Krank und arbeitslos melden

ich brauche dringend Hilfe.
Sachverhalt ist, am 14.01.2019 wurde ich von meinem Arbeitgeber telefonisch in Kenntnis gesetzt das ich seit dem 1.12.2018 nicht mehr beschäftigt bin, lt. Arbeitsvertrag (befristet bis 31.1.18)
Der Arbeitgeber war eine Leihfirma. Mein letzter Einsatz war am 15.11.18 beendet und ich habe auf einen neuen Einsatz gewartet.
Am 14.12.18 bin ich krank geworden und bin bis heute krank geschrieben.
Nach diesem Anruf bin ich sofort zum Arbeitsamt und wollte mich arbeitslos melden. Dort wurde ich abgewiesen mit der Bemerkung das die Krankenkasse für mich zuständig ist. Also bin ich unverzüglich zur Krankenkasse gefahren, aber auch da wurde ich abgewiesen mit der Begründung, zum Zeitpunkt der Krankmeldung war ich bereits arbeitslos, somit ist das Arbeitsamt zuständig. Jetzt ist keiner für mich zuständig.
Mit meinem Arzt habe ich gesprochen, das er mich gesund schreibt, aber der hat mir dringend davon abgeraten die laufende Behandlung jetzt abzubrechen.
Was kann ich jetzt noch tun, ich bin ratlos ?
Zu meiner Person, ich bin 61 Jahre alt und seit 46 Jahren berufstätig.

Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, hat dich dein Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) zum 30.11.2018 bei der Kasse abgemeldet wegen Ende des Bechaeftigungsverhältnisses und dir dies erst am 14.01.2019 mitgeteilt.
Da wäre schon mal meiner Ansicht ach ein Ansatzpunkt.
Du hast demzufolge kein Gehalt für den Dezember erhalten ?.
Was ist mit den Arbeitsunfähigkeiutsbescheinigungen - wurden die sofort an Arbeitgeber und Kasse geschickt ?
Gruss
Czauderna

Hi!

Wenn Du keine schriftliche Kündigung bekommen hast, dann bist Du de facto noch bis zum 31.01.2019 beschäftigt.

Der Gang zum Arbeitsamt ist zumindest für den Zeitraum ab dem 01.02.2019 korrekt (evtl. etwas spät), auf dem Weg solltest Du allerdings direkt mal beim Arbeitsgericht anhalten und mit der Rechtsantragsstelle eine Feststellungsklage, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 31.01.2019 besteht, auf den Weg bringen.

VG
Guido

Hallo, die AU habe ich unverzüglich per Post zur Firma geschickt. Bei der Verlängerung habe ich auch eine Mail geschrieben das ich weiterhin krank bin und die AU auf dem Weg ist.

Sorry ich habe einen Tippfehler gefunden. Korrekt ist die Befristung bis 31.11.18

Hallo,
da hast du ein Problem denn ein befristeter Arbeitsvertrag endet meines Wissens nach nicht mit einer gesonderten Kündigung sondern durch Vertragsablauf und das war dann der 30.11.2018 - wusstest du das nicht ?.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hallo,

  • seit 1.12.18 bist du arbeitslos
  • seit 14.12.18 bist bist du krank geschrieben (arbeitsunfähig)
  • am 14.1.19 hast du telefonisch erfahren dass dein Vertrag nicht verlängert wurde
  • am 14.1.19 (oder später) hast du dich arbeitslos gemeldet

Dass du erst am 14.01.19 telefonisch erfahren hast dass dein Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist, hört sich irgendwie an nach: „Hallo Chef, warum wird mein Gehalt nicht überwiesen?“ „Wieso Gehalt? Ihr Vertrag ist doch bereits am 31.11.18 ausgelaufen?“

Nach dem was ich im Internet gefunden habe, kannst du dich nicht rückwirkend arbeitslos melden, das heißt unter normalen Umständen würde man dich wahrscheinlich frühestens ab 14.1.19 als arbeitslos führen, dann würde das ganze für mich auch Sinn machen.
Voraussetzung für eine Arbeitslosigkeit (im Sinne von bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos geführt) ist, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du Arbeitsunfähig bist, kannst du deshalb nicht als arbeitslos aufgenommen werden und die Agentur für Arbeit verweist dich an die Krankenkasse. Diese ist allerdings nur zuständig, wenn du zum Zeitpunkt der Erkrankung in einem pflichtversicherten Beschäftigungsverhältnis gewesen wärst, also entweder noch nicht gekündigt oder bereits als arbeitslos geführt (wobei dann der Ansprechpartner die Agentur für Arbeit wäre).

Das ist mir trotz rechtzeitiger Arbeitslosmeldung auch passiert. Durch ein paar blöde Zufälle bin ich ab dem ersten Tag der Arbeitlosigkeit mehrere Tage ins Krankenhaus um mich komplett durchecken zu lassen. Dadurch wurde ich erst nach dem Krankenhausaufenthalt als arbeitslos geführt, die Krankenkasse war aber auch nicht zuständig, da das Arbeitsverhältnis bereits vorbei war und ich noch nicht als arbeitslos geführt wurde. Somit gab es für den Zeitraum weder Arbeitslosen- noch Krankengeld. Wäre ich einen Tag später ins Krankenhaus, wäre ich als arbeitslos gezählt worden und dann hätte das ganz anders ausgesehen, aber sowas sagt einem vorher ja keiner. Bei ein paar Tagen war das aber immerhin verschmerzbar.

Gruß
Tobias

hallo,
3 Monate vor Ablauf des Vertrages wollte ich zum Arbeitsamt, aber meine Sachbearbeiterin sagte mir das ist nicht nötig da der Vertrag verlängert wird, das habe ich geglaubt. Außerdem war mein Einsatzplan bis 20.12.18

Hallo,
du bist seit dem 14.12.18 Arbeitsunfähig, hattest einen Einsatzplan bis 28.12. - demnach hast du bis 13.12.18 gearbeitet - wie geht das, wenn der Arbeitsvertrag selbst bis zum 30.11.18 befristet war ?
Gruss
Czauderna

hallo,
So war der Einsatz geplant, wurde aber vorzeitig beendet. Das war auch der Grund, warum ich an das Vertragsende nicht mehr gedacht habe.

lLG

Hallo,

vielleicht versuchst Du noch mal, den kompletten Ablauf mit korrekten Daten darzustellen. Aufgrund der verschiedensten von Dir gelieferten Brocken (mit Korrekturen) ist das kaum wirklich nachvollziehbar.
Denn wenn das hier von Dir nachgeschobene

wirklich stimmt und Du das nachweisen kannst, dann stellt sich sehr wohl die Frage, ob das nicht eine stillschweigende (unbefristete) Vertragsverlängerung gewesen sein könnte.
Falls Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast, solltest du das so schnell wie möglich prüfen lassen.

Abgesehen davon war das Vertrauen auf eine mündliche Zusage

schon reichlich blauäugig bis fahrlässig.

Hast Du Dich denn neben der AA auch schon mal bei Deiner KK gemeldet? Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich am 30.11. geendet hat und Du Dich nicht bei der AA gemeldet hast, ist Dein Krankenversicherungsschutz höchstwahrscheinlich am 31.12. erloschen.

&Tschüß
Wolfgang