Kraftfahrzeug, Recht, WErkstatt,

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben eine Frage zur Reparaturkostenübernahme.
Wir haben eine Kfz-Werkstatt und bekommen im Falle eines Unfallschadens von unseren Kunden immer eine Reparaturkostenübernahme unterschrieben.
Somit sind wir berechtigt, direkt mit dem Versicherer abzurechnen. Die Versicherung zahlt jedoch immer den Betrag ohne die Mehrwertsteuerkosten, die für uns als Betrieb ja aber anfallen. WEr trägt in diesem Fall die Mehrwertsteuer? Die Rechnung, die wir der Versicherung einsenden, enthält ja auch Mehrwertsteuer?
Vielleicht kann uns jemand helfen,

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen,
mfG
Meike Wieland

Hallo Meike,

Sorry für die späte Antwort.Lang nicht hier reingeschaut. Es ist so das Ihr den Kunde Frage müsst ob er „Vorsteuerabzugsberechtigt“ ist. Das ist der Fall wenn das Auto auf eine Firma zugelassen ist, hier würde die Mehrwertsteuer nicht überwiesen.Bei Privatfahrzeugen ist der Kunde „nicht Vorsteuerabzugsberechtigt“ in diesem Falle muß die Rechnung mit Mehrwertsteuer an die Versicherung geschrieben werden und Ihr bekommt diese dann auch.

Auf allen Gängigen Köstenübernahmeprotokollen wird das irgendwo abgefragt. Sollte das nicht der Fall sein gibts ein allgemein gültiges beim ZdK.

Ihr MÜSST auf dem Formular das betreffende ankreuzen. Macht ihr das nicht überweist die Versicherung automatisch ohne Steuer.