Krank innerhalb der Kündigungsfrist

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Kündigung innerhalb der Probezeit. Die Kündigung wurde am 17.09.09 zum 31.10.2009 ausgesprochen und der Mitarbeiter wurde bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Die Meldung bei der AA erfolgte am 18.09.09. Seit dem 28.09.09 ist der ehemalige Mitarbeiter krank geschreiben. Dieser Zustand wird laut Aussage des Arztes auch lange über den 31.10.2009 andauern. Was passiert jetzt ab dem 01.11.09? Erhält der Mitarbeiter von der Krankenkasse Krankengeld auf der Basis seines jetzigen Verdienstes oder auf der Basis seines zu erwartenden Arbeitslosengeldes? Ist er überhaupt ab dem 01.11.09 arbeitslos?

Hallo,
nun, wenn das alles zu eintrifft wie beschrieben erhält der Betreffende ab dem 01.11.2009 von seiner Krankenkasse Krankengeld welches aus seinem letzten Verdienst, also letzter abgerechneter Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, errechnet wird.
Solange das Krankegeled gezahlt wird gilt der Betreffende nicht als arbeitslos.
Gruß

Czauderna