Krank und Urlaubsreise

Guten Morgen Experten,

ich hoffe,ich bin hier richtig…wenn nicht,bitte verschieben,danke

fogendes diskutieren wir gerade:

Herr x ist psychisch krank(seit 15.5 08 krank geschrieben),z.Z in der reha,kommt in 2 wochen wieder nach hause.Er hat ein Artest vom Arzt, das er anschließend in den Uraub fahren soll…diesen hat Herr x schon im August gebucht,in der Annahme,das er bis zum urlaub wieder fit ist,und es sein Jahreurlaub ist.Da er nach der reha weiterhin krank geschrieben ist,bzw.arbeitsunfähig entlassen wird,wirft es jetzt die Frage auf,darf er fahren???

lisa

Hi,

ich kann nur als Vorgesetzter schreiben, nicht als Arbeitsrechtler.

Aus meiner Sicht ist das in Ordnung, weil der Arzt das befürwortet, also der Meinung ist, dass der Urlaub als Regenaration nach der psychischen Erkrankung der Heilung dient. Generell heisst „krank geschrieben“ ja nicht, dass man in der Bude hocken muss, vielmehr muss man sehen, dass man wieder gesund wird. Und wenn mir mein Arzt sagt, ich soll dieses oder jenes machen, dann ist das in Ordnung und man braucht sich auch keine Gedanken machen, wenn Kollegen das mitbekommen.

Ausserdem ist im vorliegenden Fall der Mitarbeiter lange aus der Lohnfortzahlung raus. Wenn er dann wiederkommt, muss er ohnehin seinen aufgelaufenen Jahresurlaub nehmen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

Herr x ist psychisch krank(seit 15.5 08 krank geschrieben),z.Z
in der reha,kommt in 2 wochen wieder nach hause.Er hat ein
Artest vom Arzt, das er anschließend in den Uraub fahren
soll…diesen hat Herr x schon im August gebucht,in der
Annahme,das er bis zum urlaub wieder fit ist,und es sein
Jahreurlaub ist.Da er nach der reha weiterhin krank
geschrieben ist,bzw.arbeitsunfähig entlassen wird,wirft es
jetzt die Frage auf,darf er fahren???

kein Arzt „schreibt krank“ sondern „arbeitsunfähig“. Und Arbeitsunfähigkeit hat nichts mit Urlaub zu tun. Wenn der Urlaub die Genesung nicht behindert, dieser sogar noch von ärztlicher Seite empfohlen wird, spricht nichts dagegen seine Reise anzutreten.

Gruß

S.J.

Hi,

Er hat ein
Artest vom Arzt, das er anschließend in den Uraub fahren
soll…

wenn dieser Urlaub im Ausland sein sollte kann es uU sinnvoll oder notwendig sein den aktuellen Geldgeber (Arbeitgeber/Krankenkasse/Arbeitsamt/…) darüber zu informieren.

J~

Danke für eure Antworten,

jetzt tritt der Fall ein, das die private KK sagt,Urlaub ja, aber zu Hause…der Urlaub gebucht…und nun…laut Artest fahren oder nicht.Was kan man jetzt machen??

lisa

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Hallo,
in der Vergangenheit haben wir bei Auslandsreisen während des Krankengeldbezuges auf eine vorherige Meldung bei uns und auf eine
„Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des behandelnden Arztes bestanden.
Heute sehen wir das etwas entspannter. Es kann zwar sein dass z.B.
eine MDK-Begutachtung ansteht und das nicht geht weil der Versicherte
nicht da ist, es kann auch sein dass sich die Erkrankung während des
Auslandsaufenthaltes verschlimmert weil die Anstrengungen einer solchen Reise doch nichts für den Versicherten waren aber wie gesagt, wir sehen
das heute entspannter und zahlen auch während dieser Reise das Krankengeld weiter - ich kenne auch aktuell keine andere Kasse die das
anders handhabt.
Gruß
Czauderna

jetzt tritt der Fall ein, das die private KK sagt,Urlaub ja,

Was haben die damit zu tun ?

aber zu Hause…der Urlaub gebucht…und nun…laut Artest
fahren oder nicht.Was kan man jetzt machen??

Wenn es eine ärztliche Empfehlung für die Urlaubsreise gibt, sehe ich keinen Grund davon Abstand zu nehmen.

Hi,

Wenn er dann wiederkommt, muss er
ohnehin seinen aufgelaufenen Jahresurlaub nehmen.

Warum?

VG
Guido

hi

was haben die damit zu tun?

weil die Krankenkasse weiter zahlen „muss“,da er weiter arbeitsunfähig ist

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Hallo,

Du kennst die gesetzlichen Regelungen besser, aber wenn bei mir Dauerkranke zurückkommen, haben die jede Menge Resturlaub.

Gruss Hans-Jürgen

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Hallo

bitte den ersten Artikel ganz oben lesen,geht nicht um Resturlaub,sondern ob jemand in den urlaub fliegen darf,wenn er arbeitsunfähig ist,die private KK sich aber quer stellt,weiterhin Krankentagegeld zu zahlen, obwohl ein Artest vorliegt,das dem Arbeitsunfähigen bescheinigt,das ihm ein uralub gut tun würde.die Frage ist nun:
was tun?
Fliegen oder stonieren…Kohle futsch!!!

lisa

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weil die Krankenkasse weiter zahlen „muss“,da er weiter arbeitsunfähig ist

Aber dann dürfen die doch nicht verbieten, eine Reise anzutreten.

weil die Krankenkasse weiter zahlen „muss“,da er weiter arbeitsunfähig ist

Aber dann dürfen die doch nicht verbieten, eine Reise
anzutreten.

Sie könnte alternativ das Krankentagegeld streichen, stimmt.

Hallo Hans-Jürgen,

mir ging es nur darum, dass der AN seinen Resturlaub nehmen MUSS.

Nenn mich Korinthenkacker :smile:

VG
Guido

leicht ot
Hallo,

ich weiß, es ist eigentlich unwichtig, allerdings wenn du dich informieren willst, hilft oft die richtige Rechtschreibung ungemein, das Gesuchte zu finden.
Da es sich wohl nicht um einen Vertippsler handelt:
es heißt Attest (ohne r und mit 2 t)
Gruß
Elke