Krakenversicherungspflicht bei Ehepartnern

Hallo Leute,

ich wende mich mit einer kurzen Lageeinschätzung an euch. Ich erwarte keine Rechtsberatung nur ein paar nützliche Tipps.

Eine Bekannte von mir ist verheiratet und studiert, ihr Ehemann arbeitet im Ausland und hat da eine neue Freundin. Zugleich hat er meine Bekannte aus der Versicherung (öffentlich) genommen. Dies hat zur Folge das sie nun 6 Monate nachzahlen muss in denen sie nicht mehr bei ihm versichert war.

Dieser Betrag beträgt 370€ inkl. Pflegeversicherungsbeitrag.

Nun meine Frage: ist das möglich? Also eherechtlich? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Leider bekommt meine Bekannte zur Zeit übergangsweise Hartz4 was im Grunde eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat, der Hartz4 Bezug wird voraussichtlich 6 Monate dauern, danach ist meine Bekannte in einem normalen Beschäftigungsverhältnis. Wie geht sie also nun am besten vor?
Stundung? Ich kenn mich damit leider nicht aus und würde ihr gerne helfen! Der Angestellte der KK sagte (ihne die Rechtsgrundlage zu kennen) dass eine monatliche Rückzahlung von mind. 30 € nötig wäre da es in einem Jahr zurückgezahlt werden muss…das ist doch ein Witz, oder?

Bitte teilt mir mit wie ihr das seht, was ihr darüber wisst,DANKE :smile:

Besten Gruß,

Tobi

Hallo Tobi,
(öffentlich) = Gesetzliche Krankenversicherung?
Meistens sind im Ausland tätige (dauerhaft ja/nein) privat versichert mit Anwartschaft in der GKV.
Mir reichen in dem Fall Deine Ausführungen nicht und ich kann Dir somit spontan mit Tipps nicht weiterhelfen.
Veilleicht ein paar mehr Infos oder auf anderem Weg.

Grüsse
A.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo A.

also es verhält sich so, dass meine Bekannte UND ihr Ex-Mann in der GV versichert waren (DAK). Er war bei einer großen ausländischen Firma in Deutschland beschäftigt.

Der Rest des SV ist klar: er geht ins Ausland (ist nach wie vor in D gemeldet aber unauffindbar) und meine Bekannte bleibt (neben den hier nicht erwähnten Rechnungen für Wohnungseinrichtung etc.) auf ihren Kosten für DAK sitzen.

Hilft das soweit weiter?

Grüße,

Tobi

Hallo,
es scheint so zu sein, dass der Ehemann seine Krankenkassenmitgliedschaft gekündigt hat weil er nun im Ausland
versichert ist. Für die Egefrau wurde nun eine eigene Mitgliedschaft
hergestellt was auch gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Was die Beitragszahlung angeht gibt es nun zwei Möglichkeiten.
Entweder zum geringsten Satz (Einkommen wird fiktiv mit cA: 815,00 €
angesetzt) was etwa 130,00 € Beitrag mtl. ausmacht oder bei Harzt IV
Bezug Zahlung der Beiträge durch das Sozialamt.

Gruß

Czauderna

Hallo C.

es mag so sein wie Du geschrieben hast (Ehemann im Ausland versichert) nur die Frage: hätte das meiner Bekannten nicht seitens der Versicherungn mitgeteilt werden müssen? Stattdessen erheben sie den Anspruch auf Nachzahlung ein halbes Jahr später…

Nun bezieht sie ja Hartz 4 und die Behörde wird für die angefallenen Beiträge von anfang des Jahres nicht aufkommen, da die KK das Geld von meiner Bekannten (der versicherten) haben will. Sie ging ja davon aus versichert zu sein, war es aber nicht, wusste davon nun aber auch nichts.

Bei Hartz 4 reicht das Geld zum Rückzahlen aber nur schwerlich aus, die KK sagte aber das sie mindestens 30 € im Monat zahlen MUSS (interne Richtlinie) was ich aber für unkorrekt halte da hierbei nicht auf die Zahlungsmöglichkeiten der Bekannten eingegangen wird…

Hallo,

ja sicher hätte die Kasse der Ehefrau mitteilen müssen (gerade bei
Verzug ins Ausland) das ihr Versicherungsschutz endet - das gehört
eigentlich zum Service.
Von daher sollte sie , was die Ratenzahlung angeht, in einer starken
Position sein - dann gehen auch sicher weniger als 30,00 € monatlich.
Denn 20,00 € mtl. sind besser als kein Geld.
Zahlen muss sie auf jeden Fall, denn, dass sie nichts vom Versicherungsende wusste liegt wohl auch mehr an den persönlichen
Umständen.
Gruß
Czauderna

Hallo Tobi,
ich denke alles sollte geklärt sein, oder?
Grüsse
A.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]