Krank urlaub imurlaub

ich bin zu zeit wegen arbeits weg unfall krank geschrieben,und breche das krank ab.weil ich schon mein ticket (vor 3 Monaten) gebucht hatte fur zwei wochen.Frage:1.wenn die krankheit nicht verheilt ist nach urlaub habe ich wieder anschpruch auf arztliche behandlung?.2wer ubernimmt das?3.kann ich nach krank gleich zum urlaub eintereten?

Mfg ÜNLÜ

hallo,

also ich kenne es nur so, wenn man krank ist, und will in den Urlaub fahren, geht man in seine Krankenkasse, und klärt es mit denen, so lange man nicht bettlägrig ist, (Beinbruch, etc) gibts da keine einwende, und kann so versichert in den Urlaub

mfg

Hallo,

ich kann leider nicht alle Fragen beantworten, eine aber ganz sicher:
Man kann im Anschluss an Arbeitsunfähgkeit in den Urlaub gehen (ich gehe davon aus, dass Sie den Urlaub bereits beantragt hatten und der Arbeitgeber zugestimmt hat).
Ich halte es aber für bedenklich, die Krankheit „zu unterbrechen“, wenn sie nicht wirklich ausgeheilt ist. Wie genau dann aber die Anspruchssituation ist, weiß ich nicht, tut mir leid.

Gruß

hallo,
ob sie in den urlaub fahren dürfen, entscheidet der arzt.
nie ohne ärztliche erlaubnis fliegen, sie riskieren ihren job.
ihr arbeitgeber darf ihnen kündigen, wenn sie ohne ärztliche erlaubnis einfach in den urlaub fliegen, denn sie sind verpflichtet an der wiederherstellung ihrer gesundheit mitzuarbeiten.

großes risiko, wenn sie ohne attest fliegen.

gruß,
nils

Hallo,

leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen.

MIt freundlichen Grüßen

steferl1979

Lieber ÜNLÜ,

entweder du bist krank oder gesund.

Wenn du noch krank bist, kannst du selbstverständlich nicht in den Urlaub gehen.
Wenn du gesund bist, kannst du selbstverständlich an dem 1. Tag wenn du gesund geschrieben bist in den Urlaub fahren und danach wieder auf Arbeit gehen.

Ich rate dir jedoch dringenst, diese Frage mit deinem behandelnden Arzt abzustimmen, ob es ratsam ist in den Urlaub zu gehen und ob er deinen Urlaub als Genesungsmaßnahme unterstützt. Ich denke, er ist hier der richtige Ansprechpartner für dich.

Mfg
moeve

Hier gibt es verschiedene Antworten:
Zunächst kann man sich natuerlich jederzeit vom Arzt „gesund“ schreiben lassen und dann entweder die Arbeit wieder aufnehmen oder bereits gebuchten Urlaub antreten. Ob das sinnvoll ist haengt sicher immer von der Art der Erkrankung ab. Bsp: Mit einem gebrochenen Bein im Gips kann man sicher ohne grosses Risiko auch am Schreibtisch arbeiten oder sich in den Liegestuhl legen.
Aber auch während der Erkrankung darf man durchaus in den Urlaub fahren, jedoch haengt es vom Einzelfall ab. Grundsätzlich dürfen Sie während der Krankheit nichts machen, was der Genesung im Wege steht. Bsp: Körperliche Arbeit zu Hause obwohl man wegen Rückenschmerzen krank geschrieben ist.

Wenn Sie sich gesund schreiben lassen, den Urlaub antreten und hinterher dann doch wieder oder noch immer Beschwerden haben laufen Sie Gefahr dass die BG die Übernahme der Behandlungskosten zunaechst verweigert und sie Diskussionen haben. Man koennte ihnen je nach Art der Erkrankung vorwerfen, dass durch den Urlaub die Genesung verzögert wurde etc. Wie gesagt, es haengt sicher sehr viel von der Art der Erkrankung ab. Die KRankenkasse müsste jedoch in jedem Fall die Behandlung übernehmen.

Meine Empfehlung: Absprache mit dem Arbeitgeber und Klärung mit der Berufsgenossenschaft. Auch der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass Sie Ihren Urlaub antreten, da dieser sonst wieder gut geschrieben würde und Sie später erneut im Betrieb fehlen.

Gruss

WG

Hallo,
Deine Angaben sind schwer zu beurteilen, da nur fragmentarische Angaben gemacht werden.

Mein Tipp, wende Dich bitte an die Gewerkschaft, den Betriebsarat in deiner Firma oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Liebe Grüße Malook

Hallo,

hier kann ich leider keine Auskunft geben. Sorry
d.b.

Sie können die Krankheit natürlich abbrechen, um Ihren Urlaub anzutreten. Auch haben Sie nach Ihrem Urlaub natürlich wieder Anspruch auf ärztliche Versorgung. Aber es ist vielleicht etwas ungeschickt, die Krankheit aufgrund des Urlaubs abzubrechen und im Anschluss nach dem Urlaub sich wieder krankschreiben zu lassen. Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Arzt darüber.
Viele Grüße

Sehr geehrter Herr Ünlü,

bitte stellen Sie Ihre Fragen dem Sachbearbeiter ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Mit ihm können Sie bestimmte Absprachen treffen, damit Sie keine Nachteile durch ihren Urlaub haben.

Hallo,
ich möchte mich erstmal entschuldigen- ich war bis gestern im Urlaub.
So nun zu deiner Frage:
Ich kann die Frage nicht beantworten, da das nicht mein
Fachgebiet ist.
Allerdings denke ich, dass man die Arbeitsunfähigkeit nicht einfach unterbrechen kann, um diese dann nach dem Urlaub wieder aufleben zu lassen. Entweder man ist kank, oder Arbeitsfähig.
Ich hatte mal bei meinem vorletzten Chef einen änlichen Fall. Hier ist der Beschäftigte auf den Chef zugegangen und hat ihn gefragt, ob er etwas gegen den seit langem geplanten Urlaub habe. Da dieser nicht dagegenn hatte, ist mein Kollege zwei Wochen im Urlaub gewesen und ist danach wieder angefangen zu arbeiten.

Der Anspruch auf ärtzliche Behandlung wird nicht durch eine Unterbrechung z.B. Urlaub beeinflusst.

Falls du weitere Fachinfos brachst, muß du leider jemand anderen kontaktieren

mfg und gute Besserung