Krank schreiben nach Kündigung

Hallo…
Meine Frage: Wenn einem AN, Kündigungsfrist 4 Wochen, gekündigt wird und dieser eine Kündigungsschutzklage beim Anwalt/Gericht einreicht - kann sich der AN dann, Bsp. Aufgrund eines Burnout, krank schreiben lassen? Wie verhält sich das mit der Klage oder irgendeiner Frist?

Danke für Antwort?
Gruss Justus Franz

Hallo,
die Krankmeldung ist unabhängig von der Schutzklage! Da Sie sicher einen Anwalt für Arbeitsrecht haben, wird der das bestätigen. Ohne einen Fachanwalt läuft gar nichts! Die Klage kann sich monatelang hinziehen! Bei mir dauerte es damals 2 Jahre, da immer eine Seite Einspruch eingelegt hat.
Also Gesundheit über alles stellen, bei akuter Erkrankung gleich Kur vom Arzt beantragen lassen, erster Antrag wird fast immer abgelehnt, direkt Einspruch einlegen!
Sollte die Kündigung tatsächlich wirksam sein, ist es für den neuen Job wichtig, wieder ganz gesund zu sein. Hoffe, ich konnte auf Grund der knappen Fragestellung helfen …
Lieben Gruß

Hallo,

Du kannst dich auf jedenfall krankschreiben lassen,das wird sicher kein Problem sein.

Wie es sich mit der Klage verhält weiß ich nicht genau,frag da lieber bei deinem Hausarzt/Rechtsanwalt nach,die wissen das besser bescheid.

Hallo Justus Franz,

theoretisch hat die Krankschreibung keinen Einfluß. Aber ich weiß es nicht.

LG, Sandra H.

Sehr geehrter Herr Franz,

nun, ob Sie nun krank sind oder nicht … nach meinem Halbwissen beeinflusst das die Fristen und das Einreichen einer Klage nicht.

Im Zweifelsfall Rechtsanwalt fragen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Südwesten

Ihr Martin Adler

Hallo,

keine Ahnung, ich befasse mich mit den psychosozialen Problemen bei Mobbing und habe vom Arbeitsrecht keine Ahnung.

LG
Stefan

Hallo…
Da hab ich leider keine Ahnung.
Nur eines weiß ich aus Erfahrung: wenn man jemanden los werden will - egal, welchen Vertrag man hat - ist es nie schwierig…
Zu klagen kann langwierig und teuer werden.
Lieber einen Deal „Gutes Zeugnis + habe selber gekündigt“ machen - und gaaaanz schnell eine neue Stelle „damit“ suchen.

Viel Glück - Helena

Hallo,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
Vielleicht bei einem Anwalt nachfragen.

Sorry…

MfG
Sabine Kruse

Hallo Justus,

da kann ich dir leider gar nicht helfen.

Liebe Grüße. Gerti

Da bin ich leider überfragt. keine ahnung !

da ich kein jurist bin, möchte ich nicht näher darauf eingehen.
alle gute
mfg aft

Moin Andre, Reichtum ist Ansehen, krasser Gruppenzwang für alle Beteiligten )Opfer-, Täterhilfe, vielfach bleiben Opfer einfach vergessen(: doch hat sich AN rücksichtslos übernehmen müssen, gg. Alle und längerer Stresszeit als Frustpuffer, fertig gemacht wurde, ohne Respekt und eingebundener Arbeit, bezw. Ausgenutzt wurde: wird eine Entschuldigung fällig: spr. Gut machen, evtl. Lohnerhöhung, mit der benötigten Auszeit (Attest). Also jedem fertigmachen gebührend begegnen und Gut machen mit Entschuldigung fordern: in der Regel ist Kalkül dahinter, denn alles kostet, ausser ein guter Anwalt holt alles heraus, doch auch die sind in zu hohem Level…, Arbeitsrecht, Schlichtungsstelle, Ombutsmann…,wenn allein Versuch, kannst du gehen, wegen Aroganz. Viel Glück und Friede mit dir, moobikto )mobby dick jagt Ahab(…