Krank in ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses

Hallo,

wenn man in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses Krank ist muss die Krankenkasse ja die Beiträge übernehmen.

Wie wird das gerechnet.
Angenommen man hat am 11.10 angefangen zu arbeiten.
Nach vier Arbeitswochen also den 8.11 wird man krank.
Gibt es dann immer noch Probleme mit dem Krankenkassenbeiträgen oder zählt man vom 11.10 bis 11.11?

Hallo,

tut mir leid, aber sozialversicherungsrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich Fristen und Fristenberechnung, sind nicht mein Spezialthema. Da kann ich leider nicht helfen.
Gruß

Hi

da kann ich leider nicht weiterhelfen, im Normalfall zählt nicht das was in die Krankenkasse eingezahlt wurde sondern Dein „MonatsGehalt“ nach dem die Krankenkassenbeiträge entrichtet werden !

Gruß
Franz

Es gilt von 11.10.-31.10 Krankenkassenbeiträge und dann wieder vom 1.11-30.11
Immer von da ,wo du angefangen hast bis Ende des Monats,da der Arbeitgeber die Beiträge bei der Krankenkasse bis zum 10.des darauf folgenden Monats an die Kasse überweisen muß.