Krank im zivieldienst ?!

hallo ich leiste momentan meinen zivi und da wollte ich mal was fragen ich bin im mom krankgeschrieben muss vlt. am knie ein op kreiegn muss ich die zeit nachhollen auf wenn ich eine kranken meldung habe und wie sieht das dann aus mit meinen sold also lohn bleibt der gleich troz das ich krank bin ?
mfg danke

Hallo!

Auch im Zivildienst gilt meines Wissens „Krank ist wie gearbeitet“.

Somit wirst du die Zeit deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nachholen müssen. Der Sold ändert sich soweit auch nicht. Ich weiß jedoch nicht, wie das ist, wenn du die magische 6-Wochen-Grenze und die Lohnfortzahlung verlässt.

MfG

Hallo,

also wenn man immer ne Krankmeldung hat wird meinen seinen Sold auch weiterhn bekommen auch ein nachholen der Zeit ist nicht möglich das einzige was passieren kann ist das die Zivildienststelle auf Grund längerer Krankheit die Dienstfähigkeit überprüfen lassen kann was im Falle festgestellter Untauglichkeit dann zur Entlassung führen kann.

Lohn bleibt gleich, außer Schichtzulagen etc.
Krankenschein gibts von de Einsatzstelle - geht wie jeder andere
Nachholen: nein, Ziviende ist vertraglich festgelegt

Gruß
strandperle02

Du musst den Dienst nicht nachholen und - noch dazu - kriegst du die OP wohl gnz oder teilweise bezahlt (von der KV des BAZ)

und das endlassungsgeld können die mir das weg lassen?

Mahlzeit!

Keine Angst, du musst nix nachholen! Egal wie lange oder warum du krank bist. Du bekommst auch weiterhin vollen Sold, d.h. auch das Essen/Kleidergeld. Einzig fahrkosten o.Ä. fällt weg.

Also wie gesagt, im Zivildienst krank sein ist wie als wärst du arbeiten, du bekommst volles geld und musst keine Minute nachholen!

Informier dich auch mal über die ABschlussuntersuchung nach dem Zivildienst, ich glaub mal was davon gehört zu haben das wenn du bleibende schäden (z.B.: dein Knie) in der Zeit des Zivildienstes erleidest das du da auch mehr unterstützung vom BAZ bekommst, auch nach dem Zivildienst. Da bin ich mir aber nicht sicher!

lg, felix

Guten Morgen, da kann ich Dir nicht helfen. Frag doch einfach mal dort nach, wo Du beschäftigt bist. Du bist sicherlich nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein, der während seiner Zivi-Zeit krank wird.

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Hallo Ballu2010

genau weiss ich darüber nicht Bescheid. Eigentlich müsstes diese wie eine Krankheit im Arbeitsrecht sein. Wenn Du krank bist, mußt Du die Zeit nicht nacharbeiten, also auch nicht beim Zivildienst dranhängen. Wenn Ihr Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habt, bekommst Du auch weiterhin Deinen „Soll“.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Herzliche Grüße
Pedi

Hallo Ballu,
auch wer arbeitsunfähig erkrankt ist, ist Zivildienstleistender. Die Zeit läuft weiter, die Geld- und Sachbezüge ebenso. Am Ende gibt es das Entlassungsgeld. Für alles kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich gearbeitet wurde oder in der ganzen Zeit eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung vorlag. Im Extremfall kann der ganze Zivildienst auch durch das Vorlegen der so genannten „blauen Scheine“ abgeleistet werden - bei vollen Geld- und Sachbezügen.
Sollte sich bei Ihren Knieproblemen aber herausstellen, dass Sie nicht mehr „wehrdienstfähig“ und damit nicht mehr „zivildienstfähig“ sind, werden Sie vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen. Damit ist der Dienst dann zuende und Sie bekommen natürlich ab dem Entlassungszeitpunkt keine Geld- und Sachbezüge mehr. Das Entlassungsgeld gibt es dann ebenfalls nur anteilig.
Dass Ihr Knie schnell wieder in Ordnung kommt wünscht Peter Tobiassen