meine lebensgefährtin hat ein ernsthaftes problem mit ihrem job bzw. auch chef.
Dieser setzt sie und auch viele andere kollegen unter leistungsdruck.
Dieser leistungsdruck ist nicht zu schaffen, auch nicht im teamwork durch die kollegen.
Dann kommt hinzu dass sie laufend gemoppt wird und es heist sogar das sie selber gekündigt hätte- was ja nicht stimmt.
Das ganze geht schon seit einigen wochen so und nun ist sie krank, kann kaum schlafen, ist morgens total ausgelaugt, denkt mit widerwillen an die arbeit und und und.
Ich habe ihr geraten zum arzt zu gehen, was sie auch tat und dieser hat sie direkt schon mal zwei wochen krank geschrieben, sie ist parallel zum arzt auch bei einer psyschologin nun in behandlung.
Ihr chef, hat nun verlauten lassen das er sie kündigt, mit einer frist von vier wochen, obwohl sie ja nun krank ist, dann kam vor einigen minuten der anruf (von einer kollegin) das ihr chef nun vor hat einen aufhebungsvertrag vorzulegen.
Was für rechte hat sie denn da, ist das nicht schon eine grobe körberverletzung?
Für eine schnelle antwort wären wir sehr glücklich, sagt uns mal wie wir uns verhalten sollen und was für rechte meine freundin hat.
Wenn Sie die Kündigung bekommt, auf jeden Fall (innerhalb von 3 Wochen) Klage beim zuständigen Arbeitsgericht dagegen erheben. Am besten über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Am Gericht gibt es auch Beratungsgutscheine, bzw. kann der Anwalt gleich einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) stellen, falls die Kosten eine rolle spielen. Psychologische Befunde zum Anwalt mitnehmen, um die gesundheitlichen Probleme durch Mobbing nachzuweisen. Vielleicht einigen Sie sich dann auf eine Abfindung und ein guten Zeugnis vor dem Gericht. Eine Weiterbeschäftigung ist ja unter solchen Bedingungen nicht mehr möglich. Inzwischen nach einem anderen Job suchen. Sollte es die Firma „Schlecker“ sein, da gibt es schon Rechtsanwälte, die sich auf diese Firma spezialisiert haben und Arbeitnehmer super vertreten. Dort spielt sich ähnliches ab und viele Mitarbeiter haben ähnliche gesundheitliche Probleme bekommen.
Hallo Haag!
Nur zur Begrifflichkeit:
hier handelt es sich definitiv um „Bossing“, nicht um Mobbing.
Mobbing wird vor allem von den Kolleginnen und Kollegen betrieben, und man kann beim Chef auf Abhilfe bestehen.
Beim Bossing ist das schon komplizierter:
Ganz wichtig ist ein Tagebuch. Hier sollten möglichst genau die ganzen Vorfälle aufgeschrieben werden:
Also wann waren jeweils die Vorfälle? Datum Uhrzeit, Ort (Zimmer, Flur usw.), was war genau? wer hat dies mitbekommen, beobachtet? Kann diese Person den Vorfall mit ihrer Unterschrift bestätigen? oder ist sie zu einer Zeugenaussage bereit? Welche körperlichen Symptome sind aufgetreten? (Schlaflosigkeit, Bluthochdruck, Herzrasen usw.) Ärztliche Atteste beifügen!
Mit diesem Tagebuch anwaltlichen Beistand nehmen und entweder auf Abstellen des Bossing-Verhaltens drängen bzw. eine Schadensersatzklage anstrengen wegen Körperverletzung. Bei letzterem folgt in der Regel eine Kündigung, da das Vertrauensverhältnis durch den Prozess nachhaltig gestört sei. Leider bekommen die Chefs derzeit in Deutschland damit immer noch Recht.
Mein persönlicher Tipp:
So schnell es geht eine andere Arbeit suchen, da die Gesundheit wichtiger ist als Recht zu haben und nur sehr schwer zu bekommen.
Hallo Haag,
erstmal gute Besserung für Deine Lebensgefährtin. Sie soll -sofern sie dazu seelisch und nervlich in der Lage ist- Gedächtnisprotokoll schreiben darüber, was so passiert ist in den letzten Wochen (besser Monaten).
Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bedeutet Sperre beim Arbeitsamt für 3 Monate. Ohne wenn und aber. Es sei denn, sie bekommt ein ärztliches Attest indem ihr angeraten wird, die Arbeitsstelle zu wechseln. Das bringt aber nur etwas, wenn der Chef eine Abfindung anbietet (mind. 0,5 Gehälter pro volles Zugehörigkeitsjahr). Ansonsten würde ich in aller Ruhe auf die Kündigung warten und dann innerhalb drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Dann wird es - mit dem Gedächtnisprotokoll - Abfindung geben. Der Chef wird sich scheuen zu kündigen, weil er keine Gründe hat. Deshalb will er den Aufhebungsvertrag. Aber selbstverständlich kann er ihr auch während Krankheit kündigen. Was soll’s, ich denke, sie kann und will da sowieso nicht mehr hin. Also geht es doch nur darum das Beste draus zu machen. Habt ihr 'ne Rechtsschutzversicherung? Mit Arbeitsrechtschutz?
Aber jetzt erst mal weiter krankschreiben lassen und gesund bzw. gesünder werden!!! Und in der Zeit ggf. schon mal nach anderer Arbeit schauen.
Es ist keine grobe Körperverletzung. Und Mobbing (mit „b“) wird nur anerkannt mit einem sogenannten Mobbingtagebuch über ca. 6 Monate und das wird sie wohl nicht haben.
Ich wünsche euch alles Gute!
Gruß
Brigitte
zunächst finde ich es sehr gut und richtig, dass sich Deine Freundin ärztlichen Rat eingeholt hat und in sich in Behandlung begeben hat.
Zu den Rechten, Finger weg von einem Aufhebungsvertrag, denn dies bedeutet bei einer Arbeitslosmeldung, dass mit einer Sperrzeit zu rechnen ist, d.h. man bekommt kein Arbeitslosengeld!!!
Der Arbeitgeber darf auch wegen Krankheit kündigen, leider. Hier besteht jedoch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage wegen unzumutbarer Härte. Achtung hier sind die Fristen ganz kurz. Wenn das Arbeitsklima so schlecht ist, ist die Perspektive der Arbeitslosigkeit und neue Stelle finden gar nicht so übel.
Unbedingt Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen und sich beraten lassen.
job bzw. auch chef.
Dieser setzt sie und auch viele andere kollegen unter
leistungsdruck.ieser leistungsdruck ist nicht zu schaffen, auch nicht im teamwork durch die kollegen.
Dann kommt hinzu dass sie laufend gemoppt wird und es heist sogar das sie selber gekündigt hätte- was ja nicht stimmt.
Das ganze geht schon seit einigen wochen so und nun ist sie
krank, kann kaum schlafen, ist morgens total ausgelaugt, denkt
mit widerwillen an die arbeit und und und.
arzt zu gehen, was sie auch tat und
dieser hat sie direkt schon mal zwei wochen krank geschrieben, sie ist parallel zum arzt auch bei einer psyschologin nun in behandlung.
Ihr chef, hat nun verlauten lassen das er sie kündigt, mit einer frist von vier wochen, obwohl sie ja nun krank ist, dann kam vor einigen minuten der anruf (von einer kollegin) das ihr
chef nun vor hat einen aufhebungsvertrag vorzulegen.
Guten Tag,
Mobbing ist eine schwerwiegende Belastung und kann durchaus auch eine Körperverletzung darstellen. Ob sich das für den vorliegenden Fall bejahen lässt, ist aus den wenigen Fakten nicht zu beurteilen
wenn die Arbeitsmenge objektiv nicht geschafft werden kann, kann man niemanden daraus einen Vorwurf machen
Die Beschreibung zeigt einen organisierten systematischen von der Vorgesetzenebene kommenden Druck, der Mobbing sein kann.
Die Symptome sprechen dafür.
der Arbeitgeber kann wegen und während Krankheit kündigen. Er kann auch einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Die krankheitsbedingte Kündigung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn es sich jetzt um eine erste Fehlzeit handelt und die Chance auf Genesung besteht.
Den Aufhebungsvertrag muss man (und darf man) nicht unterzeichnen. Gegen eine Kündigung wäre binnen 3 Wochen nach Zugang Klage bei Arbeitsgericht zu erheben.
Immer man schön langsam - Körperverletzung ist ein Begriff aus dem Strafrecht.
Aufhebungnsvertrag:
Wichtig ist nung, wenn sie zu einem Gespräch gerufen wird u. d. Chef ist auch allein, kann sie d. machen.
NUR NIX UNTERSCHREIBEN !
Mitnehmen u. in Ruhe zu Hause durchlesen.
Ist im Büro eine 2 Person anwesend, darum bitten m. dem gesprächsbeginn zu warten, bis auch sie eine Person z. Seiet hat. O. d. 2. Person an d. Seite d. Chefs verläßt den Raum.
Stichworte: Fairness, Kräftegleichgewicht.
Zeitgleich Kontakt aufnehemn md. Fairness-Stiftung.
