Krank geschrieben bis Sonntag, trotzdem Sport machen?

Hallo,

wenn man gester einen kleinen Wildunfall mit dem PKW hatte und man dabei nur leicht verletzt wurde sprich Kopfschmerzen, Genickschmerzen und Schock, der Arzt aber einen bis Sonntag krank geschrieben hatte ( Normalerweise Arbeitszeite von Montag-Freitag) darf man dann am Sonntag z.B. Tennis spielen oder Radfahren soweit es einem wieder besser geht?

normalerweise darf man alles, was der genesung nicht widerspricht. man darf z.b. wenn man mit gebrochenem bein krank geschrieben ist, durchaus ins kino „gehen“.

bin aber gespannt, wie man argumentieren will, dass die kopf- und genickschmerzen für die arbeit (schreibtischjob?) zu stark sind, aber dass sport geht…

rechtlich habe ich keine Ahnung, antworte aber trotzdem, weil ich es für bedenklich halte, nach so einer leider nur vermeintlich leichten Verletzung einen Wettkampfsport zu betreiben. Meine Empfehlung wäre, sehr langsam wieder einzusteigen! Sinnvoll wäre eine gute Physiotherapie vorzuschalten. Oder Körperarbeit, z.B. Rolfing, das ist für Schleudertrauma und Co. eines vom Besten.

bin aber gespannt, wie man argumentieren will, dass die kopf-
und genickschmerzen für die arbeit (schreibtischjob?) zu stark
sind, aber dass sport geht…

Man nennt den Sport einfach Physiotherapie. Beim Radfahren wird der Kopf ja nicht belastet. Beim Tennis sind allerdings Ruckartige Bewegungen möglich weswegen ich dies nicht machen würde.

Hallo,

ich würde sogar noch weiter gehen, als das man nur während der Krankschreibung nichts tun darf, was der Genesung zuwider läuft. Denn das Ende der Krankschreibung sagt ja nur aus, dass man wieder grundsätzlich arbeitsfähig ist. Nicht aber, dass man bereits komplett ausgeheilt ist. Und insoweit geht die Genesung weiter, und darf man bis zu deren Ende auch weiterhin nichts tun, was diesen Genesungsprozess behindert, oder sogar so massiv stört, dass es zu einer erneuten Krankschreibung kommen würde. D.h. wer mit Schleudertrauma Montag normalerweise wieder arbeiten könnte, dann aber Sonntag sich aufgrund Tennis eine vorhersehbare massive Verschlimmerung der Situation einfängt, die zu erneuter Krankschreibung führt, verstößt damit gegen seine Arbeitnehmerpflichten.

Gruß vom Wiz

hallo,

bin aber gespannt, wie man argumentieren will, dass die kopf- und genickschmerzen für die arbeit (schreibtischjob?) zu stark sind, aber dass sport geht…

Man nennt den Sport einfach Physiotherapie.

Das kann vielleicht ein Arzt oder Physiotherapeut machen.

Beim Radfahren wird der Kopf ja nicht belastet.

Du trägst den dabei unterm Arm, oder wie muss man sich das vorstellen? Natürlich wirken sich da die höheren Geschwindigkeiten als beim Spazieregehen auch auf den Kopf und die ihn tragenden Muskeln etc. aus. Und da meine ich nicht mal plötzliche Brems- oder Ausweichmanöver. Und gelegentlich ist es auch notwendig, den Kopf etwas zu bewegen, um sich ein Bild von der Verkehrssituation zu machen. Außerdem gibt es inzwischen Gerichtsurteile, die Radfahrern ohne Helm einen Teilschuld für Kopfverletzungen zuschreiben. Das muss irgendwas mit den besonderen Gefährdungspotenzialen des Kopfes beim Radfahren zu tun haben.

