Krang nach erhalt der Kündigung?

Ich brauche Hilfe…

Ich arbeite für einen Dienstleister bei einem Kunden vor Ort.

Meine Probezeit beträt 6 Monate mit 14 tägiger Kündigung.

Zwei Wochen vor Probezeitende bekam ich besuch beim Kunden im Büro von meiner Personalabteilung. Es gab das standart Gespräch nach Probezeitende ( die Probezeit kann ja auch vorzeitig beendet werden) und die info das der Kunde für ca. 3 jahre unterstüzung braucht. Es gab auch ein Protukoll mit dem Namen " Protukoll zu beendingung der Probezeit" dort wurden Ziele für die nächsten 12 Monate festgehalten. Es stand jedoch nicht explizit in irgend einer weise drin „das ende der Probezeit wurde vorgezogen/verkürzt“ Zwei wochen später, bzw. 4 tage vor ende meiner Probezeit hat der Kunde überraschender weise die Beauftragung für kommendes Jahr nicht verlängert. Das erführ ich nicht, ich erfuhr am letzten tag MEINER Probezeit (FREITAG) das ich gekündigt bin mit 14tägiger kündigungsfrist. Als ich nachhause ging war das einschreiben/kündigung im Briefkasten mit dem hinweis spätestens nach dreitagen das AA zu infomieren.

Ich habe jetzt das Problem das ich in den 14 Tagen, wo ich noch arbeiten soll, keinen neuen job bekomme. Und da es anfang Dez. ist, ich bedingt durch di Feiertage erst mitte Januar einen Job bekomme. Ich will um garkeinen Umstant zum AA. Das möchte ich nicht in meinem lebenslauf und wenn ich mich aus der Situation -Arbeitssuchend- bewerbe, muss ich zwangsläufig den ersten Vertrag annehmen der mir angeboten wird.

Was passiert wenn ich am montag 6 Wochen krangschreiben lasse damit ich mich bewerben und im Januar bei einen anderen AG neu anfangen kann? wer Zahlt die 6 wochen? Was ist mit meinem Arbeitszeugnis?

Noch mal Zusammengefasst-- ich wurde am Freitag gekündigt und am montag begint die 14 tägige kündigungsfrist— Soll ich mich krangschreiben lassen??? was sid die Folgen???

PS: Sorry wegen der rechtschreibung. Ich bin nervlich fertig. Vor 3 wochen hiess es noch das ich 1400€ weihnachsgeld bekomme und jetzt bin ich am 3ten Advent arbeitslos

hallo erst mal.
Bei einer Dienstleistungsfirma ist die masche immer so wie Sie es schildern.Also kündigung während der probe zeit!somit haben die da eine rechtliche Grundlage.mein tip. Geh erstmal zum AA lass dich melden .Erlichkeit ist die beste lösung.vergiss die.ich habe auch bei einer Verleihfirma gearbeitet und im meiner ARBEITSZEGNISS steht nur eine Zeile über mich, dass rest dieser Seite ist eine REKLAME DER VERLEHFIRMA gewesen.trotzdem habe ich mich mit etwas anderem lebenslauf Zeugniss beworben und schohn hatte ich einen job!. wenn Sie was KÖNNEN spielt dass eine grosse rolle!nähre informationen kriegen Sie besser bei der IG metall.Früher konnte man wie man lust hatte bei der arbeit als verleihman arbeiten.wissen Sie was die Gesundgheit geht vor!!!alles im massen.
tut mir leid dass ich dir nicht weiter geholfen habe.denk an dein profit wie die Verleihfirmen dies auch tun.

Zuerst einmal möchte ich dir sagen, dass mir das alles leid tut, schade um Dich! Ich setze meine Antworten/Hinweise direkt in den Text, ich hoffe das ist ok.

Ich brauche Hilfe…

Ich arbeite für einen Dienstleister bei einem Kunden vor Ort.

Meine Probezeit beträt 6 Monate mit 14 tägiger Kündigung.

