Liebe/-r Experte/-in,
ich habe am 27.1.2011 bei einem neune arbeitgeber begonnen. schon seit dem 8.2. und noch weiterhin bin ich krank geschrieben. ich habe gehört, dass nun die krankenkasse für mich zahlt.
was bedeutet das genau? bekomme ich nun krankengeld? warum verlangt denn meine krankenkasse keine bankdaten von mir?
wieviel lohnausfall wird das sein? kann ich trotzdem meine laufenden kosten decken?
woher weiss ich, dass ich nicht auftsocken muss und das das geld trotzdem pünktlich kommt, wegen mietzahlung usw.
am freitag, den 18.2. sollte ich bescheid sagen, ob ich am dienstag wieder arbeiten komme (bis einschl.21.2.krankgeschrieben). ich habe gesagt, dass wenn ich gesund bin, wiederkommen. daraufhin teilte mir die stellv. pdl mit, dass sie mir trotzdem kündigen. nun weiss ich aber das ich morgen noch eine woche länger krank sein werde, aber eine kündigung habe ich noch nicht erhalten, wie verhält sich das? ich weiss nicht ab wann sie kündigen…
mfg und dank
melanie
Hallo Melanie,
nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz hast Du während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber. In diesem Falle zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld.
An Deiner Stelle würde ich mich sofort mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Während der Probezeit (maximal bis 6 Monate) kann mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe der Gründe gekündigt werden, aber auch diese Kündigung muss schriftlich zugestellt werden.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und
verbleibe mit herzlichen Grüßen
Wolfgang Lenssen
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe am 27.1.2011 bei einem neune arbeitgeber begonnen.
schon seit dem 8.2. und noch weiterhin bin ich krank
geschrieben. ich habe gehört, dass nun die krankenkasse für
mich zahlt.
was bedeutet das genau?
Lohnfortzahlung erfolgt 6 Wochen lang über den Arbeitgeber. D.h. als normales Gehalt.
bekomme ich nun krankengeld?
Nein erst nach 6 Wochen.
warum
verlangt denn meine krankenkasse keine bankdaten von mir?
wieviel lohnausfall wird das sein? kann ich trotzdem meine
laufenden kosten decken?
woher weiss ich, dass ich nicht auftsocken muss und das das
geld trotzdem pünktlich kommt, wegen mietzahlung usw.
am freitag, den 18.2. sollte ich bescheid sagen, ob ich am
dienstag wieder arbeiten komme (bis
einschl.21.2.krankgeschrieben). ich habe gesagt, dass wenn ich
gesund bin, wiederkommen. daraufhin teilte mir die stellv. pdl
mit, dass sie mir trotzdem kündigen. nun weiss ich aber das
ich morgen noch eine woche länger krank sein werde, aber eine
kündigung habe ich noch nicht erhalten, wie verhält sich das?
Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit ohne Begründung möglich.
ich weiss nicht ab wann sie kündigen…
mfg und dank
melanie
ja, vielen dank. es ist nur so, dass sie mir am freitag am telefon gesagt haben das sie kündigen werden. aber ich habe bis heute keine schriftliche kündigung erhalten. was muss ich denn jetzt tun. auf meine nachfrage heute beim arbeitgeber, wurde mir gesagt, man müsse nachfragen ab wann und melde sich wieder …
herzliche grüße und dank
melanie
Hallo Melanie,
die Kündigungsfrist von zwei Wochen beginnt frühestens dann, wenn Dir die schriftliche Kündigung übergeben bzw. zugestellt worden ist.
Aber evtl. solltest Du Dich auch mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und die Ankündigung der Kündigung mitteilen.
Lieber Gruß
Wolfgang
Ob du deine Kosten decken kannst - weiß ich nicht, ich kann meine nicht mal mit 1,5 Gehältern decken.
Du muss auf die Kasse maschieren und dir dort das Formular holen, dass der AG ausfüllen muss, ähnlich einer Verdienstbescheinigung - auf Basis von der wöchentlichen Arbeitszeit und dem "Hunger"stundenlohn bei einer ZAF bekommst du dann 80% vom Netto - immerhin schon mal 13% mehr als vom Amt!
Gekündigt bist du, wenn du selbige in der Hand hast - Hellsehen kann ich leider nicht oder besser Gott sei Dank nicht …
vielen dank.
gruß
melanie
vielen dank, nochmal.
herzlich
melanie
Hallo
also die ersten 28 Tage eines Arbeitsverhältnisses wenn der Mitarbeiter erkrankt, zahlt nicht der Arbeitgeber sondern die Krankenkasse. Sie müssen sich bei der Krankenkasse melden, damit die Ihnen einen Auszahlungsschein geben können. die Krankenkasse zahlt 70% des Nettolohnes. aber auch erst wenn der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausgefüllt hat.
Eine KÜndigung des ARbeitgebers muss schriftlich erfolgen, bleiben sie mit dem ARbeitgeber in Kontakt und geben sie bescheid wann sie wieder zur Arbeit kommen.
Alles Gute
Hallo Melanie,
Sie bekommen in den ersten 6 Wochen Ihrer Krankheit Ihr Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt. Von der Krankenkasse gibt es erst etwas, wenn diese 6 Wochen um sind.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind 100 % Ihres bisherigen Entgelts. Ob Sie damit zurecht kommen, müssen Sie entscheiden und beurteilen.
Da Sie in den ersten 6 Monaten Ihres neuen Arbeitsverhältnis noch nicht unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes fallen, kann Ihnen der Arbeitgeber leider jederzeit ohne Gründe fristgemäß kündigen.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
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