Krank im Schichtdienst mit Arbeitszeitverlust

Hallo,
kann mir jemand bitte helfen? Darf ein Unternehmen willkürlich von einem Tag auf den anderen einen Schichtplan umstellen. Darf die Schichtplanänderung ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen? Darf das Unternehmen einen Schichtplan während der Abwesenheit des Arbeitnehmers (Urlaub/Krank) so umstellen, daß am Ende - nach Rückkehr des Arbeitnehmers - erhebliche Minusstunden entstanden sind und die Zeit praktisch nachgearbeitet werden muß (=Urlaubskürzung)? Darf das Unternehmen Schichtzuschläge als Lohnbestandteil deklarieren, wenn der Bruttolohn unter dem Tariflohn liegt?
Würde mich freuen, auf diese Fragen eine Antwort zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Auf alle Fragen lautet die Antwort: Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie ist (das haben Sie Sich sicher schon gedacht) eine Bestätigung meiner Ansichten. Meine Formulierungen der Fragen beruhen auf den Vortext zu diesem „Brett“. Ich habe im Vorfeld in den Forum nach ähnlichen Problemen gesucht und habe dabei verschiedene Hinweise auf Paragrafen und Gerichtsurteilen gefunden. Aber allesamt beantworten die Fragen nicht so, wie ich es mir vorgestellt habe. Gibt es die Möglichkeit für eine Aufzählung der KONKRET zutreffenden Gesetzlichkeiten?

Hallo

Gegenangebot, da das sehr umfassend ist. :smile:

Sie lesen sich das hier mal durch: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfib…
und wenn dann noch Fragen offen sind, bitte stellen.

Ok?

Gruß,
LeoLo