D. ist spezialisiert auf Mobbing u. hat auch eine sehr gute Website.
Kündigung:
Grund ? Krankheit ?
Fristen
Was steht im Arb.vertrag, wie lang ist sie schon da beschäftigt, gibt es einen Tarifvertrag etc.
Wichtig ist ejtzt nicht d. Nerven zu verlieren u. zB im Gespräch auszurasten.
SDie kann sich ja auch noch Tips geben alssen vd Pschologin.
Ich finde den Text ein wenig verwirrend, aber nun gut, probieren wir ihn mal aufzudröseln:
Leistungsdruck herrscht heute überall, da hilft nichts gegen.
Gegen Mobbing ist es weiterhin schwer rechtliche Schritte einzuleiten, aber nicht unmöglich!
Natürlich muss man erst einen Arzt aufsuchen und sich in psychologische Behandlung begeben (ist deine Lebensgefährtin ja schon). Das sind die Grundlagen, weil diese zwei „Parteien“ später, so es denn zu Anzeigen, Kündigung oder Gerichtsverhandlungen kommen sollte, befragt werden (ggf auch nur schriftlich!)
Grobe Körperverletzung sagt mir so nichts, aber mit einer Kündigung/Aufhebungsvertrag erfüllt man als Arbeitgeber mit Sicherheit nicht die Kriterien für jegwede Körperverletzung!
Die Frage nach den Rechten die sie hat, Rechte auf WAS bezogen? Mobbing? Aufhebungsvertrag? Kündigung?
vom Prinzip kann jeder fristgerecht ohne die Angabe von Gründen kündigen. Falls das geschieht müssen Sie vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Erst dann erfahren sie vielleicht den wahren Kündigungsgrund.
Hallo
ich nehme mal an, die Person um die es geht ist nicht mehr in der Probezeit. Außerhalb der Probezeit ist eine Kündigung während Krankheit nur in absoluten Außnahmefällen möglich. Ein Aufhebungsvertrag ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zu schließen, solange ihr Freundin keine Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag setzt, passiert nichts.
Einen Aufhebungsvertrag bitte nicht unterschreiben: hat eine Sperre beim Arbeitsamt zur Folge und und und.
Ihre Freundin soll jetzt erstmal wieder gesund werden und dann entweder zum Betriebsrat - zur Gewerkschaft - zum Anwalt gehen - fachliche Hilfe holen und solange sie keine professionelle Hilfe haben nichts unterschreiben.
Alles Gute
G.
Lieber Haag,
bitte nicht boese sein wenn ich zunächst ein paar harte Saetze vorweg stelle: Nicht jede ungerechte Behandlung ist direkt Mobbing und nicht jede Überlastung eines/r Mitarbeiters/in ist die Schuld des Chefs. Abe rnatuerlich gibt es solche Faelle und möglicherweise trifft dies auf Ihre Freundin zu.
Ob die Arbeit „schaffbar“ ist oder nicht, daran kann man häufig geteilter Meinung sein. In guten Firmen / Teams diskutieren Mitarbeiter und Vorgesetzte gemeinsam wie sie die Arbeit unter BEachtung von Kostenrestriktionen schaffen koennen. So schein der Vorgesetzte Ihrer Partnerin nicht zu agieren, vielleicht kann hier en solcher Vorschlag helfen. Auch Chefs sind häufig überfordert.
Der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber daf jederzeit einen Aufhebungsvertrag vorlegen. Das ist auch keine Körperverletzung. Sollte der Arbeitgeber vor gehabt haben zu kuendigen wird er festegestellt haben, dass das nicht so leicht ist. Es bedarf erheblicher Minderleistungen oder langjährig hoher Fehlzeiten sowie einer sogenannten negativen Heilungsprognose. Das scheint in Ihrem Falle nicht vorzuliegen.
Daher wird das Unternehmen (sofern die Kollegin richtig informiert war) vermutlich eher versuchen das Arbeitsverhaeltnis aufzulösen. Zwingen kann sie das Unternehmen nicht diesen Vertrag zu unterschreiben. Vo daher ist es auch schwer zu sagen welche Rechte Sie haben. Warten Sie ab was in dem Vertrag steht. Fordern Sie eine angemessene Bedenkzeit und wägen Sie ab, ob sie eine Weiterbeschätigung wollen, oder ob Sie nicht evtl. froh sind wenn Sie mit der Firma nichts mehr zu tun haben. Achten Sie bei einer Aufhebung darauf, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und es sollte deutlich werden, dass Sie mit der Aufhebung einer Kündigung zuvor gekommen sind.