Krank in Probezeit / Vergütung

Hallo,

mal angenommen AN hat neuen AV unterschrieben und wird nach ca. 1 Woche krank (für mehrere Tage).

AG möchte AN deswegen natürlich nicht kündigen, da von ernsthafter Erkrankung ausgegangen wird.
Aber: Krank sein kostet den AG Geld.
Hätte dieser in dieser fiktiven Situation die Möglichkeit sich das Geld wiederzuholen?

Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es in den ersten Wochen einer neuen Beschäftigung eine Sonderregelung gibt, die besagt, dass AG 100 % der Ausfallzeit vergütet bekommt.
Kann mich allerdings nicht mehr erinnern von welcher Stelle das kommen soll. Vielleicht AA, obwohl AN vorher nicht arbeitslos gemeldet war?

Danke.

LG

Hallo,

Hätte dieser in dieser fiktiven Situation die Möglichkeit sich
das Geld wiederzuholen?

Welches Geld wieder holen? In den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses gibts noch gar keine Entgeltfortzahlung.

‚‘(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.’’

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

MfG

Hallo!

Welches Geld wieder holen? In den ersten 4 Wochen eines
Arbeitsverhältnisses gibts noch gar keine Entgeltfortzahlung.

‚‘(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach
vierwöchiger ununterbrochener Dauer des
Arbeitsverhältnisses.’’

Möchte noch kurz ergänzen:
der Arbeitnehmer sollte sich in so einem Fall an seine Krankenkasse wenden und Krankengeld beantragen.

VG

Hallo,

danke für die Antworten.

Ich wusste doch, dass ich das was durcheinander bringe…

LG