Krank ohne Attest

Ein Arbeitnehmer hat starke Rückenschmerzen und geht deswegen nicht zur Arbeit. Da sein Hausarzt noch Urlaub hat, geht er nicht sofort zum Arzt.
Wenn die Rückenschmerzen nun nach zwei Tagen wieder weg sind - braucht er dann Rückwirkend ein Attest von einem Arzt für die beiden Fehltage? Und dürfte der Arzt (wenn er am dritten Tag der Krankheit wieder da wäre) rückwirkend ein Attest ausstellen? Eigentlich kann der Arzt ja nicht mehr feststellen, ob der Patient wirklich Schmerzen hatte.

Ein Arbeitnehmer hat starke Rückenschmerzen und geht deswegen
nicht zur Arbeit.

Aber unverzüglich gemeldet hat er sich bei seinem AG deswegen schon?

Wenn die Rückenschmerzen nun nach zwei Tagen wieder weg sind -
braucht er dann Rückwirkend ein Attest von einem Arzt für die
beiden Fehltage?

Kommt drauf an, was zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= AU) in der Firma geregelt ist. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Und man sollte, falls es eine schriftliche Regelung gibt, auch schauen, was da genau drin steht. Es ist z.B. ein Unterschied, ob da steht, dass man die AU am 1 Tag vorzulegen oder ab dem 1. Tag.

Und dürfte der Arzt (wenn er am dritten Tag
der Krankheit wieder da wäre) rückwirkend ein Attest
ausstellen?

Ja, dürfte er (muss er aber nicht). http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunf…

Eigentlich kann der Arzt ja nicht mehr
feststellen, ob der Patient wirklich Schmerzen hatte.

Tja, in dem Moment wäre es von Vorteil, wenn man langjähriger Patient bei dem Arzt ist und dieser dem Patienten vertraut, wenn der sagt ‚‚Die Rückenbeschwerden hatte ich auch schon vor 2 Tagen und dafür brauche ich rückwirkend eine AU.‘‘