Hallo,
danke, ich wollte auch schon schreiben, dass ich in der Anfrage von rennsportmäßigem Fahren noch nichts erkennen konnte.
War auch nicht notwendig.
Nicht jede® Radfahrer(-in) ist gleich Rennrad-Fahrer(-in).
Steht denn im Urteil, dass nur Rennrad-Fahrer gegen die Obliegenheit verstoßen können, einen Fahrradhelm zu tragen?
Davon abgesehen, brauchen wir uns auch gar nicht darauf kaprizieren. Mir ging es vornehmlich um die pauschale Aussage, dass Radfahren keine Belastung für den Kopf darstelle. Der Hinweis auf Gerichtsurteile diente lediglich der Unterstützung, dass dies nicht bloß eine persönliche Meinung ist.
Wenn ich die Formulierung wähle, dass es Urteile gebe, die dann ein Mitverschulden sehen können, dann bedeutet dies vor allem, dass dies nicht bei allen Urteilen so ist/war.
Das bedeutet für den Leser bzw. jemanden, der vor der Entscheidung steht, dass es eben im Fall des Falles sein kann, dass das Gericht dann zu einem Urteil mit Teilschuld kommen kann. Das ist also ein Risiko, welches abzuwägen ist.
Wenn ich dann auch noch das Wort inzwischen nutze, dann deutet das darauf hin, dass dies früher grundsätzlich anders gesehen wurde und eben inzwischen öfter mal eine andere Bewertung erfolgt, eben hin zu einer Teilschuld.
Einen guten ersten Über-/Einblick ist diese Veränderung bzw. Unwägbarkeit gibt dieser Artikel http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verk…), in dem dann auch deutlich wird, dass das Urteil des OLG Schleswig-Holstein nicht das erste (und damit auch nicht einzige) ist, welches eine solche Teilschuld sieht.
Insofern können wir diesen Nebenkriegsschauplatz dann sicher wieder verlassen.
Grüße