Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer für eine Woche krank geschrieben ist und während dieser Woche eigentlich einen Urlaubstag gehabt hätte, verfällt dieser dann oder kann er nachgeholt werden?
Gruß,
Gabi
Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer für eine Woche krank geschrieben ist und während dieser Woche eigentlich einen Urlaubstag gehabt hätte, verfällt dieser dann oder kann er nachgeholt werden?
Gruß,
Gabi
ich empfehle in dem falle eine AU-Bescheinigung… dann verfällt nix.
Gruss highQ
Hier ein Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz:
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.