Mein lieber Frank Müller,
wenn Du doch keine Ahnung hast, dann unterlasse doch bitte deine blödsinnigen Bemerkungen.
Hallo,
was soll jetz deine dämliche Bemerkung ???
Kenne ich die persönlichen Umstände ??? wohl kaum…
Dass Du nicht lesen kannst, beweist Du mit fast jeder Antwort.
Lies bitte noch einmal in Ruhe das Eingangsposting durch,
Aber da Du dies ja nicht kannst hier für dich:
, bei Eltern wohnend, keine Einnahmen
Und warum sollte man Kinder die von den Eltern unterstützt und versorgt werden zum Sozialamt schicken ???
Anprechpartner für jemanden,der noch nie
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt war,ist das
Sozialamt.
Was hat denn die Sozialversicherungspflicht mit Sozialhilfe zu tun ???
Und die Möglichkeit besteht doch auch, dass es Menschen gibt die zwischenzeitlich ein hohes Vermögen angesammelt haben, die aber trotzdem noch nie in ihrem Leben sozialversicherungspflichtig waren.
Einfach mal an Selbständige oder Beamten denken.
Auf deinen weiteren geschriebenen Unsinn kann man nicht antworten.
Die ersten Fragen die ein Mitarbeiter des Sozialamtes stellen wird:
Von was leben Sie zur Zeit?
Welche Einkünfte haben die Eltern?
Noch eine kleine Ergänzung zur Sozialhilfe:
§ 2 Nachrang der Sozialhilfe
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Merger