mal angenommen AN hat neuen AV unterschrieben und wird nach ca. 1 Woche krank (für mehrere Tage).
AG möchte AN deswegen natürlich nicht kündigen, da von ernsthafter Erkrankung ausgegangen wird.
Aber: Krank sein kostet den AG Geld.
Hätte dieser in dieser fiktiven Situation die Möglichkeit sich das Geld wiederzuholen?
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es in den ersten Wochen einer neuen Beschäftigung eine Sonderregelung gibt, die besagt, dass AG 100 % der Ausfallzeit vergütet bekommt.
Kann mich allerdings nicht mehr erinnern von welcher Stelle das kommen soll. Vielleicht AA, obwohl AN vorher nicht arbeitslos gemeldet war?