Hallo,
habe mal wieder ein paar allgemeine Fragen…
Angenommen man war krank, dann arbeitslos und zwischenzeitlich wieder krank.
Dann bekommt man die erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend für den Zeitraum wo man krankengeld und arbeitslosengeld bekommen hat… wie ist das dann nach Ablauf der befristeten Rente mit der Zeit der Arbeitslosigkeit (hier ein volles Jahr) bekommt man die dann wieder neu angerechnet? also das man wieder ein Jahr hätte ? Oder wird der Zeitraum trotz rückwirkender Rente angerechnet?
Ich warte gespannt auf Eure Antworten und sage vorab vielen Dank
Rosa