ich habe nun wirklich schon alles mögliche durchsucht, aber nichts gefunden.
Wie ist das denn, wenn ich in den ersten 4 Wochen nach Neuanstellung krank werde und in genau diesem Zeitraum ein Feiertag ist?
Dass ich für die Krankentage kein Geld bekomme, ist klar. Aber muss der Arbeitgeber den Feiertag bezahlen oder bekomme ich das Entgelt auch über die Krankenkasse?
fällt in diese Zeit ein Feiertag, so ist dieser nicht die alleinige Ursache für den Verdienstausfall, so dass der Arbeitgeber keine Feiertagsvergütung nach § 2 Abs. 1 EFZG zu leisten hat. Demgemäß kann sich auch die Krankenkasse nicht auf ein Ruhen des Krankengeldes berufen (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V V).
Mich würde aber bezüglich des Feiertages noch etwas interessieren.
Angenommen ich nehme mir am 12.06. einen Tag unbezahlten Urlaub, da ich z.b. keinen Urlaubsanspruch mehr habe, muss der Arbeitgeber mir dann den Feiertag bezahlen?
Und wenn ja, auch wenn ich davor die Tage unbezahlt freinehme?