Krank während ALG 1

Guten Morgen, ich hätte da mal 2 Fragen: 

  1. Nehmen wir mal an, ein Arbeitsloser hat  noch über 3oo Tage ALG 1. Wie werden da eine   fünf- monatige Weiterbildung incl. 1 Monat Praktikum angerechnet, bzw. abgezogen ?   
  2. Nehmen wir mal an, man wird krank während ALG1, a- bis 6 Wochen,
    b-- über 6 Wochen, .Wie wird da mit den Arbeitslosentagen verfahren? Werden die da auch mit vom Gesamtkonto abgezogen, oder gibt es da ne Sonderregelung, z.B , man hat nen Herzinfarkt (Operation-Krankenhausaufenthalt-Reha = 12 Monate = Hartz 4  ??, weil man die 300 Tage verbraucht hat??)
    Vielen dank im voraus. 
    MfG.
  1. Nehmen wir mal an, ein Arbeitsloser hat  noch über 3oo Tage
    ALG 1. Wie werden da eine   fünf- monatige Weiterbildung incl.
    1 Monat Praktikum angerechnet, bzw. abgezogen ?   

Die Restansprüche des ALG bleiben bestehen und werden nach der Weiterbildung hinten angehängt, also kein Verlust.

  1. Nehmen wir mal an, man wird krank während ALG1, a- bis 6
    Wochen,

Wer arbeitsunfähig ist steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung sondern erhält dann i.d.R. Krankengeld; die Restansprüche bleiben auch hier bestehen und werden nach Ende der AU wieder hintern angehängt.

b-- über 6 Wochen, .Wie wird da mit den Arbeitslosentagen
verfahren?

Auch hier: arbeitsunfähig = kein Anspruch auf ALG1 weil dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, somit wieder Krankengeld.

Hallo Nichttechniker,
wenn ich das richtig verstanden habe, z.B. 7 Wochen krank, d.h. 6 Wochen Krankengeld vom AA und 1 Woche von der Krankenkasse. o.k.? Aber 7 Wochen x 30 Tage = 210 Tage Krank, 300 Tage sind insg. vorhanden, minus 210 bleiben 90 Tage noch arbeitslos nach der Krankheit.Stimms ? Wenn es so wäre , dann wo steht denn das?
Klar im SGB , aber wo ? Auf der AA-Seite findet man auch nichts dergleichen.
Wenn ich es mal so sagen wollte, 300 sind da , minus 210 Tage krank bleiben 90 Tage noch arbeitslos— oder menst Du, das die 210 Tage krank dann wieder auf den Rest von 90 Tage addiert werden, so das man nach der Kranke immer noch seine 300 Tage hat??
Mit der weiterbildung und Praktikum hab ich mich schlau gemacht, in so einen Forum stand geschrieben, daß z.B. 5 Monate Weiterbidung durch 2 geteilt wird, also 2,1/2 Monat Abzug vom AL- Tagekonto = zB. 300- 70 Tage bleiben 210 Tage Rest. Weißt Du ob das stimmt, wenn ja, wo steht denn das ??
Vielen Dank im voraus.
MfG.

Hi,
nochmals zur Klarstellung für ALG1: wenn arbeitsunfähig erkrankt, nach 6 Wochen kein ALG1 sondern Krankengeld.

Für die Dauer der Krankengeldzahlung wird der ALG1-Anspruch unterbrochen und lebt mit Beendigung der AU wieder auf.

Also: durch Krankengeldzahlung werden die „Resttage auf ALG1-Anspruch“ nicht gekürzt.

Danke für die Antwort.
MfG.