Hallo. Wie ist es, wenn man gekündigt wurde’, dann krank und zwar bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit. Was bekommt man dann, wie sollte man vorgehen? tritt dann die Arbeitslosigkeit nicht ein? womit soll man dann seine Miete bezahlen?
Hallo Simorona.
Also, Dir wurde zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt. Dann wurdest Du krank.
Die Arbeitslosigkeit hattest Du bestimmt schon vor dem „Auge“, nicht wahr?
Denn dann ist es Deine Pflicht und Vorsorge, das umgehend der Arge zu melden!!!
Egal, ob krank oder nicht. Bei einer Kündigung - ohne Aussicht auf eine unmittelbar neue Arbeitsstelle - muss dass - in Erwartung der Arbeitslosigkeit, sofort der Arge gemeldet werden! Ansonsten „könnten“ die Sachbearbeiter mit Sanktionen drohen - leider.
Jeder versäumte Tag bringt nur Nachteile.
Bitte, ohne Aufschub zur Arge.
Von hier und von mir alles Gute und Erfolg.
Mit herzlichem Gruß
Lothar Markmann
Danke! Ich war schon bei arge, nun hab aber einen med. Eingriff vor mir. Und das wird bis zum 1.4. da tritt die Arbeitslosigkeit ein, nicht vorbei sein, deswegen die Frage…
Hallo Simorona,
Wie ist es, wenn man gekündigt wurde…
Scheiß Gefühl,
… dann krank und zwar bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit …
dann ist der/die AN (wenn eine Krankschreibung vorliegt) weiterhin krank geschrieben,
Was bekommt man dann?
Wie schon geschrieben bekommt man Krankengeld.Die Arbeitslosigkeit beginnt
i.d.R. mit dem Tag der Gesundschreibung.
Womit soll man dann seine Miete bezahlen?
Die Miete wird entweder vom Kranken- oder Arbeitslosengeld bezahlt,gegenfalls
kann bei geringem Einkommen Wohngeld beantragt werden.
Wie schon geschrieben,nach dem Erhalt der Kündigung sollte sich der AN i.d.R. sofort
bei der ARGE arbeitssuchend melden.
Wenn der AN aber zum Zeitpunkt der Kündigung bereits krank geschrieben ist,
interessiert die Kündigung dem Amt m.E. erst einmal nicht.
Es wird zwar zur Kenntnis genommen,aber kein Verwaltungsakt (sprich AN wird zum Tag X arbeitslos)angeschoben,da es zu keinem Zeitpunkt ersichtlich sein kann,wann der AN
wieder gesund geschrieben wird und damit dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht.
LG Bollfried
PS:Habe dies Prozedere in ähnlicher Form am eigenen Leib erfahren.
Vielen Dank böllernde,
Muss ich dann nur die Krankmeldung bei AOK abgeben oder benötigt es noch weitere schritte. Bei arge hatte ich mich schon gemeldet gehabt. Aber den Antrag noch nicht abgegeben. Ich habe halt große Angst, ohne Geld zu bleiben, da ich die Alleinverdienerin bis jetzt war…
Wunderbar. Wichtig ist, dass man Dir kein Versäumnis noch Lücken vorwerfen kann. So bist Du immer auf der sicheren Seite.
Alles Gute und erfolgreichen Verlauf.
Mit freundlichem Gruß
Lothar
solange du krank bist bekommst Du Krankengeld, wenn Du gesund bist …
Hallo Simora,
…erhälts Du Arbeitslosengeld (oder ALGII)
Ich kann Dir jegliche Sorge nehmen, Du wirst NIEMALS ohne Leistungen darstehen WENN Du die Fristen wahrst.
Ich gehe davon aus, Du bist zum 31.03.2014 gekündigt. Solange läuft die Lohnfortzahlung, (falls Du dann nicht schon über 6 Wochen krank bist)
Rufe bitte Deine Krankenkasse an und lass Dir Auszahlungsscheine senden!
Die „normale gelbe AU“ gibst Du bis über den 31.03. datiert nach wie vor Deinem Arbeitgeber, danach zahlt die Krankenkasse.
Wichtig ist, dass Du nicht einen Tag später nachdem Du bis dahin krank geschrieben warst zum Arzt gehst. Im Krankengeldbezug muss man immer am letzten Tag der AU (spätestens) den Arzt aufsuchen. Sonst entsteht eine Lücke, die Kasse zahlt nicht mehr und das Arbeitsamt auch nicht falls Du noch krank geschrieben bist.
Die Krankenkasse zahlt immer rückwirkend.
Ein Beispiel:
Du gehst am 07.04. wieder zum Arzt. Dieser schreibt Dich bis 27.04. krank. Dann zahlt die Kasse vom 01.04. bis 07.04. für 7 Tage Krankengeld.
Achte darauf VOR dem 27.04. wieder zum Arzt zu gehen. Du gehst also am 25.04. wieder hin, der Auszahlungschein bescheinigt Dir AU bis 24.05., dann zahlt die Krankenkasse nach Zusendung vom 08.04. bis 25.04. für 18 Tage Krankengeld.
Eine Änderungsmitteilung an Arbeitsamt ist auch wichtig wie schon geschrieben, Anruf reicht.
Wichtig ist, dass Du spätestens am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit wieder persönlich beim Arbeitsamt vorsprichst.
Sonst gibt es für „Lücken“ weder das eine noch das andere.
Zu guter Letzt. Sagen wir der Arzt schreibt am 23.05.2014 Dich bis 31.05.2014 krank.
Dann musst Du am 30.05. noch mal für den rückwirkenden Auszahlungschein hin und am 02.06. zum Arbeitsamt für Arbeitslosengeld ab 01.06.2014
Ich hoffe ich konnte das mit der Fristwahrung einigermaßen verständlich aufzeigen.
Gute Genesung
Theo
Was ist Arge?
Ein Begriff aus grauer Vorzeit?
G
Otto
Hallo,
solang das Arbeitsverhältniss noch existiert,bekommt i.d.R. der AG den Krankenschein.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältniss sollte die Krankenversicherung
schnellstmöglichst den Krankenschein erhalten,da von dort ja auch die „Kohle“
kommen soll.
Aber den Antrag noch nicht abgegeben
Was für ein Antrag?
Der Krankenschein ist kein Antrag und der Rest ist wie schon beschrieben.
LG Bollfried
Vielen Dank an alle für die hilfreiche Infos, habe bereits arge und meine Krankenkasse angerufen, es wird schon klappen.