Kraftfahrzeugordnung

Guten Tag zusammen,

es bekommen jetzt einige Mitarbeiter einen Firmenwagen.
Aus dem Grund hat meine Geschäftsleitung jetzt eine Kraftfahrzeugordnung ausgegeben und möchte die unterschrieben haben.

Die ordnung fängt an mit:
" Die Firma xyz stellt Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung"

Für mich bedeutet das, dass diese Ordnung für jeden Arbeitnehmer gleich gilt und somit eigentlich doch auch für die Geschäftsführer einer GmbH. Man kann ja nicht die unterschiedlichen Mitarbeiter anders behandeln, oder doch?

Vielen Dank im voraus.

Rückfragen sind erwünscht, wenn nötig.

Danke

klar kann man, warum sollte eine Reinigungskraft ein Auto für den Aussendienst bekommen, den sie aber nicht hat?

In der Ordnung steht ja nicht jeden Mitarbeiter, es wird da schon eine Begründung geben wer darauf ein Anrecht erhält.

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Die Ordnung ist allgemein gehalten. Deshalb hatte ich ja den ersten Satz hier Zitiert:

" Die Firma xyz stellt Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung"

Bei uns haben nur die GF und die Aussendienstmitarbeiter einen Firmenwagen.
Ich kann mir mit vorstellen, dass mit jedem Mitarbeiter dann eine extra Kraftfahrzeugordnung abgeschlossen wird.

Hallo!

Die KFZ-Ordnung ist vorsorglich für alle, auch wenn sie zur Zeit gar keinen (eigenen) Firmenwagen haben. Es kann auch mal jemand der keinen Firmenwagen dauerhaft fährt zu einer Fahrt beauftragt werden.
Auch dann soll ihm die Ordnung schon bekannt sein.
Man will also nicht in jedem Fall immer erst auf die Ordnung hinweisen, die man dann ja erst mal lesen und verstehen müsste bevor man losfährt.
Ist eigentlich ganz einfach.

Es hat also weder was mit Benachteiligung oder Bevorteilung zu tun.
Du wirst vermutlich nie in die Verlegenheit kommen, einen Firmenwagen zu benutzen. Und wenn doch, dann kennst Du die Benutzungsordnung schon und kannst (musst sogar) sie befolgen.

MfG
duck313

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