Krank und mindestlohn

ich bin pflegekraft in zeitarbeit.ab 1.8.2010 ist mindestlohn 8,50 euro ich war vom 1.8.10-14.8.10 kranggeschrieben.mein chef zahlte auf der lohnabrechnung für die zeit mein alten lohn von 8,22euro ich bin der meinung ob krank oder nicht 8,50 sind mindestlohn,das sagte ich ihn er meine Der Mindestlohn ist an das Entsendegesetz gekoppelt und gilt für produktive und effektiv geleistete Arbeitszeiten,und demnach stände mir nur 8,22 euro die std zu was stimmt denn nun,
lieben gruß und danke im vorraus für antworten
hummer35

Hallo, es tut mir leid, aber dazu kann ich leider nichts sagen.

gruß

Hallo,

ich weiß jetzt nicht welcher Tarifvertrag ( BZA, IGZ , AMP, etc. ) für dich gilt aber wenn ich den BZA-Tarif zugrunde lege gilt folgendes:

Ein Mindestlohn gibt es seit dem 01.07.2010. Lege ich die Entgeltgruppe 2 zugrunde steht dir ein Mindestlohn von EUR 8,22 zu. Das ist genau das was dir zur Zeit auch bezahlt wird. Einen Mindestlohn von EUR 8,50 gibt es nicht. Hast du bisher einen Stundenlohn von EUR 8,50 bekommen dann setzt sich dieser vermutlich aus dem Mindestlohn von EUR 8,22 und einer Leistungszulage von EUR 0,28 zusammen. Diese Leistungszulage muss logischerweise bei Krankheit nicht bezahlt werden. Das wird vermutlich auch dein Chef damit gemeint haben.

Gruß Michael

Mindestlohn ist Mindestlohn-auch bei Krankheit!

Mehr muss man dazu nicht schreiben-Du hast Recht.

MFG
manuela

Hallo,

das kommt darauf an, ob die Zeitarbeitsfirma z.B. in einem Tarif Mitglied ist. Falls ja, gibt es Mindestlöhne je nach Entgeltgruppe, in die du eingruppiert bist und diese gelten auch im KRankheitsfall. Tariftabellen findest du im Internet oder dein Arbeitsvertrag.

Was wegfallen kann, wenn du krank bist ist eine Produktivitätszulage. Prüfe einfach mal denen Arbeitsvertrag und schau in welche Entgeltgruppe du eingruppiert bist und ob du Zusatzvereinbarungen zum Gehalt unterschrieben hast.

Grüße,

Brewster

Hallo hummer35,

Entgelt für Krankzeiten richten sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Hier steht unter § 4 dass das maßgebende, regelmäßige Arbeitsentgelt zu zahlen ist. Das bedeutet, daß im Krankheitsfall das Geld zu zahlen ist, das man auch zahlen müßte, wenn keine Krankheit vorläge. Überstunden und Zuschläge sind davon teilweise ausgenommen (§ 4 Abs. 1a) und es könnte im Tarifvertrag der Zeitarbeit abweichende Klauseln geben. Leider kenne ich deinen Tarifvertrag nicht, sonst könnte ich noch besser recherchieren. Aber als ausgebildeter Krankenpfleger solltest du mind. BZA-Tarifgruppe 3 haben, und das wären bereits 9,60 Euro/Stunde.
Bei Interesse: Bitte den Tarifvertrag und den Einsatzort nennen. Dann kann ich weitere Angaben machen.

Gruß
Harry

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Hallo, das kommt auf den Tarifvertrag an. Im Normalfall wird das Ausfallprinzip angewendet. Das kann aber auch vom Tarifvertrag eingeschrängt werden. Auch kann der AG den Einsatz abmelden. Somit entsteht die Krankheit nicht unter Beachtung des Mindestlohns.
Hier sollte ein Anwalt gefragt werden. VG

Außer das es um wenige Euros geht…
Ich kenne den Inhalt des Entsendegesetzes nicht.
Ich bin der Meinung, das es Lohnfortzahlung heißen muss und diese sich nach dem aktuellen Grundlohn orientiert.
Welche Beträge genau, das muss man im Einzelfall und auf der Gehaltabrechnung sehen.

ja vieleicht sind es wenige euro aber für mich da ich nix von der behörde bekomme ist es dennoch einige euro die dann fehlen…das dazu…ich war berreits beim anwalt und der gab mir recht nun werde ich bei mein arbeitgeber dewegen druck machen ich danke euch allen das ihr mir geholfen habt ist ne klasse seite hier
ich wünsche allen einen ruigen tag
bis danni
hummer35

Moin, moin,

sorry für die verspätete Antwort - ich war leider nicht da!
Normalerweise hast Du Anspruch auf den im Vertrag festgeschriebenen Lohn!

Gruß marineblau

Hallo Hummer35,

leide rkann ich dir da nicht helfen, da ich mich mit Mindeslöhnen eher wenig auskenne.

Es klingt für mich seltsam, aber deswegen muss es nicht falsch sein.

Tut mir Leid,

viele Grüße,

Paula

Du hast vollkommen Recht- der Mindestlohn ist hier verpflichtend. Unter
http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/…
bekommst Du ein Formular von Verdi.
Viel Glück und liebe Grüße