seit 1987 bin ich privat krankenvollversichert. Mein Vertrag beinhaltete für den ambulanten Bereich eine Selbstbeteiligung von 400,–€ pro Jahr.
Als ich nun vor 2 Jahren in Rente ging, musste ich aus finanziellen Gründen den Volltarif in einen Standardtarif umstellen lassen. Das bedeutet nun für den Versicherer, dass er keine überhöhten Leistungen, wie das übliche Mehrfache der Gebührenordnung, mehr bezahlen muss. Ich bin nun wie ein üblicher Ersatzkasssen-Versicherter gestellt.
Zum Tarifwechsel in den Standardtarif verlangte mein Versicherer die Akzeptanz eines Risikozuschlages, mit der Begründung, dass wegen zwei Diagnosen (ohne weitere Behandlung) aus dem Jahr 2002 der Zuschlag notwendig sei. Mein Einwand, dass seit 2002 keine Medikamentierung bzw. weitere Behandlung erfolgt sei, da sich eine Diagnose als falsch herausstellte und die zweite nicht behandelt werden musste, da die Beschwerden von selbst verschwanden, lässt man nicht gelten. So fühle ich mich abgezockt und trage mich mit dem Gedanken, den Vertag dort zu kündigen. Das ich mittlerweile meine Rückstellungen mitnehmen kann, ist mir bekannt.
Kann mir jemand sagen, ob das Verhalten des Versicherers korrekt ist?
Herzlichen Dank vorab und
freundlichst gegrüßt
kleriker81