Hallo,
wenn im Kraftfahrzeugbrief die Bezeichnung schadstoffarm E2 angegeben ist, im Steuerbescheid aber die Kraftfahrzeugsteuer nach E1 berechnet wurde (was auch zu der Schlüsselnummer passt), welche Angabe ist denn dann nun richtig?
Vielen Dank schonmal für evtl. Ausküfte,
Doro
hi,
es ist immer die schlüsselnummer nach brief (bzw. nach fabrikation) maßgeblich. wie die schlüsselnummer bezeichnet ist (euro4, e2, d4 etc.) ist irrelevant. prüfe die schlüsselnummer mit dem KfzStG § 9 ab.
mfg vom
showbee
Hallo,
ich hab es fast befürchtet, laut Schlüsselnummer wird der Wagen dann wohl E1 eingestuft. Ich hab mich nur gewundert, weil im Schein ja E2 steht.
Danke für die Antwort.
Gruß,
Doro
etwas off topic
weil im Schein ja E2 steht.
hi,
war wohl ein tippfehler bei der zulassung… hatte ich auch schon. bei motorrädern stehen immer die möglichen reifen im schein. die frau in der zulassung hat sich gerade bei meinem reifen verschrieben. es stehen bei mir also reifen im schein, die es gar nicht auf dem markt gibt. gott sei dank hat der onkel vom TÜV den schreibfehler verstanden…
mfg vom
showbee
Hi Doro,
E2 ist nicht Euro 2. E2 steht für Euro 1. Wenn ein Fahrzeug schadstoffarm nach Euro 2 ist, steht das „Euro 2“ auch ausgeschrieben in den Fahrzeugpapieren.
Grüßle
Frank K.
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