Kraftfahrzeug ohne tüv

hallo

habe da eine frage bezüglich auto ohne tüv. Mein wagen hat seit november kein tüv mehr. ich habe ihn allerdings auch die ganzen zeit nicht genutzt. Ist das ein verstoß gegen regeln und bekomme ich da probleme wenn ich jetzt erst zur hauptuntersuchung fahre?

Hallo!

Ob man fährt oder nicht,das wäre egal. Auto war zugelassen,dann muss es auch eine gültige HU haben.

Wirst Du von Polizei oder Ordnungsdienst angetroffen mit November-Plakette = mehr als 4 Monate Überziehung,dann kostet das m.E. nach 25 € Verwarngeld.

Früher wurde die neue Plakette rückdatiert,das gibts nun nicht mehr.
Aber die Prüfung ist nun etwas teurer !

mfG
duck313

Moin

Wenn dein Fahrzeug ohne Tüv aber Zugelassen auf deinem Privaten Gelände steht und nicht im Strassenverkehr bewegt wird ist das dein problem und zieht keinerlei Strafsachen mit sich , steht er auf Öffentlichem Gelände könnte es probleme mit den Verwaltungsbehörden geben und sogar Punkte zur Folge haben.
Wenn du mit dem Fahrzeug zum Tüv möchtest lasse dir dort einen Termin geben am Telefon und lasse dir den Namen geben wer diesen Termin angenommen hat , solltest du auf dem Weg in eine Kontrolle kommen kannst du nachweisen das du einen Termin beim Tüv hast und auf dem direkten weg dorthin bist , also keine umwege fahren !
Und nicht ein Termin um 14.00 machen und um 10.00 erwischt werden also Zeitnah sich dorthin begeben.

Die Antworten sind nicht ganz richtig:

Auch auf privatem Gelände (ob Parkplatz oder Garten) erteilt die Polizei ein Strafmandat - man muß den Ohne-TÜV-Wagen schon in einer Garage verschlossen halten.

Die meisten TÜV, DEKRAS, KÜS und andere verteilen keine Termine mehr, man stellt sich einfach ohne Anmeldung hinten an.

Ich war gestern mit einem seit 18 Monaten abgelaufenem TÜV (Fz. war die ganze Zeit zugelassen) bei der Vorführung, neuer TÜV-Stempel lautet 04/2015.

Frage am besten bei deinem Polizeirevier, wie die hiesigen Beamten das in einem solchen Fall regeln.

Bitte um Erklärung
Moin,

Die Antworten sind nicht ganz richtig:

Auch auf privatem Gelände (ob Parkplatz oder Garten) erteilt
die Polizei ein Strafmandat - man muß den Ohne-TÜV-Wagen schon
in einer Garage verschlossen halten.

Die Polizei hat auf Privatgrund nix zu suchen, solange keine Gefahr für die Öffentlichkeit z.B. durch austretendes Öl besteht.
Auf einem Privatgrundstück muss ich das Auto auch nicht angemeldet oder versichert haben, geschweige denn muss das Auto TÜV haben.

Kannst Du Deine Behauptung irgendwie untermauern?

Gruss Jakob