Krank im Ausland muss die Krankenkasse zahlen ?

hallo experten,

meine freundin ist im urlaub krank geworden und ist in einem krankenhaus untersucht worden !
dummerweise hatten wir aber keinen internationalen krankenschein dabei (der sowieso nicht anerkannt wuerde)und sind somit in vorlage gegangen. (bar bezahlt!)

ist die krankenkasse (AOK) nicht dazu verpflichtet, uns das geld zurueckzuerstatten ?

zumindest soviel, wie die behandlung hier gekostet haette ?

sind fuer eine kurze antwort sehr dankbar !

mfg
stefan render

Hallo,
wenn es sich um einen Staat handelt mit dem die Bundesrepublik
ein Sozialversicherungsabkommen hat, dann erstattet die Kasse
die Kosten, die bei gleicher Behandlkung im Ausland auch entstanden
wäre abzgl. eines Verwaltungskostenabschlages (letzteres ist von
Kasse zu Kasse verschieden).
Gruss

Günter

Hallo,
wenn es sich um einen Staat handelt mit dem die Bundesrepublik
ein Sozialversicherungsabkommen hat, dann erstattet die Kasse
die Kosten, die bei gleicher Behandlkung im Inland auch
entstanden wären
abzgl. eines Verwaltungskostenabschlages (letzteres ist
vonm Kasse zu Kasse verschieden).
Gruss

Günter