Kraftfahrtversciherung

Hallo,

ich habe meiner Kraftfahrtversicherung einen Beitragsvergleich mit einem Konkurrenzunternehmen zugesandt, bei dem, bei exakt gleichen Rahmendaten (Fahrleistung, Mindestalter, etc.), ein deutlich geringerer Beitragssatz möglich wäre.
Meine Kraftfahrtversicherung hat reagiert und mir daraufhin selbst einen Umstellungsantrag auf einen neuen Tarif mit reduzierten Beiträgen innerhalb ihrers Hauses zugesandt.

Beim Vergleich alt gegen neu fallen mir folgende Unterschiede auf, die ich hiermit die Experten bitte zu prüfen, ob sich nicht mir als Laien unbekannte ‚Fallen‘ dahinter verbergen. Ich bin skeptisch, daß reduzierte Beiträge auch mit reduzierten Leistungen verbunden sind. Danke im voraus!

  1. Auf dem Umstellungsantrag ist „bisher“ mit „neu“ gegenübergestellt. Dabei gibt es sowohl in der Haftpflicht als auch in der Fahrzeugversicherung folgenden unterschied:
    alt: „Reginalklasse R8, Typklasse 23
    neu: „Wonhsitz des Halters
    Gibt es die Regional- und Typklassen nicht mehr? Was verbirgt sich hinter dieser neuen Formulierung?

  2. Dann gibt es noch die sehr umfangreichen kompletten Versicherungsbedingungen. Dort ist es mir als Versicherungslaie unmöglich weitere Änderungen und daraus resultierende mögliche Probleme im Detail zu erkennen und vor allem mögliche Folgeprobleme für mich als Versicherungsnehmer daraus abzuleiten (Stichwort: reduzierte Leistungen).
    Darf ich hier die Versicherung nennen?
    Falls ja, könnten die Versicherungsexperten hier im Brett kritische Passagen mit möglichen Folgeproblemen erkennen wenn ich schreibe es handelt sich bei Versicherung xy um Tarif A (alt, mit Versicherungsbedingungen vom Stand 01.04.2004) vs. Tarif B (neu, mit Versicherungsbedingungen mit Stand 01.01.2008)?
    Auf dem beiliegenden Infoblatt (2-seitiger Auszug/Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den sehr ausführlichen Versicherungsbedingungen) kann ich sonst keine weiteren Änderungen feststellen. Irgenwie fällt es mir schwer zu glauben, daß die oben zitierten Beitragsreduzierungen ohne Leistungseinbußen möglich sind?

Vielen Dank.

cu
Klaus

Hallo,

zunächst mal: der Vergleich neu gegen alt bei Deinem jetzigen Versicherer fällt Dir schwer, was ich verstehe. Aber wie sieht es mit dem Konkurrenz-Angebot aus, bietet das denn dieselben Leistungen, bzw. wo sind dort die Unterschiede?!

Zu Deinen Fragen:

gleichen Rahmendaten (Fahrleistung, Mindestalter, etc.),

Die Rahmendaten sind wichtig, aber nicht alles… auf den Deckungsumfang kommt es an.

deutlich geringerer Beitragssatz möglich wäre.

Meinst Du Beitragssatz (in % der 100%-Tarifprämie, entsprechend der SF-Klasse, oder meinst Du Beitrag = zu zahlender Betrag?!)

  1. Auf dem Umstellungsantrag ist „bisher“ mit „neu“
    gegenübergestellt. Dabei gibt es sowohl in der Haftpflicht als
    auch in der Fahrzeugversicherung folgenden unterschied:
    alt: „Reginalklasse R8, Typklasse 23
    neu: „Wonhsitz des Halters
    Gibt es die Regional- und Typklassen nicht mehr?

Grundsätzlich gibt es die Regionalklassen noch, aber es kann ja jader VR machen, was er will, insofern ist diese Systematik nicht (mehr) bei allen gleich.

Das Schema ist jedoch ähnlich, nur dass die „Wohnsitzkalkulation“ noch weiter differenziert, was insbesondere in Ballungsgebieten (zB Berlin) dazu führt, dass 2 benachbarte Straßen unterschiedliche Prämien bringen können.

Es könnte aber sogar sein, dass Dein VR lediglich die Bezeichnung im neuen Tarif geändert hat und sich exakt dasselbe dahinter verbirgt.

