Eine gute Bekannte / Freundin hatte vor etwas über 3 Wochen einen Arbeitsunfall , sie ist in Eiliger Geschwindigkeit mit einem Kollegen Kopf gegen Kopf gestossen und beide sind gestürzt , Gehirnerschütterung , Prellung , so das sie nach der RTW Einlieferung sogar 2 Tage Intensiv musste
Nach jetzt etwas über 3 Wochen Stationär wurde sie vor 2 Tagen entlassen ( Freitag entlassen der Beitrag ist von Sonntag morgen ) Eine Ärzte Begleitschreiben sieht vor das der Hausarzt sie noch weitere 2 Wochen Krank schreibt
Jetzt möchte sie am Montag mal in die Firma fahren , Hallo , Guten Tag , mir geht es wieder gut sagen , kurz in Ihrem Büro rein schauen , schauen wer Sie dort vertritt , ob alles Klappt , ob es Fragen gibt , Also jetzt nicht wirklich arbeiten , wenn man von beantworten von ein paar Fragen absieht
so geplant 11 Uhr hin fahren und spätestens um 14 Uhr wieder nach Hause
Geht das oder handelt Sie sich da irgendwelche Nachteile bei der Berufsgenossenschaft oder bei der Krankenkasse oder ähnlichen ein ?
das ist unter Voraussetzungen möglich: freiwillig, keine Tätigkeit die die Genesung gefährdet, keine Ansteckungsgefahr für die anderen (in dem Fall irrelevant), vorab !! mit Vorgesetzten abgestimmt , …
eine solche „Schnapsidee“ der Bekannten könnte darauf hindeuten, daß das Schädel-Hirn-Trauma noch schwerer war und ist, als evtl. ursprünglich angenommen.
Sie sollte sich auf ihre Genesung konzentrieren und nicht plötzlich und unangemeldet am Arbeitsplatz erscheinen. Das könnte nämlich zu erheblichen arbeits- und sozialrechtlichen Irritationen führen in Bezug auf Entgeltfortzahlung, evtl. Verletztengeld und weitere Heilfürsorge der BG.
In einem gut geführten Betrieb sollte ein Personalausfall auch verkraftbar sein, ohne daß Beschäftigte in AU sich um so was
kümmern müßten.
Das Einzige, das der AG verlangen kann, ist eine Mitteilung über die voraussichtliche Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dafür reicht Mail oder Telefon.
Und spätestens unmittelbar nach Rückkehr an den Arbeitsplatz sollte die Bekannte nachfragen, ob ihr AG überhaupt die gem. § 193 SGB VII § 193 SGB 7 - Einzelnorm
vorgeschriebene Unfallmeldung bei der BG abgegeben hat und eine Kopie davon verlangen.
Ich weiß, das war nicht die Frage und die Dame wird vermutlich machen, was sie denkt, aber:
Vermutlich ist das keine gute Idee. Entweder, deine Bekannte denkt, sie dürfe nicht krank sein, oder sie denkt, sie sei unersetzbar. Wenn sie das eine oder das andere den Kollegen vermittelt, ist das vermutlich nicht hilfreich. Jedenfalls könnten sich die Kollegen auch kontrolliert fühlen. Drei Stunden hören sich ja auch gar nicht nach “mal Guten Tag sagen” an. Aber erst da sein, “Ratschläge geben”, dann doch wieder weg sein, könnte schwierig sein.
Sowas wird nur dann gut gehen, wenn ihr Verhältnis zu den andern Kollegen völlig ungetrübt und gefestigt ist, was eigentlich nie so ist.
Ich würde den „Vorwand“ ändern und erscheinen, um Kollegen zu besuchen und vom aktuellen Stand der Genesung zu berichten, damit Kollegen und Unternehmen einen Anhaltspunkt haben, wann sie wieder genesen sein könnte. Die AU gibt das halt nicht her, weil Ärzte nur „gesicherte“ Informationen nutzen und Folge-AUs die Regel sind, während man als Patient auch Vermutungen mitgeteilt bekommt.
Dabei ergibt sich, ob Rückfragen sind.
Es kommt aber auf den Aufgabenbereich und die Unternehmenskultur an, wie das ankommt, wobei ich Unternehmen, bei denen sowas kontraproduktiv ist, nur von Berichten kenn, bei denen auch eine zu einseitige Sicht vorliegen könnte.
Eigentlich nicht, soweit der Arbeitsbereich nicht dagegenspricht. Bei simplen Büros sehe ich da kein Problem. Gewerbliche Bereiche würde ich bei dem Krankheitsbild nicht betreten (auch nicht, um „nur“ die Büros zu erreichen).
Bedacht werden sollte auch, ob das Autofahren vom Arzt „freigegeben“ ist (soweit sie vor hat, ein solches zu nutzen).
AFAIK aber nur in eher seltenen Fällen. Wir hatten das Thema mal in in einer unserer ASA-Sitzungen. Ergebnis: Solange keine Arbeit aufgenommen wird, hat da keiner ein Problem gesehen. Klärungen von Liegengebliebenem sollte beiläufigen Charakter haben.