich am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung geltend.

Aber wieviel Spesen stehen mir zu?

Nur 6 Euro pro Nacht oder doch mehr? WO kann ich da genaueres Nachlesen und ggf. im Betrieb vorzeigen?

Diese Arbeit mache ich wohl die nächsten Wochen täglich um die gleiche Uhrzeit.

Vielleicht kann wer helfen.

Gruß

Michael

Also soweit ich weis bleibt es bei 6 euro die sind gesetzlich festgelegt da du nicht länger als 14 std von zuhause entfernt bist.

hab dir hier auch eine internet adresse rausgesucht
http://www.outdoor-public.de/reisekosten-info-einfue…

hoffe es konnte dir helfen

hallo
da kann ich dir ganz genau helfen
dir stehen genau 6,00 € spesen zu ein tag hat 24 stunden von 0.00uhr bis 24.00uhrwenn du min 8h weg bist werden 6euro gerechnet bei nachtlinien hat der gesetzgeber eine ausnahmereglung eingerichtet sonst würden nachtfahrer ja gar keine spesen bekommen da zählt die gesammt zeit ohne die 0-24uhr reglung wenn dein arbeitgeber keine spesen zahlt (muss er nicht) kannst du die spesen am jahresende beim finanzamt mit einkommenssteuererklärung geltend machen mein tip ganz genaue aufzeichnung schriftlich vom chef gegenzeichnen lassen nachtzuschläge sind jedoch lohnzahlungen die du nicht über die einkommenssteuer geltent machen

Hi.

Danke für die Info.

Da mein Chef keine Nachtzuschläge zahlt, kann ich diese sehr wohl beim Finanzamt geltend machen. Jedenfalls für die Einkommensteuer 2009 haben die dies akzeptiert.
Ganz einfach die Nachtarbeitszeit, hier von 20-6 Uhr ausrechnen, und entsprechenden Normallohn dafür vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen.

Waren für 2009 immerhin über 2600 Euro die ich mit Hilfe des Steurberaters absetzen konnte.

ist doch gut wird sicher auf den beamten ankommen ich habs nicht durchbekommen trotz tachoscheiben

Hey Micha - soweit ich weiss, bekommst du erst ab 24 Std. Abwesenheit Fernverkehrsspesen,- und im Nahverkehr halt weniger,- leider. Es gibt aber eine Tabelle, die bei Deinem Chef ausliegen muss…Ist gesetzlich geregelt, also irgendwo einzusehen.Hatte früher in der Ferne 48,-D-Mark, - sind heute 24,-Euro täglich…hier ein link: http://www.fernfahrer.de/spesen.htm - hoffe, es hilft dir weiter ! Allzeit gute und unfallfreie Fahrt für Dich !!! Wolfgang

Hallo Michael,
Du erhältst nur die ganz normalen Spesen, dabei ist es egal ob Du Tag’s oder Nacht’s fährst.
Nachlesen kannst Du auch bei der Fernfahrer-Zeitschrift „Trucker“.
Halt’ die Räder auf der Straße,
Gruß Dirk