Hi,
wie geht’s am besten weiter?
Stellen wir uns eine Person vor, die chronisch krank ist, seit Jahren mit schweren Medikamenten behandelt wird, die ihre Arbeitsleistung einschränken. Nach einer kurzen Arbeitslosigkeit 9 Monate (die letzte Stelle wurde per Attest des Artzes bestätigt aufgegeben, um die chronische Erkrankung nicht weiter zu verstärken) hat diese Person wegen der Behandlung eine deutlich einfachere Tätigkeit angenommen (bei deutlich geringerem Gehalt) und wurde nun in der Probezeit (nach 4 Monaten) gekündigt.
Wie geht’s sinnvoll weiter:
Eine dauerhafte Krankschreibung durch den Arzt wird wohl erfolgen. Nur wie macht man jetzt mit Arbeitslosengeld? Wie geht’s weiter mit Krankenversicherung, und wie kann das Bemühen wieder einen Job auszuüben, nicht zu Lasten der sozialen Versorgung gehen? Was ist der beste Ansatz, um eine dauerhaft sinnvolle Versorgung sicherzustellen. Der Ehepartner ist noch hinreichend finanziell gesichert und privat krankenversichert.
Was jetzt als Erstes tun? Mit wem über was reden?
Hallo,
da müssen wir die Reihenfolge einhalten.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit während der lfd. Beschäftigung
eintritt und über das Ende dieser Tätigkeit andauert, erhält
der Versicherte über das Ende der Beschäftigung hinaus
von der Krankenkasse Krankengeld und das für max. 78 Wochen.
Während der Krankengeldbezugszeit ist der Versicherte beitragsfrei.
Arbeitslosengeld erhält er nicht, da er dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung steht.
Tritt die Arbeitsunfähigkeit dagegen erst nach dem Ende der
Beschäftigung ein und wurde seit dem Ende der Beschäftigung kein
Arbeitslosengeld bezogen, besteht Anspruch auf Krankengeld
nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Monats
nach Ende der Beschäftigung eintritt und kein Anspruch auf
Familienversicherung besteht. Die Leistungsdauer umfasst hier
nur max. ein Monat (Beispiel: Ende der Tätigkeit 30.06. -
Beginn der Arbeitsunfähigkeit 10.07. = Krankengeld vom 10.07.
bis einschl. 31.07.).
Tritt die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld
ein, gelten hinsichtlich der Leistungsdauer die gleichen Aussagen wie
beinem Beschäftigungsverhältnis - die Höhe des Krankengeldes
ergibt sich aus der Höhe des Arbeitslisengeldes.
Gruss
Czauderna
hallo,
günter hat dir bereits die krankenversicherung dargelegt. ich denke, nun möchtest du vielleicht gern auch wissen, wie es arbeitsmäßig weiter gehen könnte. diese person möchte doch bestimmt irgendwann gern wieder arbeiten, oder?
diese person könnte sich mal mit dem reha-berater des arbeitsamtes oder/und der rentenversicherung unterhalten und (je nach alter und krankheitsfall) sich dort um eine umschulung in einen bereich erkundigen, der ihr auf grund der krankheit mehr zusagt. ansonsten kann auch ein bereich vorgeschlagen werden oder eine berufsfindung.
diese leistung nennt sich teilhabe am arbeitsleben. reha geht vor rente, also wenn diese person einen rentenantrag stellen sollte wird sie möglicherweise eher eine umschulung (=berufliche reha) bekommen, damit sie wieder ans arbeiten kommt, als eine rente.
möglicherweise wird sie noch zum gutachter geschickt um den schweregrad der krankeheit oder behinderung genau festzustellen und demnach die berufliche reha abzustimmen.
wie gesagt, es ist eine möglichkeit. es kommt auch auf das alter der person an. ich glaube, das arbeitsamt schult nur leute bis zum 40. lebensjahr um. bei der rentenkasse ist das wieder anders.
viel glück und liebe grüße
makea