Krank, Reha, Einarbeitung, Wer zahlt wieviel?

Moin moin alle zusammen,

die Frau Krank hatte leider einen Bandscheibenvorfall. Sie ist krank
geschieben und bekommt die ersten Tage ihr Geld vom AG, danach geht
es an die Krankenkasse die nun Krankengeld zahlt.

Jetzt die Reha. Die deutsche Rentenversicherung zahlt nun wieviel an
Geld?

Frau Krank wird nun eingearbeitet (3h pro Tag) und wird nun wieder
von der Krankenkasse bezahlt? Frau Krank sieht nicht nicht mehr durch
:wink:

Könnt ihr Frau Krank helfen?

MFG

MArko

Hallo,
bauen wir den Fall mal logisch auf :
Frau K. erkrankt arbeitsunfähig und erhält für die ersten
sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung.
Danach setzt die Krankenkasse mit Krankengeldzahlung ein.
Wenn im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit eine Reha-Massnahme
(egal ob ambulant oder stationär) durchgeführt wird, so ist
dafür grundsätzlich immer der Rentenversicherungsträger für
die Kostenübernahme zuständig. Das Krankengeld wird in diesem
Falle nicht mehr von der Krankenkasse sondern eben vom Rentenversicherungsträger gezahlt und heißt nun Übergangsgeld.
Bei einer „Einarbeitung“ handelt es sich auch um eine Reha-Maßnahme,
die dort stufenweise Wiedereingliederung heißt. Schließt sich diese
Maßnahme im zeitlichen Ablauf an eine andere Reha-Maßnahme an,
dann ist auch für diese Maßnahme der Rentenversicherungsträger
zuständig - andernfalls eben die Krankenkasse.
Zahlt der Arbeitgeber während dieser Wiedereingliederung einen
(Teil)-Lohn, so wird das Übergangsgeld/Krankengeld um diesen Betrag
gekürzt. In der Regel zahlen aber die Arbeitgeber nix.
Damit zahlt der Träger der Wiedereingliederung, also entweder die
Rentenversicherung oder die Kasse die volle Leistung weiter.
Gruß
Czauderna

Vielen lieben Dank!

Eine Frage noch, die Höhe des Krankengeldes und des Übergangsgeldes ist gleich?

mfg

Hallo,
grundsätzlich „ja“ - nur bei Einkommen zwischen der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und der
in der Rentenversicherung kann u.U. das Übergangsgeld höher sein.
Gruß
Czauderna

Danke!

Schönes Wochenende noch
MFG
Marko

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das war bei mir nicht gleich…nur eine Anmerkung
Hallo,

ich habe die Zahlen nicht mehr im Kopf. Es war aber zumindest im letzten Jahr bei mir so, dass Kranken- und Übergangsgeld nicht gleich hoch waren. Die Unterschiede waren aber nicht groß.

Die Wiedereingliederung bei mir von der Krankenkasse gezahlt, nicht von der Deutschen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat aber widerum die Anpassung meines Arbeitsplatzes gezahlt.

Ich habe eine der Rehamassnahmen genau nach sechs Wochen und einem Tag angetreten. Sechs Wochen Lohnfortzahlung, ein Tag Krankengeld und dann gabs Übergangsgeld. Wird also alles ganz genau abgerechnet. Die Höhe des Geldes kannst Du auf den Internetseiten deines Kostenträgers nachschauen. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt z.B. das hier: Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Bei den Krankenversicherungen habe ich folgendes gefunden „Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt. Im Normalfall tritt dies ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein. Die Krankengeld-Höhe beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens oder 90 % des Nettoeinkommens. Hier ist der kleinere Wert ausschlaggebend. Vom Krankengeld muss der Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.“.

Von daher nicht unbedingt gleich, aber ähnlich :smile:

Im Allgemeinen kann ich nur sagen, dass mir in dieser Zeit die Sozialarbeiterin in der Reha viel weiter geholfen hat. Durch den Unfall hatte ich nicht wirklich Nerv, mich um alles zu kümmern. Die hat mir bei den Formularen geholfen und mich über die wichtigsten Dinge aufgeklärt. Deutsche Rentenversicherung und Krankenkasse waren überaus kooperativ.

VG
Monroe