Zwei Wochen vor Probezeitende bekam ich besuch beim Kunden im
Büro von meiner Personalabteilung. Es gab das standart
Gespräch nach Probezeitende ( die Probezeit kann ja auch
vorzeitig beendet werden) und die info das der Kunde für ca. 3
jahre unterstüzung braucht. Es gab auch ein Protukoll mit dem
Namen " Protukoll zu beendingung der Probezeit" dort wurden
Ziele für die nächsten 12 Monate festgehalten. Es stand jedoch
nicht explizit in irgend einer weise drin „das ende der
Probezeit wurde vorgezogen/verkürzt“ Zwei wochen später, bzw.
4 tage vor ende meiner Probezeit hat der Kunde überraschender
weise die Beauftragung für kommendes Jahr nicht verlängert.
Das erführ ich nicht, ich erfuhr am letzten tag MEINER
Probezeit (FREITAG) das ich gekündigt bin mit 14tägiger
kündigungsfrist.

Vom Vorgehen ist das korrekt, leider.

Als ich nachhause ging war das
einschreiben/kündigung im Briefkasten mit dem hinweis
spätestens nach dreitagen das AA zu infomieren.

Dies ist Usus, dass der Mitarbeiter, der ja arbeitslos wird, freigestellt wird um das AA zu besuchen. Denn Du bist gekündigt und hast ev. Anspruch auf Arbeitslosengeld. Solltest Du schon machen.

Ich habe jetzt das Problem das ich in den 14 Tagen, wo ich
noch arbeiten soll, keinen neuen job bekomme. Und da es anfang
Dez. ist, ich bedingt durch di Feiertage erst mitte Januar
einen Job bekomme. Ich will um garkeinen Umstant zum AA. Das
möchte ich nicht in meinem lebenslauf und wenn ich mich aus
der Situation -Arbeitssuchend- bewerbe, muss ich zwangsläufig
den ersten Vertrag annehmen der mir angeboten wird.

Nein, musst Du nicht, denn auch der neue Arbeitgeber und Du solltet Interesse haben, dass ihr zusammenarbeiten wollt. Wenn man sich vorstellt und nicht zu der Firma will, hat man alle Wege, persönlich einen schlechten Eindruck zu erwecken und nicht genommen wird. Aber meine Empfehlung: nimm den Job und such Dir dann was besseres.

Was passiert wenn ich am montag 6 Wochen krangschreiben lasse
damit ich mich bewerben und im Januar bei einen anderen AG neu
anfangen kann?

Findest Du einen Arzt der dich 6 Wochen krankschreibt? Du wirst dann nur 2 Wochen bezahlt (aus der gekündigten Beschäftigung), die Frage ist, ob die Dir das Geld geben, da ja auch kein „Arbeitsplatz“ für Dich da ist.

wer Zahlt die 6 wochen? Was ist mit meinem
Arbeitszeugnis?

Noch mal Zusammengefasst-- ich wurde am Freitag gekündigt und
am montag begint die 14 tägige kündigungsfrist— Soll ich
mich krangschreiben lassen??? was sid die Folgen???

Würde ich nicht, denn der Eindruck ist auf jeden Fall schlecht. Lass Dich lieber nur die 2 Wochen krankschreiben, dann hast Du Zeit zum AA zu gehen und ev. schon bewerben.

PS: Sorry wegen der rechtschreibung. Ich bin nervlich fertig.
Vor 3 wochen hiess es noch das ich 1400€ weihnachsgeld bekomme
und jetzt bin ich am 3ten Advent arbeitslos

Ganz schöner Mist, Du tust mir leid!

Hallo,

was bringt dir die Krankschreibung? Ob nun krank und ohne Job oder arbeitsuchend ohne Job, die Zeit für den Lebenslauf bleibt die Gleiche. Dann hört sich arbeitssuchend schon mal besser an, wer möchte einen Mitarbeiter, der wegen langer Krankheit ausfällt. Dein Arbeitsverhältnis verlängert sich durch eine Au nicht. Ausserdem läufst du Gefahr, dass du dich noch nicht einmal arbeitslos (nicht arbeitsuchend !!) melden kannst und während der Zeit der AU auch kein Arbeitslosengeld erhälst. Die Arge ist dann nämlich für dich nicht zuständig. Geh den ganz normalen Weg, dann sollte es im neuen Jahr kein Problem sein, neue Arbeit zu finden. Im Lebenslauf ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das ausgelaufen ist kein Problem. Bleib bei der Wahrheit, dann verhaspelst du dich auch nicht im Vorstellungsgespräch.

