Krank vor Beginn des Arbeitsvertrages

Hallo,

ab heute dem 1.9.2010 ist mein arbeitsvertrag gültig. ich habe mir aber am 23.8.2010 meinen fuß gebrochen und bin eigentlich 4 wochen krank geschrieben.

jetzt hat mein arbeitgeber mir gesagt, wenn ich nicht fristgemäß zum beginn des arbeitsvertrags erscheine, ist der vertrag ungültig.

stimmt das?

ich bin heute erschienen, bin aber in meiner arbeit eingeschränkt, kann ich meine krankmeldung immer noch geltend machen?

Ich habe schon vorher in der Firma als geringsverdienstetet gearbeitet und mein neuer Vollzeit vertrag ist ohne Probezeit.

lg

Hallo Tobi,

leider kann ich dir in der Sache nicht weiterhelfen.
Ich wünsche dir aber gute Besserung und viel Glück mit der Arbeit.