Krank, Arbeit Krank...AU nötig?

Hallo,

Arbeitnehmer A ist zwei Tage krank und bleibt zuhause. Dann kommt das Wochenende und er fühlt sich bereit wieder zu arbeiten. Montag ist er bei der Arbeit und stellt fest, so toll ist das doch nicht. Am Dienstag bleibt er also wieder zuhause.

Ab wann muss er nun eine AU einreichen wenn der AG eine am dritten Tag fordert.
Sofort?
Dienstag?
Mittwoch?

freue ich auf Eure Meinungen dazu

Hallo

Der AN hat den Montag komplett gearbeitet?

Dann ist meines Erachtens eine AU ab Dienstag ohne schuldhaftes Verzögern einzureichen.

Gruß,
LeoLo

Warum ab Dienstag?
Zählt der Montag nicht als Arbeitstag und somit, wenn eine Regeleung am dritten Krankheitstag vorliegt,wäre doch erst Mittwoch die AU fällig? Oder?

Hallo

Warum ab Dienstag?
Zählt der Montag nicht als Arbeitstag und somit, wenn eine
Regeleung am dritten Krankheitstag vorliegt,wäre doch erst
Mittwoch die AU fällig? Oder?

Zwischen den Krankheiten liegt ein Zusammenhang, also handelt es sich um eine einheitlichen Grunderkrankung.

Aus Sicht des AG sollte man, wenn der AN das nun problematisiert, eh nicht lange fackeln und für die Zukunft generell eine AU ab dem ersten Krankheitstag einfordern.

Gruß,
LeoLo

Mit der Folge, dass der AN stattein bis zwei tage dann für eine Woche eine AU bekommt…

Hallo

Hallo LeoLo,

Zwischen den Krankheiten liegt ein Zusammenhang, also handelt
es sich um eine einheitlichen Grunderkrankung.

Ob ein Zusammenhang besteht, dürfte sich nur auf die Zeitspanne der LFZ auswirken.
Das aber bei den Fristen der Nachweispflicht Kurzerkrankungen „zusammengerechnet“ werden dürfen, ist für mich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der mir vorliegenden Kommentierung (u.a. ErfK, Treber EFZG) herleitbar.

Aus Sicht des AG sollte man, wenn der AN das nun
problematisiert, eh nicht lange fackeln und für die Zukunft
generell eine AU ab dem ersten Krankheitstag einfordern.

Was bei Vorhandensein eines BR dessen voller Mitbestimmung unterliegen würde.

Gruß,

&Tschüß

LeoLo

Wolfgang

@ Guenter Czauderna
Hallo Wolfgang

Das aber bei den Fristen der Nachweispflicht Kurzerkrankungen
„zusammengerechnet“ werden dürfen, ist für mich weder aus dem
Gesetzeswortlaut noch aus der mir vorliegenden Kommentierung
(u.a. ErfK, Treber EFZG) herleitbar.

Für mich ist der geleistete Arbeitstag nichts anderes als ein gescheiterter Arbeitsversuch.

Außerdem: Meiner Kenntnis nach, die ich aber ausdrücklich zur Diskussion stelle (!), ist auch für den Arbeitgeber im Hinblick auf die Lohnerstattung durch die Krankenkasse ab dem 4. Tag der AU eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Da lasse ich mich aber auch von dem Spezialisten in diesem Bereich (daher die Überschrift) korrigieren.

Aus Sicht des AG sollte man, wenn der AN das nun
problematisiert, eh nicht lange fackeln und für die Zukunft
generell eine AU ab dem ersten Krankheitstag einfordern.

Was bei Vorhandensein eines BR dessen voller Mitbestimmung
unterliegen würde.

Warum sollte ich eine individualrechtliche Anweisung ohne kollektiven Bezug mit dem BR abstimmen?
Hessisches LAG v. 17.09.2008, 8 Sa 1454/07
ArbG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2008, 19 BV 3/08

Gruß,
LeoLo

Hallo,
ja, den missglückten Arbeitsversuch, den gab es mal in der Vergangenheit, das wurde aber abgeschafft, ich meine (wissen tue ich es momentan nicht) mit der AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz).
Wenn zwischen dem Ende der letzten AU. und dem Beginn (Erstmeldung) der neuen AU.
ein Tag liegt, dann handelt es sich um einer neue Erkrankung, die innerhalb von drei Tagen dem Arbeitgeber nachgewiesen werden muss, die einen erneuten sechswöchigen Arbeitsentgeltfortzahlungsanspruch auslöst wenn es sich um eine neue Erkrankung handelt und bei der, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hallo,
ach ja, vergessen - bei der AAG-Erstattung bis zu drei Tagen wird nicht grundsätzlich auf den Nachweis durch AU-Meldung seitens der Kassen Wert gelegt, wenn es länger dauert schon, aber auch hier kann es im Extremfall eine Ausnahme von der Regel geben.
Gruss
Czauderna

Danke schön
Hallo

Man lernt eben nie aus. :wink:

Danke und Gruß,
LeoLo