Liebe/-r Experte/-in,
wir haben eine Frage zur Reparaturkostenübernahme.
Wir haben eine Kfz-Werkstatt und bekommen im Falle eines Unfallschadens von unseren Kunden immer eine Reparaturkostenübernahme unterschrieben.
Somit sind wir berechtigt, direkt mit dem Versicherer abzurechnen. Die Versicherung zahlt jedoch immer den Betrag ohne die Mehrwertsteuerkosten, die für uns als Betrieb ja aber anfallen. WEr trägt in diesem Fall die Mehrwertsteuer? Die Rechnung, die wir der Versicherung einsenden, enthält ja auch Mehrwertsteuer?
Vielleicht kann uns jemand helfen,
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen,
mfG
Meike Wieland