Ansonsten ist die Art und Weise der Bewegungen nicht nur eine arbeitsrechtliche Frage. Da kann je nach Folgen auch schnelle noch eine versicherungs- und/oder haftungsrechtliche draus werden, etwa wenn man da beim Radfahren einen Unfall fabriziert.
In der Regel sollte aber jeder halbwegs gescheite Mensch solche Fragen mittels gesundem Menschenverstand beantworten können.

Grüße

Hallo,

bevor sich die Internetlegende weiter entwickelt:

Außerdem gibt es inzwischen Gerichtsurteile, die Radfahrern ohne Helm einen Teilschuld für Kopfverletzungen zuschreiben.

Es gibt EIN Gerichtsurteil, gegen das zur Zeit Revision läuft.

Gruß, Karin

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Hallo,

bevor sich die Internetlegende weiter entwickelt:

Außerdem gibt es inzwischen Gerichtsurteile, die Radfahrern ohne Helm einen Teilschuld für Kopfverletzungen zuschreiben.

Es gibt EIN Gerichtsurteil, gegen das zur Zeit Revision läuft.

Ich gehe fast jede Wette ein, dass Du nicht dieses Urteil meinst: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/arc…
Es scheint also mehr als eins zu geben. Und sogar schon rechtskräftig.
Aber schön wenn man etwas im Brustton der Überzeugung vortragen kann. Gibt ja auch dafür Sternchen ;o)

Grüße

Moin,

Es gibt EIN Gerichtsurteil, gegen das zur Zeit Revision läuft.

Ich gehe fast jede Wette ein, dass Du nicht dieses Urteil
meinst:

Dir ist aber schon Rennradfahrer ungleich Radfahrer bewusst, oder?

Ebenfalls Grüße

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Dir ist aber schon Rennradfahrer ungleich Radfahrer bewusst,
oder?

danke, ich wollte auch schon schreiben, dass ich in der Anfrage von rennsportmäßigem Fahren noch nichts erkennen konnte.

Nicht jede® Radfahrer(-in) ist gleich Rennrad-Fahrer(-in).

Gruß, Karin

Hallo,

danke, ich wollte auch schon schreiben, dass ich in der Anfrage von rennsportmäßigem Fahren noch nichts erkennen konnte.

War auch nicht notwendig.

Nicht jede® Radfahrer(-in) ist gleich Rennrad-Fahrer(-in).

Steht denn im Urteil, dass nur Rennrad-Fahrer gegen die Obliegenheit verstoßen können, einen Fahrradhelm zu tragen?
Davon abgesehen, brauchen wir uns auch gar nicht darauf kaprizieren. Mir ging es vornehmlich um die pauschale Aussage, dass Radfahren keine Belastung für den Kopf darstelle. Der Hinweis auf Gerichtsurteile diente lediglich der Unterstützung, dass dies nicht bloß eine persönliche Meinung ist.
Wenn ich die Formulierung wähle, dass es Urteile gebe, die dann ein Mitverschulden sehen können, dann bedeutet dies vor allem, dass dies nicht bei allen Urteilen so ist/war.
Das bedeutet für den Leser bzw. jemanden, der vor der Entscheidung steht, dass es eben im Fall des Falles sein kann, dass das Gericht dann zu einem Urteil mit Teilschuld kommen kann. Das ist also ein Risiko, welches abzuwägen ist.
Wenn ich dann auch noch das Wort inzwischen nutze, dann deutet das darauf hin, dass dies früher grundsätzlich anders gesehen wurde und eben inzwischen öfter mal eine andere Bewertung erfolgt, eben hin zu einer Teilschuld.
Einen guten ersten Über-/Einblick ist diese Veränderung bzw. Unwägbarkeit gibt dieser Artikel http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verk…), in dem dann auch deutlich wird, dass das Urteil des OLG Schleswig-Holstein nicht das erste (und damit auch nicht einzige) ist, welches eine solche Teilschuld sieht.
Insofern können wir diesen Nebenkriegsschauplatz dann sicher wieder verlassen.

Grüße