Viel Glück
Milan

Hallo Peter,

ich kann Ihnen nur Mut zusprechen, jeder war schon einmal arbeitslos/arbeitssuchend. Das ist auch nichts schlimmes und 1-2 Monate kann man gut im Lebenslauf rauslassen. Das nennt man dann positiv darstellen :wink: Es gibt diverse Tipps im I-Net um 2 Monate im Lebenslauf wegzulassen.
Ich muss Ihnen dringend anraten sich beim Arbeitsamt „arbeitssuchend“ zu melden. Das ist nicht die Meldung wegen Arbeitslosigkeit. Erst mit dem Ende der Kündigungsfrist (also Ende des Arbeitsverhältnisses) wechselt der Status von arbeitssuchend zu arbeitslos. Aber auch das macht keinen Unterschied. Aber auch wenn Sie Krank sind müssen Sie sich beim Arbeitsamt melden, denn das Arbeitsamt ist quasi Ihr neuer Arbeitgeber werden.
Wenn Sie sich nicht innerhalb der 3 Tage (nach Kenntnis der drohenden Arbeitslosigkeit) arbeitssuchend melden können Sie gesperrt werden. Das bedeutet Sie würden, falls Sie es später benötigen, kein Arbeitslosengeld für ca. 3 Monate erhalten. Zudem könnten Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, da das Arbeitsamt wie ein Arbeitgeber auch Versicherungsbeiträge für Sie bezahlt. Aber das wird es nur, falls Sie sich arbeitssuchend und später arbeitslos melden. Zudem muss auch nicht gleich jeden Job angenommen werden der einem vorgeschlagen wird.

Ich hoffe Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.

Alles Gute

Gruß
Marcus

Hallo,

egal was du machst, nach den 14 Tagen bist du Arbeitslos. Der AG zahlt die noch zu verbleibenden zwei Wochen und dann würde das Arbeitsamt zuständig sein.

LG.

hallo,
die 14-tägige kündigungsfrist ohne angaben von gründen während der probezeit ist seitens des ag korrekt.
alles weitere kann ich nicht kommentieren, nur soweit, das weihnachtsgeld erst nach einen betriebszugehörigkeit von min. 12 monaten gezahlt werden kann (ermessen des ag, solange keine arbeitsvertraglichen vereinbarungen getroffen wurden.

mfg
sn

Hallo Peter4711Mar,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

___________________________________

Hallo,
einfach in die dafür bestimmte Gewerkschaft eintreten und den Rechtsschutz mit der besten Beratung geniessen!!

Grüße

Also so weit meine Erfahrung bei AA ist, muss man nicht sofort den ersten Job nehmen den die einen anbieten. Du wurdest ordnungsgemäß gekündigt. Die Krankschreibung gibt dir nur Urlaub bis Arbeitsende.Mehr nicht. Also auf zum AA.Hoffe dir etwas damit geholfen zu haben.

Hallo,

die Situation ist sicherlich völlig besch…, aber selbst wennn Du jetzt noch eine AU beibringst, es wird dann doch nur für 14 Tage ( restl Arbeitsverhältnis ) gezahlt Lohnfortzahlung geben.

Gruß

Klaus

Gruß

Klaus

hallo
nach meinem wissen wird durch die krankmeldung die kündigung nicht verschoben.

soweit mir bekannt ist kann man aus der arbeitsunfähigkeit hinaus sich auch nicht für alg1 anmelden

man muss mindestens den tag der meldung bei aa arbeitsfähig sein.

da du ja sowiese nur parr tage arbeitslos bist und auf das alg1 nicht angewiesen bist genise die tage ohne arbeit und viel erfolg beim neuen arbeitgeber

Guten Abend,

leider ist die Kündigung so nicht zu beanstanden.

Die Probezeit gilt tatsächlich bis zum letzten Tag. Eine Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit – und an diesem Tag theoretisch sogar bis 24 Uhr – ist möglich. Die Testphase dauert wirklich bis zu vollen sechs Monaten. Wichtig ist nur, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit bei Ihnen eingegangen ist, was laut Schilderung erfolgt ist.

Eine Krankmeldung ändert an dieser Tatsache leider auch nichts. Trotz Krankschreibung endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin.

Eine sehr unschöne Verfahrensweise. Die Aufregung und der nervliche Ausnahmezustand ist völlig nachvollziehbar. Traurig ist, dass diese rechtlichen Möglichkeiten bestehen und so kurz vor Weihnachten auch genutzt werden.

Trotzdem alles Gute und einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreicheres Jahr für Sie!

