Krank vor Beginn des Arbeitsvertrages

Hallo,

ab heute dem 1.9.2010 ist mein arbeitsvertrag gültig. ich habe mir aber am 23.8.2010 meinen fuß gebrochen und bin eigentlich 4 wochen krank geschrieben.

jetzt hat mein arbeitgeber mir gesagt, wenn ich nicht fristgemäß zum beginn des arbeitsvertrags erscheine, ist der vertrag ungültig.

stimmt das?

ich bin heute erschienen, bin aber in meiner arbeit eingeschränkt, kann ich meine krankmeldung immer noch geltend machen?

ich war schon vorher in der firma als geringverdiensteter beschäftigt und meine jetziger vertrag ist ohne probezeit.

lg tobi

Hallo Tobi,

Ich nun leider kein Rechtsanwalt und ich kenne das Kleingedruckte aus deinem Arbeitsvertrag auch nicht, aber ich würde mal sagen, da du pünktlich zum Vertragsbeginn zur Arbeit erschienen bist, kann dein AG den Vertrag nicht einfach für nichtig erklären, selbst wenn du ab morgen eine Krankmeldung bringen würdest.Natürlich ist es für den AG blöd wenn ein neuer Mitarbeiter gleich krank ist, aber er sieht ja auch, dass du nicht nur so tust.

LG und gute Besserung
Nadja

Also ich kenne das so:
In mantel tarifvertrga der igz/dgb z.b. ist es laut § 2 absatz 1 so zu sehen: 2.1. Arbeitsvertrag und Altersgrenze Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsverhältnis (vgl. PN 5; 6) als nicht zustande gekommen.

Das heisst also, wenn man einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, diesen aber nicht antritt oder antreten kann, dann gilt dieser als nicht angetreten. Inden Meisten Manteltarfifverträgen steht sowieso eine Kündigungszeit in den ersten vier Wochen von 2 Tage. Also wenns ganz dumm läuft bekommst Du eine Kündigung aber der AG muss Dir den Lohn zahlen. Wenn Du keine Probezeit hast zählt die gesetzliche Kündigungszeit.
Aber wenn der AG schon nicht versteht was ist das für ein Arbeitgeber???
Nein eigentlich ist es sogar so das wenn Du länger krank bist und z.B. draufsteht das Du Bettruhe einhalten musst, das Du ein Versicherungsproblem bekommen könntest.Was machst Du arbeitstechnisch dort?
Denn bei uns ist das so das wir den Arbeitnehmer sogar im kommen unterstützen indem wir einen internen Fahrdienst haben und den AN abholen und heimbringen. Wenn er schon so wichtig ist.
Aber wie gesagt ich bin weder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht noch sonst was. Aber Deine ARGE bzw. ein Anwalt (bei Arbeitsrecht kostet er eh nichts, Antrag Porzesskostenhilfe!!) kann Dir dabei helfen, wie Du Dich verhalten sollst.
Gruß
Sandra

Hallo Tobi,
natürlich ist der Arbeitsvertrag trotz Krankheit gültig.
Die Entscheidung, trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, arbeiten zu gehen war in diesem Fall richtig.
Es sei denn, man legt es auf eine Kündigungsschutzklage nach einer erfolgten Kündigung wegen Krankheit an; die im übrigen in bestimmten Fällen legal ist.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen.

  1. negative Gesundheitsprognose
  2. Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers.
  3. Interessenabwägung muss erfolgen. Diese muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Weitere Informationen dazu findest du, wenn du bei Google „Arbeitsvertrag Kündigung bei Krankheit“ eingibst.

Weiterhin alles Gute

Glückspilz