Krank = Arbeitsunfähig?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich stecke in einem großen Beratungsprojekt. Immer wieder hab ich mit meinem Auftraggeber die gleiche Diskussion, wenn sich einer seiner Mitarbeiter z. Bsp. während der Arbeit verletzt und „krankgeschrieben“ ist. Mein Auftraggeber verlangt von den Leuten, dass sie dann im Büro arbeiten oder Kurierdienste erledigen etc., weil er behauptet, „Krank“ ist nicht „arbeitsunfähig“. Ich würde gerne mit dem Vorurteil klar Schiff machen mit ihm, oder bin ich schief gewickelt? Kann man von gewerblichen Arbeitnehmern verlangen zu arbeiten während die vom Arzt krankgeschrieben sind?

Sehr geehrter Herr Bührer,
mich verwirrt die Aussage gewerblicher Arbeitnehmer. Sofern eine freie Mitarbeit o.ä. vereinbart ist, kann sich ein Vertragsbruch ergeben. Mit denen kann man leider vieles tun.

Sofern wirklich Arbeitsverträge vorliegen, gilt das EntFG.

§ 3 EntFG:
„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Arbeitunfähig krank heißt, keine Arbeitsleistung des AN ist möglich. Sonst wäre der AN nicht krankgeschrieben. Der Sinn ist, dass er sich auskuriert. Das liegt im Ermessen des Arztes - der AG kann das Attest nach Rechtsprechung des BAG und EuGH NICHT anzweifeln, außer er hat Beweise - dann muss der AG jedoch einen alternativen Arzt finden, der ihm das mit beweist, dass der AN „blau macht“ (wann, wie,was zum Attest: § 5 - liest sich recht gut!).
=> Ob eine Krankheit oder Arbeitunfähigkeit, ist also wirklich ein Unterschied - jedoch mit Attest vom Arzt, dass er nicht arbeiten kann, erledigt sich das Problem -> Pech für den AG, sein Risiko (s. unten). Während der „Heimzeit“ muss der AN sich aber so verhalten, dass er schnell genest.

Das Recht zur Kündigung wegen Krankheit kann der AG wahrnehmen = personenbedingte ordentliche Kündigung. Diese ist jedoch an sehr strenge Regeln geknüpft, v.a. wenn die Arbeitsausfälle aus der Risikosphäre des AG kommen => Klassiker: Arbeitsunfall! Länger 6 Wochen krank zu sein kann aber zum Risiko werden, da dann die Kündigung idR. statthaft ist.

Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach § 3 und ist zu kompliziert, um dies hier auszubreiten. Grundregel: max. 6 Wochen die selbe Krankheit.

Jetzt zur Versetzung ins Büro:
Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrechts. Mit diesem kann er den Inhalt des Arbeitsverhältnisses konkretisieren, d.h. anscahffen, wie die Arbeit zu tun ist, wann, wo… .
Er ist nicht berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern - d.h.: steht NICHT im Vertrag, dass er ihn ins Büro versetzen darf UND (!) die Bürotätigkeit auch zu seinen Aufgaben gehört (sonst wird es schon wieder schwierig mit versetzen), dann kann er NICHT versetzen.
Dem Arbeitnehmer andere (Bürotätigkeiten) als die vertraglich geschuldeten Arbeiten (handwerkliche Tätigkeit o.ä.) zuzuweisen, auch wenn der Arbeitnehmer die Arbeiten verrichten könnte, ist NICHT zulässig. Dafür bekommt er ja auch was von der Versicherung.
Möglichkeit des AG: Änderungskündigung - sehe ich aber als schwierig an.

Letztargument des AG: "ja aber der ist ja nur am Fuß verletzt) -> egal! Die Arbeitsunfähigkeit wird auch überwiegend als nicht teilbar angesehen. D.h. dass auch ein zum Teil an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer als arbeitsunfähig eingestuft werden dürfte.

Ich hoffe ich habe Ihnen einen kleinen Überblick geben können.

Mit besten Grüße,
nemo655

Hallo,

danke für die Antwort, bestätigt sich doch, dass mein „normales“ Rechtsempfinden noch nicht gestört ist. Es handelt sich tatsächlich um fest angestellte, mit Arbeitsvertrag, soweit alles im grünen Bereich. Mich trifft es ja nicht, aber als Berater soll man ja beraten und somit kann ich meine Meinung fest vertreten, dass es nicht erlaubt ist, jemanden der krank geschrieben ist, zu angeblich möglichen Ersatzarbeiten zu zwingen.

Danke noch mal und viele Grüße

Uwe

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Hallo Herr Bührer,
der Arzt schreibt die Leute „arbeitsunfähig“, nicht „krank“. Daher gibts ja auch die „Arbeitsunfähigkeits“-Bescheinigung (AU) - im Volksmund auch gelben Zettel genannt.
Krank sind die, die morgends anrufen und sagen „ich kann heute nicht arbeiten“. Arbeitsunfähig sind dann u. U. die gleichen Leute, die dann noch zum Arzt stiefeln. In jedem Fall heißt es, dass der AN der Arbeit fern bleibt. Den Grund erfährt der AG ja nicht.

MfG Fabian Englert