Kraftfahrzeugsteuergesetz

T fährt mit einem abgelaufen Kurzzeitkennzeichen im ÖVR.

Somit dürfte eine Owi wegen Verstoß gegen 16 FZV, sowie eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegen.

Wie siehts aber mir dem Kraftfahrzeugsteuergesetz aus?
Ich habe irgendwann mal lesen können, dass keine Straftat/Ordnungswidirkeit nach der Abgabenordnung vorliegen soll.

stimmt das?

ja genau, es liegt auch der straftatbestand der steuerhinterziehung vor.

droht eine anzeige immer sofort zum finanzamt und für den tag die nachversteuerung beantragen.
hauptmann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nach meiner Meinung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor

Sorry, aber zu diesem Thema kann ich leider keine Tipps geben, oder anders: ich hab keine Ahnung.
Trotzdem, schönes Wochenende.
Grunß Gunther

Hallo,

nein das stimmt nicht. Es liegt eine Straftat vor, jedoch ist der entstandene Steuerschaden so gering (liegt im Cent-Bereich), dass man von einer Verfolgung absieht.

Schönen Abend noch.