hallo experten,
meine freundin ist im urlaub krank geworden und ist in einem krankenhaus untersucht worden !
dummerweise hatten wir aber keinen internationalen krankenschein dabei (der sowieso nicht anerkannt wuerde)und sind somit in vorlage gegangen. (bar bezahlt!)
ist die krankenkasse (AOK) nicht dazu verpflichtet, uns das geld zurueckzuerstatten ?
zumindest soviel, wie die behandlung hier gekostet haette ?
sind fuer eine kurze antwort sehr dankbar !
mfg
stefan render