Hallo, community, ein Arbeitsvertrag enthält sowohl Zeiten von bezahltem als auch unbezahltem Urlaub. Allerdings sind keine Zeiträume für den bezahlten und unbezahlten Urlaub festgelegt. Nun erkrankt ein Arbeitnehmer während der Urlaubszeit. Üblicherweise würde doch die durch Krankheit verpasste Urlaubszeit nachgeholt. Wie ist dies in diesem (kniffligen) Fall? Könnte der Arbeitgeber bestimmen, dass die Krankheit im unbezahlten Urlaub stattgefunden hätte und wäre damit ein Nachholen nicht möglich?
Der Arbeitgeber kann nicht einfach bestimmen. Gesetztlich sind feste bezahlte Urlaubstage, min ca. 21 Tage im Jahr, festgesetzt. Die Art des Urlaubs wird schon bei dem Antrag für den Urlaub verstgelegt. Wurde ein unbezahlter Urlaub in anspruch genommen, so besteht kein Anspruch gegenüber den Arbeitgegeber.