Ist m. E. aber Wurscht, denn entscheidend sind ja Preis und Leistung.

  1. Dann gibt es noch die sehr umfangreichen kompletten
    Versicherungsbedingungen. Dort ist es mir als
    Versicherungslaie unmöglich weitere Änderungen und daraus
    resultierende mögliche Probleme im Detail zu erkennen und vor
    allem mögliche Folgeprobleme für mich als Versicherungsnehmer
    daraus abzuleiten (Stichwort: reduzierte Leistungen).

Verständlich. Konzentriere Dich auf die § 10 - 13, speziell 12 u. 13 beschreiben den Umfang der Versicherung für Schäden an Deinem Fahrzteug (Kasko). Aber auch die §-Numerierung hat sich geändert, erst kürzlich hat der Verband neue Musterbedingungen aufgelegt. Suche also nach Überschriften bzw. Schlagworten "Umfang der Fahrzugversicherung, „versicherte Gefahren“, „Umfang/Höhe der Ersatzleistung“, „Ausschlüsse“, „mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile“.

Darf ich hier die Versicherung nennen?

Ja. Aber Werbung (oder auch ein „Niedermachen“) ist hier nicht Thema.

Auf dem beiliegenden Infoblatt (2-seitiger
Auszug/Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den sehr
ausführlichen Versicherungsbedingungen) kann ich sonst keine
weiteren Änderungen feststellen. Irgenwie fällt es mir schwer
zu glauben, daß die oben zitierten Beitragsreduzierungen ohne
Leistungseinbußen möglich sind?

Kann an einer geänderten Kalkulation liegen, zB den o. g. Regionalklassen. Weniger Beitrag bei gleicher Deckung ist also möglich.

Grüße, M

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Infos.

zunächst mal: der Vergleich neu gegen alt bei Deinem jetzigen
Versicherer fällt Dir schwer, was ich verstehe. Aber wie sieht
es mit dem Konkurrenz-Angebot aus, bietet das denn dieselben
Leistungen, bzw. wo sind dort die Unterschiede?!

ja, soweit ich das überblicke ja. Ich will ja gar nicht unbedingt wechslen da ich bei meiner bisherigen Versicherung bis dato zufrieden war. Wenn ich allerdings Geld sparen kann so will ich dies natürlich mitnehmen (allerdings nicht zum Preis von deutlich verschlechterten Leistungen).

Die Rahmendaten sind wichtig, aber nicht alles… auf den
Deckungsumfang kommt es an.

gleicher Deckungsumfang soweit ich das sehe ( 100 Mio)

Meinst Du Beitragssatz (in % der 100%-Tarifprämie,
entsprechend der SF-Klasse, oder meinst Du Beitrag = zu
zahlender Betrag?!)

zu zahlender Beitrag (jährliche Zahlungsweise)

Verständlich. Konzentriere Dich auf die § 10 - 13, speziell 12
u. 13 beschreiben den Umfang der Versicherung für Schäden an
Deinem Fahrzteug (Kasko). Aber auch die §-Numerierung hat sich
geändert, erst kürzlich hat der Verband neue Musterbedingungen
aufgelegt. Suche also nach Überschriften bzw. Schlagworten
"Umfang der Fahrzugversicherung, „versicherte Gefahren“,
„Umfang/Höhe der Ersatzleistung“, „Ausschlüsse“,
„mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile“.

Danke, die entsprechenden Paragraphen hab ich mal verglichen und meist bessere Konditionen gefunden (mitversichertes Zubehör jetzt bis 5000, vormals 3000 Euro etc.). Das einzige was jetzt in den neuen Versicherungsbedingungen nicht mehr drin ist und m.E. negativ ist , ist folgender jetzt fehlender Passus innerhalb §19,(9) „Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt, so werden die Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.“ Dieser Satz fehlt nun: heisst dies, daß Reparatur nicht mehr ersetzt wird, Austausch aber schon --> wer repariert dann noch seine Scheibe wenn er dies selbst zahlen muß und eine komplett neue von der Versicherung übernommen wird?

Darf ich hier die Versicherung nennen?

