Krank im Urlaub ohne Krankmeldung?

Hallo Gemeinde,

es wurde bei uns diskutiert, ob folgender theoretischer Fall Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat:

Angenommen, Arbeitnehmer AN ist vollzeit fest angestellt bei Arbeitgeber AG.
Beim AN wird von einem Facharzt ein schwer krankhafter Befund erhoben (z.B. Tumor), der den AN zwar nicht akut arbeitsunfähig macht, aber unbehandelt innerhalb der nächsten 18 Monate zu totaler Arbeitsunfähigkeit führen würde.
Der Arzt rät dem AN, sich umgehend einer stationären Operation zu unterziehen, welche nach 10 Tagen Krankenhausaufenthalt noch mindestens 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen würde.
Der AN folgt dem Rat und lässt sich operieren, ist einschließlich des Tages vor der OP insgesamt 6 Wochen arbeitsunfähig.
So weit, so normal, oder?

ABER: Der AN meldet sich beim AG nicht ab OP-Tag per AU-Bescheinigung krank, sondern nimmt 2 Tage vor der OP 4 Wochen seines Jahresurlaubs!
Erst am letzten Tag seines Urlaubs schickt er dem AG eine AU-Bescheinigung, datierend ab dem ersten Tag nach dem Urlaub.
Der AN hat also bewusst einen Großteil seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt verbracht.

Abgesehen davon, dass hier der Erholungsgedanke des Urlaubs torpediert wird, was für Folgen kann das für das Arbeitsverhältnis haben?

Fragt
WB

Hallo Gemeinde,

es wurde bei uns diskutiert, ob folgender theoretischer Fall
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat:

Angenommen, Arbeitnehmer AN ist vollzeit fest angestellt bei
Arbeitgeber AG.
Beim AN wird von einem Facharzt ein schwer krankhafter Befund
erhoben (z.B. Tumor), der den AN zwar nicht akut
arbeitsunfähig macht, aber unbehandelt innerhalb der nächsten
18 Monate zu totaler Arbeitsunfähigkeit führen würde.
Der Arzt rät dem AN, sich umgehend einer stationären Operation
zu unterziehen, welche nach 10 Tagen Krankenhausaufenthalt
noch mindestens 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen
würde.
Der AN folgt dem Rat und lässt sich operieren, ist
einschließlich des Tages vor der OP insgesamt 6 Wochen
arbeitsunfähig.
So weit, so normal, oder?

ABER: Der AN meldet sich beim AG nicht ab OP-Tag per
AU-Bescheinigung krank, sondern nimmt 2 Tage vor der OP 4
Wochen seines Jahresurlaubs!
Erst am letzten Tag seines Urlaubs schickt er dem AG eine
AU-Bescheinigung, datierend ab dem ersten Tag nach dem Urlaub.
Der AN hat also bewusst einen Großteil seines Urlaubs
arbeitsunfähig erkrankt verbracht.

Abgesehen davon, dass hier der Erholungsgedanke des Urlaubs
torpediert wird, was für Folgen kann das für das
Arbeitsverhältnis haben?

Gar keine.

Gruß
Margitta

Fragt
WB

Hallo

Erst am letzten Tag seines Urlaubs schickt er dem AG eine
AU-Bescheinigung, datierend ab dem ersten Tag nach dem Urlaub.
Der AN hat also bewusst einen Großteil seines Urlaubs
arbeitsunfähig erkrankt verbracht.

Abgesehen davon, dass hier der Erholungsgedanke des Urlaubs
torpediert wird, was für Folgen kann das für das
Arbeitsverhältnis haben?

Zumindest muss der AN damit rechnen dass seine Urlaubstage weg sind da er sich nicht krankgemeldet hat.

Gruss
sid

Hallo

Abgesehen davon, dass hier der Erholungsgedanke des Urlaubs
torpediert wird, was für Folgen kann das für das
Arbeitsverhältnis haben?

1.) Abmahnung, da die Angabe der Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich erfolgte.

2.) Bei der Abmahnung liegt vermutlich ein Blumenstrauß und die Einladung zum Weihnachtsessen inkl. Bescherung beim AG persönlich, vorausgesetzt, der AN fordert nicht nachträglich das Gutschreiben der Urlaubstage ein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

das mit den Geschenken usw. hab ich mir schon gedacht :wink:

aber das mit der Abmahnung verstehe ich noch nicht ganz.

Wer im Urlaub ist, ist für den AG (Sonderfälle wie vereinbarte Abrufbereitschaft mal ausgenommen) nicht verfügbar.
In wie fern begründet dann der AG eine Abmahnung wegen zu später AU-Meldung, wenn diese „rechtzeitig“ am Ende des Urlaubs abgegeben wird - der AN ist „nur“ verpflichtet sich bei AU telefonisch bis vor Arbeitsbeginn krank zu melden und die AU-Bescheinigung innert 3 Tagen nachzureichen?

Fragt WB

Hi sid,

dass der Urlaub „verbraucht“ ist, ist dem AN klar. Er hat das ja bewusst so gesteuert - kein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung im Urlaub, sondern eine von langer Hand geplante OP.

Ich fürchte aber, dass der AG dem AN eben vorhalten wird, dass er seinen Urlaub mißbräuchlich als arbeitsunfähig Erkrankter verbracht hat anstatt „sich zu regenerieren“.

Gruß
WB

Hallo

aber das mit der Abmahnung verstehe ich noch nicht ganz.

Wer im Urlaub ist, ist für den AG (Sonderfälle wie vereinbarte
Abrufbereitschaft mal ausgenommen) nicht verfügbar.
In wie fern begründet dann der AG eine Abmahnung wegen zu
später AU-Meldung, wenn diese „rechtzeitig“ am Ende des
Urlaubs abgegeben wird - der AN ist „nur“ verpflichtet sich
bei AU telefonisch bis vor Arbeitsbeginn krank zu melden und
die AU-Bescheinigung innert 3 Tagen nachzureichen?

Entgeltfortzahlungsgsetz:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

„Unverzüglich“ heißt nicht „rechtzeitig“. Der AN wußte sehr wohl weitaus früher, daß er nach Ablauf des Urlaubs nicht arbeitsfähig sein wird. Die Meldung hätte dem AG also weitaus früher zugehen können/müssen. Der AG hat ja ein berechtigtes Interesse daran, möglichst früh informiert zu werden, um bestmöglich darauf reagieren zu können.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ich fürchte aber, dass der AG dem AN eben vorhalten wird, dass
er seinen Urlaub mißbräuchlich als arbeitsunfähig Erkrankter
verbracht hat anstatt „sich zu regenerieren“.

Dem Entgeltfortzahlungsgesetz mangelt es diesbezüglich aber an einem §, wo es dem AN verboten ist, sich während des Urlaubs operieren zu lassen oder krank zu sein :smile:

Gruß,
LeoLo