Beste Grüße

Ohne den Vertragstext zu lesen, ist die Antwort etwas schwierig:
Im Prinzip könnte Dir das egal sein, wenn der Kunde keine Arbeit für Dich hat. du bist bei dem Verleiher angestellt und es ist sein Problem, für dich eine Beschäftigung zu finden. Dieses Problem hat er mit der 14-tägigen Kündigungsfrist umgangen.
Nun zur Krank-Schreibung: Kein Arzt schreibt dich für 6 Wochen krank. Solltest Du eine 4-wöchige Krankschreibung erhalten, dann erhältst Du die ersten 14 Tage noch den Lohn vom Verleiher, anschließend führt der Weg zur Krankenkasse (=Krankengeld.
Deine Bedenken wegen des beruflichen Werdeganges sind damit allerdings nicht beseitigt: Jeder neue Arbeitgeber sieht, dass du just nach der Kündigung krank wurdest und denkt sich seinen Teil - er wird einen anderen Interessenten vorziehen!
Der Weg über die Arbeitsagentur ist ehrlicher und wahrscheinlich auch eleganter.
Robby1

Wenn die Firma die Kündigunsfrist ordnungsgemäß eingehalten hat, dann muss ich Dir leider sagen, kannst du gar nichts machen, und swenn Du Dich rückwirkend krank schreiben lässt, damit könnte dir der Arbeitgeber Schwsierigkeiten beim Ausstellen des Zeugnisses machen. Es ist doch heutzutage keine Schande zum Arbeitsamt zu gehen.
Bernd

Hallo Peter4711Mar,

du schreibst ja wirklich kreuz und quer.

Entweder fand das Gespräch 14 Tage vor Ende der Probezeit statt und es wurde daraufhin gekündigt oder es wurde am Ende der Probezeit gekündigt. Wenn 6 Probezeit 6 Monate dauert, ist sie nach 6 Monaten zu Ende oder wird manchmal auch verlängert. Wenn innerhalb der Probezeit gekündigt wird, wird spätestens zum Ende der Probezeit gekündigt. Meist bedarf es aber keiner Kündigung, denn üblicherweise laufen Probearbeitsverhältnisse zum Ende der Probezeit automatisch aus. Damit kann der AG nicht vergessen, rechtzeitig zum Ende der Probezeit zu kündigen, wenn er den AN nicht behalten will. Dass ein
Probearbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt wird und die Kündigungszeit über das Ende der Probezeit hinausgeht, habe ich noch nicht erlebt und ist m.E. auch nur in Ausnahmefällen statthaft. Was ist das denn für ein seltsamer Dienstleister?

Wenn der Kunde wirklich plötzlich abgesprungen ist, kann u.U. eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen, dann muss das aber auch so genannt werden. Versuche in dem Zzeugnis bzw. der Arbeitsbescheinigung von deinem AG den Vermerk zu bekommen, dass man das Arbeitsverhältnis mit die leider nicht fortführen konnte, weil der Kunde seinen Auftrag zurückgezogen bzw. nicht verlängert hat. Dann sieht das Ganze wenigstens nicht so aus, als wäre deine Arbeitsleistung nicht ausreichend gewesen. Und wenn du wirklich gut warst, frage doch den Kunden, ob er dir nicht eine Referenz schreiben kann für künftige Bewerbungen, so etwas macht sich immer gut.

Selbstverständlich wirst du dich sofort bei der AA arbeitslos melden. Was glaubst du denn, wer deine Krankenkasse bezahlt? Das Entgeltfortzahlungsgesetz endet da wo das Arbeitsverhältnis endet. Du kannst nach deiner Entlassung krank feiern solange du willst, nur bekommst du keinen Cent. Von wem auch und vor allem warum? Außerdem ist das eine ganz besch… Einstellung.
Bei jeder künftigen Bewerbung wird in deinem Lebenslauf ein Loch sein und wie willst du das erklären? Keine Lust, Frust oder sonstige Unpässlichkeiten? Solche Dinge lassen dich bei jedem Personaler sofort durchs Sieb fallen.

Zum Schluss brauchst du die Bescheinigung der Arbeitslosigkeit auch für deine spätere Rente. Auch wenn du noch nicht weißt, ob du Rente bekommen wirst und wieviel das sein könnte, du kannst dir nicht erlauben aus Faulheit oder Frust auf etwas im Vorfeld zu verzichten. Hier geht es ganz allein um deine Zukunft und dafür bist nur du verantwortlich.

In diesem Sinne
Gruß Fredo