Ja. Aber Werbung (oder auch ein „Niedermachen“) ist hier nicht
Thema.

ok, es geht um die HUK und dort speziell um alt „Kraftfahrzeug-Haftpflicht“ (mit den Versicherungsbedingungen Stand 01.04.2004) vs. neu „Kraftfahrzeug-Haftpflicht Classic“ (mit den Versicherungsbediungungen Stand 01.01.2008) und die Fahrzeugversicherung (Vollkasko).
Die zweite mögliche neue Variange „Select“ (nochmal 20% billiger) will ich wegen der Werkstattbindung nicht.
Könnt Ihr (Experten) die beiden unterschiedlichen Vertragsbedingungen 2008 - 2008 irgendwo (ggf. online) einsehen und vergleichen (ob ich Laie was für mich negatives übersehen habe)?

Kann an einer geänderten Kalkulation liegen, zB den o. g.
Regionalklassen. Weniger Beitrag bei gleicher Deckung ist also
möglich.

das wär mir das allerliebste

Wie gesagt, will nicht unbedingt wechseln (das ist jetzt keine Werbung, nur eine Info) da ich bisher zufrieden war; mal abgesehen davon daß deutlich geringere Beiträge (bei nach aktuellem Erkenntnisttand gleichen Leistungen) möglich sind und man nicht aktiv darauf hingewiesen wird (naja, ist halt doch ein gewinnorientiertes Unternehmen und kein Wohlfahrtsverband).

Ist jetzt doch etwas länger geworden, sorry, aber wer will schon die Katze im Sack kaufen wo es doch wer-weiss-was gibt.

Tausenddank.

cu
Klaus

Hi Klaus,

erstmal vielen Dank für die Infos.

gerne.

gleicher Deckungsumfang soweit ich das sehe ( 100 Mio)

Das betrifft die KH-Deckung ist so ziemlich das nebensächlichste…

und meist bessere Konditionen gefunden (mitversichertes
Zubehör jetzt bis 5000, vormals 3000 Euro etc.).

Das hört sich doch gut an.

was jetzt in den neuen Versicherungsbedingungen nicht mehr
drin ist und m.E. negativ ist , ist folgender jetzt
fehlender Passus innerhalb §19,(9) "Wird ein Bruchschaden
an der Windschutzscheibe nicht durch Austausch, sondern durch
Reparatur der Scheibe beseitigt, so werden die Reparaturkosten
ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
"
Dieser Satz fehlt nun: heisst dies, daß Reparatur nicht mehr
ersetzt wird, Austausch aber schon

Auch die Reparatur wird noch ersetzt, aber die SB wird eben in jedem Fall abgezogen.

ok, es geht um die HUK und dort speziell um alt
„Kraftfahrzeug-Haftpflicht“ (mit den Versicherungsbedingungen
Stand 01.04.2004) vs. neu „Kraftfahrzeug-Haftpflicht Classic“
(mit den Versicherungsbediungungen Stand 01.01.2008) und die
Fahrzeugversicherung (Vollkasko).

Ist ein seriöser Anbieter. Wenn Du die einzelnen Passagen verglichen hast, ist es okay. Du solltest ggf. solche Fragen („wo sind die Unterschiede“) nochmal konkret dort stellen, und man soll Dir eine Gegenüberstellung zukommen lassen (soweit Du das nicht schon hast).

Könnt Ihr (Experten) die beiden unterschiedlichen
Vertragsbedingungen 2008 - 2008 irgendwo (ggf. online)
einsehen und vergleichen (ob ich Laie was für mich negatives
übersehen habe)?

Theoretisch ja, aber jetzt keine Zeit und die vollständigen Bedingungen sind in den verschiedenen Versionen auch nicht im www, glaub ich.

Wie gesagt, will nicht unbedingt wechseln (das ist jetzt keine
Werbung, nur eine Info) da ich bisher zufrieden war

das höre ich gerne!

abgesehen davon daß deutlich geringere Beiträge (bei nach
aktuellem Erkenntnisttand gleichen Leistungen) möglich sind
und man nicht aktiv darauf hingewiesen wird (naja, ist halt
doch ein gewinnorientiertes Unternehmen und kein
Wohlfahrtsverband).

Zum einen hast Du recht, zum anderen: es sind unterschiedliche Tarife. Wenn Du einmal raus bist aus dem alten, gibt es kein zurück. Und genau dieser Tarif könnte zum nächsten Stichtag auch günstiger werden… insofern ist es ja genau richtig, nicht NUR auf den Cent zu schauen.

Grüße, M