Krank bei befristeten Arbeitsvertag

Hallo habe seit 19.08.2012 einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 bin aber ab den 28.12.2012 bis 18.01.2013 Krank geschrieben habe jetzt die Auskunft vom Arbeitsamt das sie solange ich krank bin nicht für mich zuständig sind. Jetzt meine Frage von wem bekomme ich Geld und wird mir die Krankheits zeit bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld 1 mit angerechnet weil mir noch zwei Wochen zum Anspruch fehlen.

Hallo
soviel ich weiss zahlt bis 31.12. der Arbeitgeber
ab 1.1.13 müsste normaler weiße die Krankenkasse zahlen
wie es mit dem Arbeitlosengeld vom Arbeitsamt ist kann ich dir nicht sagen
mfg
Erich

Hallo,
ja das ist schon kompliziert.
Die Agentur für Arbeit ist erst zuständig für einen wenn man Arbeitsfähig, und vermittelbar ist.
In der Regel ist es die Krankenkasse die jetzt zahlen müßte, da diese Einspringt wenn keiner zahlt, so war es bei mir…
Sie weigern sich zwar, aber da der Arbeitgeber nicht mehr zahlen muß, kann nur die Kasse zahlen.
Also sofort einen Auszahlungsschein holen, oder anfordern, den Arzt der Krankgeschrieben hat, sofort kontaktieren, um kein Anspruch zu verlieren.
Denn die Kasse muß erst zahlen wenn man es Fristgerecht angemeldet hat.
Das ist bei Ihnen ja leider schon der Fall.
Mein Tipp…
rufen Sie die Krankenkasse an, schimpfen Sie was das Zeug hält, warum der Auszahlungsschein noch nicht da ist.
Legen Sie Ihren Arzt diesen Schein vor, und lassen Sie diesen Unterschreiben. Denn es wird nur gezahlt wenn der Schein ordnungsgemäß ausgefüllt wird.
Ist kompliziert, aber gehen Sie diesen Weg, auch wenn es ein paar Steine gibt…zum wegräumen.
Falls Sie Hilfe brauchen melden Sie sich noch einmal.
Liebe Grüße
glaub nicht alles

hallo meiner meinung nach bekommst du das vom arbeitgeber ,aber genau weiß ich das nicht,mach dich schlau bei deiner krankenkasse,die wird es wissen.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz

Meine Vermutung:

Lohnfortzahlung bis zum 31.12.2012, finanzielle Lücke für knapp 6 Wochen, dann setzt Krankengeld für maximal 78 Wochen für ein und dieselbe Krankheit ein. Nach dem Krankengeldbezug muss man sich arbeitslos melden. Da aber bereits seit 01.01.2013 arbeitslos würde ich versuchen, mich entsprechend zu melden. Falls Einkommen fehlt ist Grundsicherung bzw. Hartz IV zu beantragen.

MfG
CKH